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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man schwerkranke Menschen "einfach" sterben?



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Christian
07.11.2001, 17:23
Hallo,

in unserem ersten Schwerpunktthema wollen wir uns mit der Hospizbewegung beschäftigen. Ulrich Sündermann, Vorsitzender Hospiz Landesarbeits- gemeinschaft Niedersachsen, hat uns zwei Artikel zur Verfügung gestellt: Hospizbewegung
und Palliativmedizin? (http://212.227.106.43/relaunch/seiten/basismodul/Detailed/260.shtml) und Hospiz in Niedersachsen? LAG - was ist das? (http://212.227.106.43/relaunch/seiten/basismodul/Detailed/261.shtml) :-notify

Desweiteren steht er während der nächsten Woche innnerhalb des Forums für Fragen zum Thema zur Verfügung - stellt die Frage einfach als "Antwort" auf diesen Beitrag. Als Einstiegsfrage soll diskutiert werden: Darf man schwerkranke Menschen "einfach" sterben lassen oder ist man als Arzt verpflichtet die medizinischen Massnahmen bis zum Ende auszureizen? Sollte man die Massnahmen auf eine Minimum reduzieren oder ist es die Pflicht des Mediziners alle erdenklichen Massnahmen zu ergreifen? Wie würdert Ihr die Situation sehen, wenn Ihr in der Position des Sterbenen seid?

Wir bedanken uns schon einmal an :-) dieser Stelle bei Herrn Sündermann für die Unterstützung und hoffen auf rege Beteiligung und viele Fragen aus den Reihen der Besucher.

Eure Medi-Learn.net Redaktion

07.11.2001, 17:32
Hallo zusammen,

ich hätte denke ich Angst, die Massnahmen bei einem Patienten auf ein Minimun zu reduzieren - immer wieder hört man in den Medien von Prozessen, in denen Ärzte aufgrund von unterlassenen oder falschen Behandlungen verklagt worden sind. Ausserdem bin will ich doch Arzt werden, um Menschen zu heilen und nicht um sie sterben zu lassen - ich hätte starke Gewissenprobleme einfach einen Patienten nicht zu intubieren, wenn er mit Atemnot vor mir im Krankenbett liegt; mir läuft es nass den Rücken runter, wenn ich nur daran denke!

Albrecht

07.11.2001, 23:03
Hallo an alle, aber besonders an Albrecht!

Bei der häufig gestellten Frage "Darf ich jemanden sterben lassen" geht es nicht darum, einer Person, die in einem akuten lebensbedrohlichem Zustand ist, nicht zu helfen. Ganz besonders nicht, wenn diese Person bei Bewußtsein ist und Luftnot hat. Diese Frage stellt sich doch nur bei unheilbar Kranken, die präfinal sind, also kurz vorm Sterben. Ich selber arbeite auf einer neurologischen Intensivstation und sehe da immer wieder Fälle, in denen den Menschen nicht mehr damit geholfen ist, sie künstlich am Leben zu erhalten! Was hat ein Mensch davon (und das sehe ich auch für mich persönlich so), wenn er nach einem schweren Infakt mit Sicherheit nicht mehr aufwachen wird, weil entsprechende Zentren zerstört wurden und er nun am Leben erhalten wird, bis irgendein anderes Organ versagt?? Er wird nie mehr die Augen öffnen, er wird nie mehr mit seinen Angehörigen sprechen und er hat, gefangen in seinem Bett, nie mehr die Möglichkeit, ein lebenswertes Leben zu führen. Was heißt lebenswert?! - Frag Dich doch mal selber, ob Du auf dieser Welt noch sein möchtest, wenn Du das Bett, in dem Du liegst, nie mehr verlassen kannst. Wenn Du nichts sehen kannst. Nichts hören kannst. Nicht sprechen, nicht schmecken, nicht riechen kannst. Du von der Außenwelt vollkommen abgeschnitten bist, noch nicht mal die Berührungen von Deinen Freunden und Deiner Familie mehr spürst. Du liegst nur da, in einem tiefen Schlaf, sonst nichts.

Warum darf man einen solchen Menschen nicht aus seinem Gefängnis, aus dem er sich nicht selbst befreien kann, helfen, im eine neue Qualität des Daseins bieten??

Gruß - Johannes

tofse
07.11.2001, 23:12
Hallo,

ich hoffe mal, daß ich als Krankenpfleger hier auch posten darf :-)

Bis Mai diesen Jahres habe ich noch bei einer Sozialstation als Krankenpfleger gearbeitet. Während dieser Tätigkeit hatte ich des öfteren mit sterbenden Patienten im häuslichen Umfeld zu tun.

Wir als Pflegepersonal fahren oft 4-5 mal pro Tag zu einem sterben Patienten, um diesen zu versorgen. Bei der kompletten Pflege, die gut und gerne 1h und länger dauern kann, bekommt man einen sehr guten Eindruck davon, wie der Patient sich fühlt. Dabei habe ich mir durchaus manchmal gedacht, daß dieses lange Leiden doch keinen Sinn macht, v.a. wenn der Patient auch den Wunsch äußert, daß es endlich vorbei ist.

Aber trotz allem kann ich mit Sicherheit sagen, daß ich nicht in der Lage, wäre Sterbehilfe zu leisten. Man konnte nur hoffen, daß es nicht allzu lange dauert, bis der Patient erlöst wird.

Wie denkt ihr darüber ?
Gruß

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 09:33
Die Hospizbewegung fordert Sterbebegeleitung - niemals Sterbehilfe. Wir fordern Begleitung durch "liebende" Mitmenschen, die vorbereitet auf den Dienst Familienmitglieder und Freunde zur Selbsthilfe anleiten. Laßt Sterbende nicht alleine!
4-5 mal am Tag erhalten nur wenige Menschen Besuch von der Sozialstation. Was ist mit dem Rest des Tages? Suchen Sie den Kontakt zum nächstgelegenen ambulanten Hospiz. Organisieren Sie die Hilfe - rund um den Tag ! (Der hat 24 Stunden.)

tofse
08.11.2001, 10:07
Hallo,

da haben sie natürlich recht. Auch die restlichen 24 Std müssen abgedeckt sein. Ich hatte es immer nur erlebt, daß dem sterbenden wirklich fürsorgliche Angehörige zur Seite standen. Aber auch hier wäre ein Hospiz wahrscheinlich als Unterstützung, auch für die Angehörigen, eine gute Hilfe. Irgendwie ist es allerdings nie dazu gekommen, daß man sich an ein Hospiz gewandt hat. Im nachhinein kann ich auch nicht mehr sagen warum.
Da ich jetzt nicht mehr als Krankenpfleger arbeite, habe ich aber auch keinen Einfluss mehr darauf.

Viele Grüße
Christof

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 10:27
Ich kann Deine Angst verstehen, aber Du sollst noch weiter gehen. Die Massnahmen bei einem Patienten nicht nur auf ein Minimum reduzieren sondern sogar - dem Willen des Patienten folgend - alle Maßnahmen unterlassen!
Die Prozesse, in denen Ärzte verklagt worden sind, habe meist den Hintergrund, dass Patienten nicht oder nur unzureichend aufgeklährt worden sind.
Arzt wird man, um Menschen zu heilen und um Sie wenn es soweit ist sterben zu lassen - in Ruhe, ohne Schmerzen und in Würde!
Patienten werden erst intubiert wenn fest steht, dass es sich NICHT um einen PRÄFINALEN Meschen handelt, der jede weitere Maßnahme ablehnt.

Atemnot verhindert man im Vorfeld bei sterbenden Patienten. (z.B. Morphin oral oder als Pflaster oder Metadon)

Tipp: Siehe Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Stebebegleitung. :-)

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 10:32
Lieber Christof,

es war vermutlich so, das sich KEINER an einn Hospiz gewandt hat.

(Keiner - also niemand fühlte sich zuständig (!) Genau wie "jemand" - wie wäre es das nächste mal mit ICH !)

... und man muß keinesfalls unbedingt Krankenpfleger sein, um EINFLUSS auf die Begleitung von Sterbenden zu haben.

Wenn mann solch eine Situation bemerkt, (bei Nachbarn, Freunden oder egal wo) dann muß man (ICH) Initiative ergreifen.

Nicht wegschauen - HINSEHEN, HINFÜHLEN , HELFEN! :-)

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 10:45
Sterben lassen heißt nicht quälen lassen!!!!!!! So soll es sein!

Hallo Johannes.

Ich habe Deinem Beitrag nur sehr wenig - aber grundsätzliches hinzuzufügen.
Auch bei Luftnot geht es in der Präfinalen Phase um HELFEN. NICHT ALLEINE LASSEN, Bedarfsmedikamente geben und so weiter. Aber NICHT INTUBIEREN!

Es geht nicht darum Menschen um jeden Preis am Leben zu halten - es geht darum den Willen (mutmaslicher notfalls) dews Patienten zu ergründen und entsprechend zu handeln.

ABER VOR ALLEN DINGEN GEHT ES DARUM KEIN LEBEN VORSÄTZLICH ZU BEENDEN. (Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung)

Auch eine Mensch der nie mehr die Augen öffnet, der nie mehr mit seinen Angehörigen sprechen wird und der gefangen in seinem Bett, nie mehr die Möglichkeit hat, ein lebenswertes Leben zu führen hat das recht auf Menschenwürdige Begleitung. (... und auf palliativ Care.

Lebenswert?! - Darüber entscheiden nicht die Gesunden, den deren Maßstäbe sind nicht anwendbar.

Ich möchte auf dieser Welt noch sein , wenn ich im Bett, dass ich nie mehr verlassen kann von lieben Menschen die mich Achten begleitet werde.

Befreie mich, indem Du mir die Fesseln des Alleinseins und der Einsamkeit durch Deine Begeitung löst.

Dann können wir wieder von Lebens- QUALITÄT reden: :-)

08.11.2001, 12:21
Hallo zusammen,

ich würde mir gerne einmal die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" durchlesen - gibt es diese irgendwo im Internet oder kann ich mir diese an einer anderen Stelle besorgen?

Danke

Ulricke

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 19:02
Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung, beschlossen am 11. September 1998

Inhalt:

Präambel

1.Ärztliche Pflichten bei Sterbenden
2.Verhalten bei Patienten mit infauster Prognose
3.Behandlung bei sonstiger Iebensbedrohender Schädigung
4.Ermittlung des Patientenwillens
5.Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Präambel
Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.
Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht jedoch nicht unter allen Umständen- Es gibt Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr indiziert sind, sondern Begrenzung geboten sein kann. Dann tritt palliativ-medizinische Versorgung in den Vordergrund. Die Entscheidung hierzu darf nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.
Unabhängig von dem Ziel der medizinischen Behandlung bat der Arzt in jedem Fall für eine Basisbetreuung zu sorgen. Dazu gehören u.a.: Menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen. Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.
Art und Ausmaß einer Behandlung sind vom Arzt zu verantworten Er muss dabei den Willen des Patienten beachten. Bei seiner Entscheidungsfindung soll der Arzt mit ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern einen Konsens suchen.
Aktive Sterbehilfe ist unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein.
Diese Grundsätze können dem Arzt die eigene Verantwortung in der konkreten Situation nicht abnehmen.



1.Ärztliche Pflichten bei Sterbenden

Der Arzt ist verpflichtet, Sterbenden, d.h. Kranken oder Verletzten mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist, so zu helfen, dass sie in Würde zu sterben vermögen.
Die Hilfe besteht neben palliativer Behandlung in Beistand und Sorge für Basisbetreuung.
Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann. Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Eine gezielte Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod herbeiführen oder das Sterben beschleunigen sollen, ist unzulässig und mit Strafe bedroht.
Die Unterrichtung des Sterbenden über seinen Zustand und mögliche Maßnahmen muss wahrheitsgemäß sein, sie soll sich aber an der Situation des Sterbenden orientieren und vorhandenen Ängsten Rechnung tragen. Der Arzt kann auch Angehörige oder nahestehende Personen informieren, es sei denn, der Wille des Patienten steht dagegen. Das Gespräch mit ihnen gehört zu seinen Aufgaben.

2.Verhalten bei Patienten mit infauster Prognose

Bei Patienten mit infauster Prognose, die sich noch nicht im Sterben befinden, kommt eine Änderung des Behandlungszieles nur dann in Betracht, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist und eine lebenserhaltende Behandlung nur Leiden verlängert. An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung treten dann palliativ medizinische und pflegerische Maßnahmen. Die Entscheidung über Änderung des Therapieziels muss dem Willen des Patienten entsprechen.
Bei Neugeborenen mit schwersten Fehlbildungen oder schweren Stoffwechselstörungen, bei denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht, kann nach hinreichender Diagnostik und im Einvernehmen mit den Eltern eine lebenserhaltende Behandlung, die ausgefallene oder ungenügende Vitalfunktion ersetzt, unterlassen oder nicht weitergeführt werden. Gleiches gilt für extrem unreife Kinder, deren unausweichliches Sterben abzusehen ist und für Neugeborene, die schwerste Zerstörungen des Gehirns erlitten haben. Eine weniger schwere Schädigung ist kein Grund zur Vorenthaltung oder zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, auch dann nicht, wenn Eltern dies fordern. Ein offensichtlicher Sterbevorgang soll nicht durch lebenserhaltende Therapie künstlich in die Länge gezogen werden.
Alle diesbezüglichen Entscheidungen müssen individuell erarbeitet werden. Wie bei Erwachsenen gibt es keine Ausnahmen von der Pflicht zu leidensmindernder Behandlung, auch nicht bei unreifen Frühgeborenen.

3.Behandlung bei sonstiger Iebensbedrohender Schädigung

Patienten mit einer Iebensbedrohenden Krankheit, an der sie trotz generell schlechter Prognose nicht zwangsläufig in absehbarer Zeit sterben, haben, wie alle Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Lebenserhaltende Therapie einschließlich - ggfs. künstlicher Ernährung ist daher geboten. Dieses gilt auch für Patienten mit schwersten cerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit (apallisches Syndrom, „sog. Wachkoma“).
Bei fortgeschrittener Krankheit kann aber auch bei diesen Patienten eine Änderung des Therapiezieles und die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen in Betracht kommen. So kann der unwiderrufliche Ausfall weiterer vitaler Organfunktionen die Entscheidung rechtfertigen, auf den Einsatz substituierender technischer Hilfsmittel zu verzichten. Die Dauer der Bewusstlosigkeit darf dabei nicht alleiniges Kriterium sein.
Alle Entscheidungen müssen dem Willen des Patienten entsprechen. Bei bewusstlosen Patienten wird in der Regel zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein.



4.Ermittlung des Patientenwillens

Bei einwilligungsfähigen Patienten hat der Arzt den aktuell geäußerten Willen des angemessen aufgeklärten Patienten zu beachten, selbst wenn sich dieser Wille nicht mit den aus ärztlicher Sicht gebotenen Diagnose- und Therapiemal3nahmen deckt. Das gilt auch für die Beendigung schon eingeleiteter lebenserhaltender Maßnahmen. Der Arzt soll Kranken, die eine notwendige Behandlung ablehnen, helfen, die Entscheidung zu überdenken.
Bei einwilligungsunfähigen Patienten ist die Erklärung des gesetzlichen Vertreters, z.b. der Eltern oder des Betreuers, oder des Bevollmächtigten maßgeblich. Diese sind gehalten, zum Wohl des Patienten zu entscheiden. Bei Verdacht auf Missbrauch oder offensichtlicher Fehlentscheidung soll sich der Arzt an das Vormundschaftsgericht wenden.
Liegen weder vorn Patienten noch von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten Erklärungen vor oder können diese nicht rechtzeitig eingeholt werden, so bat der Arzt so zu handeln, wie es dem mutmaßlichen Willen des Patienten in der konkreten Situation entspricht. Der Arzt hat den mutmaßlichen Willen aus den Gesamtumständen zu ermitteln. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei einer früheren Erklärung des Patienten zu. Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen des Patienten können seine Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung, seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden in der ihm verbleibenden Lebenszeit sein. In die Ermittlung des mutmaßlichen Willens sollen auch Angehörige oder nahestehende Personen einbezogen werden.
Lässt sich der mutmaßliche Wille des Patienten nicht anhand der genannten Kriterien ermitteln, so handelt der Arzt im Interesse des Patienten, wenn er die ärztlich indizierten Maßnahmen trifft.

5.Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Patientenverfügungen, auch Patiententestamente genannt. Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind eine wesentliche Hilfe für das Handeln des Arztes.
Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde. Es muss stets geprüft werden, ob die Verfügung, die eine Behandlungsbegrenzung erwägen lässt, auch für die aktuelle Situation gelten soll. Bei der Entscheidungsfindung sollte der Arzt daran denken, dass solche Willensäußerungen meist in gesunden Tagen verfasst wurden und dass Hoffnung oftmals in ausweglos erscheinenden Lagen wächst. Bei der Abwägung der Verbindlichkeit kommt der Ernsthaftigkeit eine wesentliche Rolle zu. Der Zeitpunkt der Aufstellung hat untergeordnete Bedeutung.
Anders als ein Testament bedürfen Patientenverfügungen keiner Form, sollten aber in der Regel schriftlich abgefasst sein. Im Wege der Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter auch für die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, deren Unterlassung oder Beendigung bestellt werden. Bei Behandlung mit hohem Risiko für Leben und Gesundheit bedarf diese Einwilligung der Schriftform (§ 1904 BGB) und muss sich ausdrücklich auf eine solche Behandlung beziehen. Die Einwilligung des Betreuers oder Bevollmächtigten in eine „das Leben gefährdende Behandlung“ bedarf der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (§ 1904 BGB). Nach der Rechtsprechung (Oberlandesgericht Frankfurt a.M: vom 15.07.1998 - A.z: 20 W 224/98) ist davon auszugehen, dass dieses auch für die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen im Vorfeld der Sterbephase gilt.
Betreuungsverfügungen können Empfehlungen und Wünsche zur Wahl des Betreuers und zur Ausführung der Befreuung enthalten.

Eingescannt von U.Sündermann Hospiz LAG
Original sollte jeder Arzt haben (Zu bekommen bei den Ärztekammern.) :-lesen

airmaria
08.11.2001, 20:41
Sehr schwieriges Thema, um es mit wenigen Zeilen bearbeiten zu können.
In solch schweren Fragen versuche ich für mich immer vom schwerst möglichen/vorstellbaren Fall auszugehen, und für diese Situation eine Lösung zu finden:
Ich denke schon, daß ich unter entsprechenden Bedingungen dazu in der Lage wäre.
Da es aber gesetzlich unter Strafandrohung nicht zulässig ist, kann ich nicht definitiv eine Lösung vorraussagen - aber auch nicht komplett ausschließen. Ich hoffe, in solch einer Situation das richtige zu tun und meinen Patienten, aber auch mir persönlich, gerecht zu werden (auch wenn es vielleicht dann nicht unbedingt den zu den Zeiten gültigen Gesetzen entspricht!).
Mary

08.11.2001, 21:08
Habe den Artikel in meinem Newsletter gelesen und dachte mir, dass ein Aspekt noch gar nicht zum Tragen gekommen ist:

Bei mir in der Nähe gibt es auch ein Hospiz, und zwar eines, in dem Angehörige ihrer sterbenden Familienmitglieder zum Sterben "abgeben" können. Ganz ungeachtet dessen, ob es Sinn macht, Menschen "einfach so" am Ende eines erfüllten Lebens sterben zu lassen, finde ich es eine rießen Schweinerei, dass Verwandte ihre Dahinsiechenden bequem "loswerden" können. Solange sie "funktionierten" (Kinder hüten, Haushalt in Schuss halten...) waren diese Menschen gern gesehene Gäste. Aber sobald sie die Anzeichen eines baldigen Todes aufweisen sind sie ekelig oder unhygienisch oder einfach zu umständlich, um sie länger bei sich zu Hause zu behalten.
Haben es diese Menschen nicht verdient, im Kreise ihrer Angehörigen zu sterben? Ist der Tod heutzutage etwas abartiges, mit dem man als "feiner" Mensch nichts mehr zu tun haben möchte?

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 23:11
Mary

Selbst im vom schwerst möglichen/vorstellbaren Fall ist eine Begleitung im "hospizlichen Sinn" und eine palliatv Care die absolut richtige Lösung!

Die TÖTUNG eines Menschen ist immer FALSCH!

Fast immer ist die Hilflosigkeit der "UMSTEHENDEN" der Grund für die "scheinbare "Lösung" des Leidens.

Hospizhelfer und palliativ Care Personal kennt viele ander Lösungen. Sprich doch mal mit Menschen aus "naheliegenden Hospizen oder stationären Hospizen oder Paklliativstationen.

Ich hoffe übrigens, dasss sich unsere Gesete zukünftig eindeutiger für palliativ Care ausspricht und somit GEGEN Gedanken an Töten. :-notify

Ulrich Sündermann
08.11.2001, 23:24
"Habe den Artikel in meinem Newsletter gelesen ..."

Es gibt in Deutschland gerademal rund 90 stationäre Hospize, davon 10 in Niedersachsen. Ich meine es wäre unbedingt mal ein Besuch nötig um dieses Vorurteil:
ein Hospiz, und zwar eines, in dem Angehörige ihrer sterbenden Familienmitglieder zum Sterben abgeben können. Ganz ungeachtet dessen, ob es Sinn macht, Menschen "einfach so" am Ende eines erfüllten Lebens sterben zu lassen, finde ich es eine rießen Schweinerei, dass Verwandte ihre Dahinsiechenden bequem loswerden können"
zu überdenken.
Hospize nehmen Menschen auf, bei denen die (häusliche) Situation (auch Krankenhauspatienten und Altenheimbewohner) einfach für alle Beteiligten untragbar geworden ist. Natürlich ist das EINVERSTÄNDNISS und damit die WILLENSERKLÄHRUNG des Betroffenen vorraussetzung für die Aufnahme.

Ohne Zweifel habenMenschen es immer verdient, im Kreise ihrer Angehörigen zu sterben! (Z.B. im stationären Hospiz - hier ist das rund um die Uhr möglich! Oder Zuhause - mit HILFE durch einen ambulanten Hospizdienst. (Auch im Krankenhaus/Altenheim)

Aber sehr viele Menschen haben ANGST vor (IHREM EIGENEN) Tod
und möchten damit lieber nichts zu tun haben.

Die Hospiz und Paliativ Bewegung arbeitet gegen diese Gesellschaftliche entwicklung .
Wir sprechen über Tod, Sterben und Trauer. (In Niedersachsen sind über 5.000 Menschen in Hospizvereinen organisiert.)

Wann sind SIE (DU) dabei?

Info siehe www.hospiz-nds.de :-)

airmaria
09.11.2001, 07:05
Original geschrieben von Ulrich Sündermann

Die TÖTUNG eines Menschen ist immer FALSCH!


Stramme Behauptung! Woher willst Du das wissen?
grüße "Mary"

Ulrich Sündermann
09.11.2001, 08:58
Die TÖTUNG eines Menschen ist immer FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zu dieser "strammem ;-) Behauptung" stehe ich stellvertretend für alle Menschen die sich unter dem Artikel 1 der Grundrechte der BRD wiederfinden können. "(1) Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller ..." - soweit das Zitat.

Im Artike 2 (") heißt es weiter "Jeder hat das Recht auf Leben ..." dem habe ich sonst nichts hinzuzufügen.

Aber noch mal aus "hospizlicher Sicht beleuchtet. Nur weil Ärzte aus "Unwissenheit, eigenen Ängsten oder Ignoranz" Pfegepersonal aus "Zeitnot, Unsicherheit, eigenen Ängsten" und die meisten anderen Menschen aus ähnlichen Gründen sich nicht mit dem Themenbereich Sterben Tod und Trauer beschäftigen wollen (viele würden "können" sagen -ich halte das für FALSCH!) greifen die "Hilflosen - die sich nicht einmal Hilfe (Hospiz und Palliativmedizin) - holen zum scheinbar "rettenden" Strohhalm "Eutanasie" . Dabei ist keines falls sicher, ob der sterbende (schwerkranke oder schwerbehinderte) Mensch WIRKLICH sterben wollte, wenn seine Leiden gemildert und seine Einsamkeit ("alleingelassenwerden") beendet werden würde. Ich bin mir sehr sicher das sehr viele Menschen nach TÖTEN (auf verlangen) so laut rufen, weil Sie sich so nicht mit Ihren eigen Ängsten auseinandersetzen müssen.

Warum ich das Glaube?
Ich arbeite seid 1982 in verschiedenen Krankenhäusern in der Pflege, bin seid 10 Jahren Leitende Pflegekraft an Hochschulen und Krankenhäusern der Grundversorgung und in der häuslichen Pflege. Arbeite seid 1995 in ambulanten Hospizen mit, unterrichte Krankenpflegeschüler in Sterben Tod und Trauer (und Ethik), bin in einem Betreuungsverein tätig und besuche über ein "Pflegeforum" in unserem Landkreis häufig unangemeldet Alten und Pflegeheime.) Ich bilde Hospizhelfer aus, und bin auch im Vorstand eines örtlichen Hospizvereins tätig.

Mit dieser "Erfahrung" glaube ich mir ein Urteil erlauben zu können:

Die TÖTUNG eines Menschen ist immer FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :-(

Pascal
09.11.2001, 09:40
Die TÖTUNG eines Menschen ist immer FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Gerade von jemandem der sich mit soviel erfahrung brüstet ist eine solch bonierte und nicht disskusionsbereite Aussage wie diese schon ziemlich erschreckend. Außerdem ist deine Erklärung schon in sich Unschlüßig:


Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Eine gezielte Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod herbeiführen oder das Sterben beschleunigen sollen, ist unzulässig und mit Strafe bedroht.

Und nu erklär mir mal wo da die Grenze ist, ob ich bei eim Patienten die Morphin Dosis solange erhöhe, bis er dadurch stirbt. Oder ob ich von vorne herein sage ich kann nichts mehr machen. Der Patient will es so und ich drehe die Dosis auf um sein leiden zu beenden. Aus meiner sicht ist der Arzt im zweiten Fall nur ehrlich. Er steht zu dem was er tut. Im ersten fall versteckt sichd er Artz hinter einem tollen Konstrukt, daß er ja nur die Schmerzen lindern wollte, und dabei ist es halt passiert. Am besten noch mit dem Satz es war Gottes Wille.

Ulrich Sündermann
09.11.2001, 10:04
Ich danke Dir für Deine freundliche Einleitung:
"Gerade von jemandem der sich mit soviel erfahrung brüstet..." aber in diesem Thema sind persönliche Beteiligung und Emotionen einfach normal.

"Und nu erklär mir mal wo da die Grenze ist, ob ich bei eim Patienten die Morphin Dosis solange erhöhe" (halt, - solange bis die Schmerzfreiheit hergestellt ist, oder umsteigen auf Methadon - aber befrage doch dazu fachlich versiertere Menschen. Z.B. einen Palliativmediziner) (Adressen siehe Artikel)

"Der Patient will es so" (halt- der Patient will nicht getötet werden, er will "LEIDENSFREI oder mindestens seine Schmerzen gelindert haben.

Siehe: STUFENSCHEMA DER WHO

Ärtzte sollen sich nicht verstecken, sondern im Rahmen Ihrer Möglichkeiten HELFEN - zusammen mit einem INTERDISZIPLINÄREN TEAM (siehe SUPPORT GÖTTINGEN, ein Projekt der Niedersächsischen Ärtztekammer.

Auch Dich lade ich zu einem Besuch ein: Setze Dich doch mal mit einer Palliativstation in Deutschland in Verbindung und dann berichte doch mal über die dort gemachten Erfahrungen
Infos über Bundesweite Palliativstationen: http://www.hospiz.net

09.11.2001, 14:19
Mit Interesse habe ich die Diskussion in diesem Beitrag verfolgt: Einige Diskussionsteilnehmer sind der Auffassung, das die Sterbehilfe, in aktiver Form, durchaus zum späteren Arztalltag dazu gehören wird. Wahrscheinlich gehen einige sogar davon aus, dass die Gesetzgebung in Deutschland früher oder später ähnlich wie in den Niederlanden geändert wird - wahrscheinlich sogar in der Hoffnung, dass diese Gesetzesänderung vor ihrer ersten Entscheidung über den gewollten Tod eines Patienten vollzogen wird.

Unabhängig von der gesetzlichen Lage und den Vorgaben aus der Ärzteschaft an sich (Ärztekammer etc s.o.), sollte sich jeder einzelne vielleicht einfach noch einmal ein wenig Zeit nehmen und die Sache genau durchdenken. Trotz der zeitlichen Belastung, die im Studium ohne Zweifel vorhanden ist, sollte man lieber jetzt die Zeit nutzen, sich eingehend Gedanken zu machen. Im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit auf Station wird man diese Zeit wahrscheinlich nicht mehr haben, was sich den derzeitigen Diskussionen über die Arbeitszeitbelastung der Ärzte in vielen Fachzeitschriften, aber auch in Tageszeitungen entnehmen läßt.
Ich denke auch, dass genau in diesem Punkt das eigentliche Problem und auch die Gefahr der Euthanasie liegt: Vielen Ärzten im Krankenhaus fehlt einfach die Zeit, um sich eingehend mit "finalen" Patienten zu beschäftigen. Ich bin mir ganz sicher, dass viele Patienten aktive Sterbehilfe wünschen und dies auch, wie in den Gesetzen in den Niederlanden verlangt, mehrfach geäußert haben.
Zur Verdeutlichung vielleicht folgender Ausschnitt aus einem Artikel aus "die tageszeitung" von 03. Mai 1993, S.12: "Nach der Studie einer zu diesem Thema eingesetzten Regierungskommission bitten jährlich neuntausend NiederländerInnen um aktive Sterbehilfe. 25000 Menschen erwarten von ihren Ärzten, diese mögen dem Leben ihrer Patienten bei unerträglichen Schmerzen ein Ende bereiten. 1,8% aller Todesfälle in den Niederlanden gehen auf Sterbehilfe in Form einer tödlichen Injektion oder eines Bechers mit einer Giftmischung zurück. Als Motive für die Bitte, Sterbehilfe zu erhalten, wurden genannt: Der Verlust von Würde , verursacht durch unwürdiges Sterben , unerträgliche Schmerzen sowie die Abhängigkeit von anderen." (Quelle: http://www.ev-stift-gymn.guetersloh.de/sterbehilfe/niederlande.html).

Was mich nachdenklich stimmt ist nicht die Anzahl derjenigen, die für sich selbst aktive Sterbehilfe verlangen, sondern vielmehr die aufgeführten Motive bzw. Begründungen: Die Menschen haben Angst vor einem unwürdigen Sterben, vor den unerträglichen Schmerzen und vor der Abhängigkeit von anderen und daraus resultierende Angst, ihre Würde zu verlieren.
Wenden wir uns zunächst kurz der Problematik der Schmerzbekämpfung zu: Warum haben die Menschen Angst vor unerträglichen Schmerzen? Es stehen effiziente Medikamente zur Schmerzbekämpfung zur Verfügung, doch werden diese nur sehr zögerlich eingesetzt. Eventuell ist dies einfach in der schlechten Ausbildung der Mediziner begründet. Das Fach "Schmerztherapie" wird im zweiten Staatsexamen geprüft: Insgesamt 6 von 580 Fragen widmen sich der Schmerztherapie - das sind ca. 1% der Fragen. Diese Zahl kann, denke ich, unkommentiert stehenbleiben.
Die Menschen, die aktive Sterbehilfe wünschen, haben Angst vor "Abhängigkeit von anderen " und vor dem "unwürdigen Sterben". Kann diese Angst eventuell von den helfenden Menschen beeinflußt werden, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne? Im Klinikalltag und im Berufsalltag der Angehörigen ist meist viel zu wenig Zeit für die Nöte und Probleme der sterbenen Angehörigen und dieser Zeitmangel wird bewußt oder auch unbewußt weitergegeben genauso wie das Gefühl, eine Belastung für die Mitmenschen zu sein. Doch dieses Gefühl hat doch ein kleines Kind nicht, wenn es mit Fieber zu Hause im Bett liegt und die Mutter oder auch der Vater die Nacht an der Seite des Kindes verbringt und dabei nicht darüber nachdenkt, warum sie/er dies nun tut. Wenn wir unsere Einstellung gegenüber sterbenden Personen ändern, wird sich auch die Wahrnehmung der Betroffenen zum Positiven verändern.
Sicherlich werden jetzt einige sagen, dass es sehr schwer ist, den Tod und das Sterben als etwas Natürliches zu akzeptieren und sich entsprechend dem Sterbenen gegenüber zu verhalten. Wer hiermit Probleme hat oder wenn hier verständlicherweise Ängste und Sorgen aufkommen, dann sollte man die professionelle Unterstützung von Hospizhelfer suchen, die unter Einbindung der Familien versuchen, die oben genannten Probleme anzugehen.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Der Wunsch nach dem eigenen Tod ist genauso zu respektieren, wie der Wunsch auf Leben. Doch sollten wir nicht vergessen, wodurch dieser Wunsch eventuell ausgelöst wird. Erst wenn wir die Probleme wie Zeitmangel und Erfahrung in der Schmerztherapie und deren Anwendung sowie die Begleitung der Angehörigen angegangen sind und uns selbst die Zeit genommen haben, zu hinterfragen warum wir wirklich bereit sind, die "aktive Sterbehilfe" zu unterstützen, wird sich herausstellen, wieviele Personen, die "mehrfach" den eigenen Tod "erbeten" haben, dies aus wirklicher Überzeugung gewünscht haben! Ich bin mir sicher, dass wir dann den Menschen wieder ein würdiges Sterben ermöglichen, und erst dann sind wir wieder zu den Wurzeln unseres Hippokratischen Eides zurückgekehrt!

In diesem Sinne

Euer Uwe :-lesen