Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückkehr in Klinik-Alltag mit 2kleinen Kindern
Ihr Lieben,
bald steht nach meiner 2.Elternzeit die Rückkehr in den Job an.
Im Klinikbetrieb regulär auch mit Nachtdiensten.
Unsere Kinder sind dann 1 und 3,5 Jahre alt und ich kann mir absolut nicht vorstellen wie das mit Nachtdiensten klappen könnte, da unsere Kleine mit 1 nachts noch gestillt wird.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
rennmaus123
30.08.2026, 20:20
Wenn du deine Tochter weiterhin stillst, unterliegst du weiterhin dem Mutterschutz und darfst nachts nicht arbeiten. Wie in der Schwangerschaft erhältst du weiterhin die Zuschläge. Hierfür einfach eine Bescheinigung in der Personalabteilung abgeben.
Wenn du deine Tochter weiterhin stillst, unterliegst du weiterhin dem Mutterschutz und darfst nachts nicht arbeiten. Wie in der Schwangerschaft erhältst du weiterhin die Zuschläge. Hierfür einfach eine Bescheinigung in der Personalabteilung abgeben.
Bei unserem 1.Kind 2024 galt das nur bis zum 1.Geburtstag.
2 Tage danach hieß es für wieder Dienste schieben.
Hat jm. rechtlich genauere Infos? Die Internetrecherche liefert widersprüchliche Ergebnisse
Bender B. Rodriguez
31.08.2026, 14:10
Das MuSchG sieht tatsächlich keine zeitliche Begrenzung vor.
Ich bin aber der Meinung, dass die Zuschläge nach zwölf Monaten nicht mehr gezahlt werden müssen. Dafür habe ich aber gerade keine Quelle.
Kleine Ergänzung bzw. Korrektur:
Absatz 1 bleibt. Die zwölf Monate bezogen sich auf das Freistellen für das Stillen. D.h. diese Pflicht ist für den AG zeitlich begrenzt.
Verbot der Nachtarbeit bleibt aber für die gesamte Stillzeit bestehen. Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass das auch für den Nachteilsausgleich für nicht geleistete Dienste gilt.
Vielen Dank!
Habt ihr eine Idee an wen ich mich wenden kann, um eine rechtssichere Info diesbezüglich zu bekommen?
Bin kein Mitglied im Marburger Bund o.ä.
Finanziell wäre es natürlich interessant, aber primär geht es mir tatsächlich darum, dass ich es mit den beiden kleinen und den Arbeitszeiten meines Ehemanns aktuell nicht gewuppt kriegen würde
Die für den Arbeitgeber zuständige Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz (je nach Bundesland z.B.Gewerbeaufsichtsamt).
Geben auch telefonische Auskunft. Zweite kostenlose Anlaufstelle: KomNet (komnet.nrw.de), schriftliche Fachauskünfte zum Arbeitsschutz, auch von außerhalb NRW nutzbar. Außerdem "Leitfaden zum Mutterschutz" des BMFSFJ als PDF.
Soweit ich weiß: § 5 Abs. 1 MuSchG knüpft nur an "stillende Frau" an, ohne Altersgrenze des Kindes. Die zwölf Monate stehen in § 7 Abs. 2 und betreffen bezahlte Stillpausen. Siehe dazu auch ein frisches Urteil des SG Darmstadt vom 24.06.2026 (S 25 KR 11/25) (falls es rechtskräftig ist, das weiß ich nicht)
Bender B. Rodriguez
02.09.2026, 04:41
Amt für Arbeitsschutz heißt es bei uns. Die haben auch einen Bereich Mutterschutz.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.