Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildung im Frei
KatrinDobler
25.05.2026, 18:18
Hallo zusammen, folgende dringende Frage:
Ich habe einschließlich heute vier Nachtdienste, für morgen (= der Tag, aus dem ich aus dem Nachtdienst komme) und Mittwoch ist im Dienstplan Frei angegeben.
Entsprechend habe ich für Mittwoch bereits vor längerem persönliche Termine vereinbart.
Nun hat mein Chefarzt heute per E-Mail die Anwesenheit aller Assistenten zu einer verschobenen Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch angeordnet. Als Ausnahmen wurden explizit nur "krank" und "Urlaub" genannt.
Die Fortbildungsveranstaltung stand mit einem anderen Termin im Dienstplan, fiel zu diesem jedoch aus.
Muss ich zu der Fortbildung erscheinen?
Nefazodon
25.05.2026, 19:37
(Arbeits-)rechtlich kommt es meiner Meinung nach stark darauf an, welche Art von Frei Du hast. Handelt es sich um sogenannten "Freizeitausgleich"? Der kann arbeitsrechtlich gesehen leider relativ kurzfristig widerrufen werden.
Ferner: um welche Art von Fortbildung handelt es sich? Ist die Fortbildung essentiell für deine Tätigkeit oder die Patientensicherheit? (z.B. Transfusionsfortbildung) Und, können die Inhalte theoretisch auf andere Art und Weise erworben werden (beispielsweise Einzeleinweisung durch den/die Tranfusionsbeauftragte/n)?
Rein *praktisch* würde ich mich an deiner Stelle auf den Standpunkt stellen, dass das Frei das Du hast, unter die Ausnahme Urlaub fällt.
Wie Du dann weiter vorgehen musst, hängt vom Umgangston und Duktus deiner Abteilung ab. Wenn der Umgang fair und kollegial ist und es wenig Ärger um Formales geht, würde ich o.g. Annahme Frei=Urlaub ggf. einfach als gesetzt betrachten und der Fobi fernbleiben. Wenn dein Chef eine Email schreibt, kann er ja nicht alle Ausnahmetatbestände einzeln aufführen.
Wenn dein Chef sehr herrisch oder tendentiell maligne ist, bzw. die FOBI sehr wichtig, wäre ich entsprechend vorsichtiger und würde ich dein Vorgehen einmal morgen früh mit dem Dienstplanverantwortlichen bzw. dem zuständigen Personaloberarzt oder dem Chef selbst absprechen.
Aber immer in der Erwartung, Frei zu bekommen.
Es hängt halt soviel vom Umgang in deiner Abteilung ab.
Rein formal kann Freizeitausgleich/Überstundenfrei kurzfristig widerrufen werden. Das erfordert aber einen expliziten Widerruf. Sodass ich im Zweifel an deiner Stelle davon ausgehen würde, frei zu haben.
In allen Abteilungen, in denen ich bisher gearbeitet habe, wäre es selbstverständlich gewesen, dass das bereits eingetragene Frei Vorrang hat.
Nur bei extrem malignen Chefs würde ich etwas anderes erwarten...
Bender B. Rodriguez
25.05.2026, 20:02
Ich würde erstmal in Richtung Praktikabilität überlegen. Immerhin hast du ja einen Tag zum Ausruhen.
Richtig Arbeiten würde ich an dem Mittwoch nicht. Und ich glaube, das musst du auch nicht. Hast du mal ins ArbZG geguckt?
Aber wenn die Fortbildung am Mittag beginnt und zwei Stunden dauert oder eine ähnliche Konstellation, dann ist es vielleicht nicht so schlimm, dahin zu gehen und ausschließlich die Fortbildung mitzunehmen. Und natürlich die Zeit dafür zu dokumentieren.
Ansonsten hat Nefazodon schon viel gutes geschrieben.
KatrinDobler
25.05.2026, 20:48
Der Chef ist nicht grundsätzlich maligne, aber in Hinblick auf Arbeitsrecht sehr eigenwillig und nicht immer gesetzeskonform. Wir haben z.B. keinen offiziellen Dienstplan, sondern nur ein Worddokument, dass irgendwann um die Monatsmitte rum auf dem Arbeitsplatz erscheint. Da steht für den betroffenen Tag nur "X" drin, in der Monatsabrechnung werden 7,75 Stunden abgezogen. Mit ihm reden bringt erfahrungsgemäß nichts, da er solche Probleme einfach nicht versteht. Leider kommt er damit regelmäßig durch, da die Abteilung größtenteils aus Menschen besteht, die das deutsche Arbeitsrecht und ihre damit verbundenen individuellen Rechte nicht kennen oder aus, sorry, jungen Hüpfern, denen erst noch Rückgrat wachsen muss. Beide Gruppen sind relativ leicht einzuschüchtern.
Die Fortbildung ist für mich persönlich eher nicht relevant, es handelt sich um die regelmäßige monatliche Fortbildung zu Leitlinien und Updates. Die interessierte Ärztin kennt diese eh schon aus regelmäßiger Literaturfortbildung.
Mein Hauptproblem ist: Ich habe mich auf den freien Tag verlassen und entsprechend Termine vereinbart, die ich nicht einfach absagen kann (und will).
Nefazodon
25.05.2026, 22:25
Interessant. In was für einem Haus arbeitest Du?
Die meisten Tarifverträge sehen mittlerweile eine rechtzeitige und verbindliche Veröffentlichung von Dienstplänen vor, sonst werden Zuschläge oder Strafzahlungen (je nachdem wie man es nennen will) fällig. Ein Blick in den entsprechenden Tarifvertrag kann da helfen.
Mein Hauptproblem ist: Ich habe mich auf den freien Tag verlassen und entsprechend Termine vereinbart, die ich nicht einfach absagen kann (und will)
Dann hast Du dir deine Frage eigentlich selbst beantwortet oder? Ich wüsste, was ich in der Situation tun oder nichttun würde....
Ich glaube auch nicht, dass da ein Hahn nach kräht, wenn deine Beschreibung zutrifft.
Ich habe einschließlich heute vier Nachtdienste, für morgen (= der Tag, aus dem ich aus dem Nachtdienst komme) und Mittwoch ist im Dienstplan Frei angegeben.
Entsprechend habe ich für Mittwoch bereits vor längerem persönliche Termine vereinbart.
Nun hat mein Chefarzt heute per E-Mail die Anwesenheit aller Assistenten zu einer verschobenen Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch angeordnet. Als Ausnahmen wurden explizit nur "krank" und "Urlaub" genannt.
Die Fortbildungsveranstaltung stand mit einem anderen Termin im Dienstplan, fiel zu diesem jedoch aus.
Muss ich zu der Fortbildung erscheinen?
Wie hast Du es denn gelöst? War ja vor 2 Tagen...
Verdi hat eine Internetseite, auf der die meisten "Probleme" im Arbeitsalltag bzgl. Schichtplanung, Freizeitausgleich, Diensten, Arbeitszeiten,...,...,...,... erklärt werden. Die sind ziemlich auf Krawall gebürstet, aber der Grundgedanke ist schon richtig. Zumindest zur Info finde ich die Seite ganz gelungen: https://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm
Zu Deiner Situation: eine Schichtänderung muss mit angemessenem Vorlauf angekündigt werden. Und 1 oder 2 Tage sind NICHT angemessen. Zudem muss sie mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden! Einseitige Änderungen gibt es nicht. Mit Veröffentlichung des Dienstplanes, der mit Verlauf, bei Euch deutlich zu spät kommt, und damit auch finanziell für Euch eigentlich Folgen hätte (Höherbewertung JEDES einzelnen Dienstes), hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verwirkt. Danach nur noch mit Zustimmung vom Arbeitnehmer UND Betriebsrat / MAV.
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