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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatzklage zum SS04



Felix Kessel
18.02.2004, 17:05
Hallo an alle,

ich möchte zum SS04 klagen und würde gerne wissen, wie das im allgemeinen abläuft.... Ich habe gehört das man wenn überhaupt seinen Platz meistens erst mitten im laufenden Semester bekommt. Wie kann man den das alles schaffen, wenn man noch nach einer Wohnung suchen muss, sich nicht auskennt und noch das halbe Semester nacharbeiten muß? Kann man auch theoretisch dann erst zum nächsten Semester anfangen?

Würde mich über Infos diesbezüglich sehr freuen!

Allen anderen Bewerbern zum SS04 viel Erfolg...

Gruß, Felix

Master Tom
18.02.2004, 18:45
Take this one..... und das naechste mal einfach 'n bisschen suchen... dauert so ca. 3 sek. :-?

http://www.medi-foren.de/search.php?s=&action=showresults&searchid=88829&sortby=lastpost&sortorder=descending

hibbert
18.02.2004, 18:48
www.ra-brehm.de
www.zimmerling.de

Wie gesagt, was man so hört und liesst sollen das die Besten sein. Würde ich nochmal klagen, dann da.

Cranium
19.02.2004, 19:34
Original geschrieben von hibbert
www.ra-brehm.de
www.zimmerling.de

Wie gesagt, was man so hört und liesst sollen das die Besten sein. Würde ich nochmal klagen, dann da.




Kann ich nur bestätigen.
Habe sie am 18.02.2004 in Hamburg bei Gericht erlebt.
Die gingen ab wie Raketen!
Die anderen Anwälte, inklusive meiner waren ziemlich stumme Wesen.

Rico
19.02.2004, 20:37
Hat das irgendwas zu sagen, wer vor Gericht lauter schreit?

Ich dachte immer, die Studienplätze werden dann eh unter allen Klägern verlost, oder?

Da kommt's doch primär drauf an, daß mein Anwalt die Klage richtig eingereicht hat...

Und da Zimmerling und Brehm doch die neuesten Infos eh auf ihre jeweiligen Websites stellen kann ich die mir auch als Nicht-Klient bei denen die anschaun, oder?

hibbert
19.02.2004, 21:30
Also ich bin nicht bei denen und muss sagen, man merkt es schon. In Hannover bin ich nichtmal dabei gewesen, obwohl da fast bis Platz 50 verteilt wurde. Deswegen kann ich von anderen aus persönlicher Erfahrung nur abraten. Ausserdem bekomme ich alle 4 Monate mal einen Brief, wo eigentlich nichts rüberkommt. Da finde ich Brehms Seite schon genial. Ausserdem finde ich es bezeichnend, wenn ich bei einem anderen Anwalt auf der hp gucken muss, um an infos zu kommen. Also ich kann nur sagen, dass es mich ärgert nicht bei denen geklagt zu haben.... :-(

Aisha
08.03.2004, 18:32
also ich weiss nicht wie sehr wichtig es ist ob die anwälte "schreien" ...ich meine letztendlich beweist auch ein nicht so populärerer und bekannter anwalt, dass einige plätze evrsteckt werden.Das problem ist einfach das brehm&co zu viel werbung machen im internet und dadurch versuchen uns anzulocken.natürlich wird ja der geldbeutel immer dicker und dicker...also hauptsache dein anwalt deckt die freien plätze der unis auf...

hibbert
08.03.2004, 20:34
Letztendlich ist es sicherlich egal wo man klagt. Das Problem ist nur, es gibt viele Anwälte, die sich nicht sonderlich um die Zulassungszahlen kümmern. Es ist ja auch einfacher blind 15 Anträge zu schreiben, die Kohle einzusacken und sich einen Dreck um die Mandanten zu kümmern. Bei den beiden genannten ist dies nicht der Fall. Ich habe bei meinem Anwalt sehr schlechte Erfahrungen gemacht, was die Auswahl der Hochschulen angeht. Wenn man dann bei einigen Losverfahren nicht dabei ist, dann fängt sowas an mich zu ärgern.
Es wird aber sicher wohl auch bei diesen Anwälten diverse Mandanten ohne Platz geben.

Wie gesagt, würde ich wieder klagen, dann dort....

xa datu
08.03.2004, 23:12
Nobody is perfect, auch zimmerling/brehm nicht. Im WS2003/2004 haben sie von einem Verfahren gegen die Uni Freiburg (anwaltlich vertreten -> mehr kosten) abgeraten. Vor 2 Wochen sind nun an der Uni 13 Plätze unter 36 Antragsstellern rausgekommen...
Dabei muss man sagen dass die Freiburger Richer seit einigen Jahren kein Interesse an Kapazitätsklagen zeigten und auch keine zuließen, was fast alle Anwälte+Kläger davon abhielt die Uni zu verklagen. Eine dicke Portion Glück gehört nunmal dazu. :-))

Die Beiden mögen in Sachen Kapazitätsrecht sehr gut sein, aber wie schon gesagt wurde, werden die Studienplätze unter allen Klägern verlost, unabhängig vom Anwalt. Es gibt sogar Anwälte die gerne mal einen Gerichttermin verpennen, in solchen Fällen landen ihre Mandanten dennoch im Lostopf - zusammen mit den Klägern von den anwesenden Anwälten.

Wenn du an allen Uni-Verfahren teilnehmen willst, kannst du dass denke ich mit jedem fähigen Anwalt abklären, es kostet halt weitaus mehr...

Gersig
09.03.2004, 22:25
Was Rico sagt, ist sehr sehr wichtig: die freigegebenen Plätze werden unter ALLEN Klägern verlost. D.h. konkret: du brauchtst eigentlich keinen Anwalt. Da du den Antrag auf einstweilige Anordnung bzw. die eigentliche Klage auch selber einreichen kannst, benötigst du keinen Anwalt. Es reicht aus, im Bugwasser einer stattgegebenen Klage zu schwimmen, um in die große Lostrommel zu kommen! Und das geht, wie du siehst, auch ohne große Kosten.

Infos kriegst du unter:

www.asta.uni-hamburg.de/service/klage.html

medstud03
09.03.2004, 22:49
Stimmt leider nicht ganz. Nur wenn Plätze in erster Instanz gefunden werden, wird unter allen Klägern gelost. In zweiter Instanz ist dies nicht so. Dort muss jeder Anwalt dem Richter seine Begründung vortragen und auch nur unter dessen Mandanten wird dann auch gelost. Natürlich nur, wenn er gewinnt. :-D

Gersig
10.03.2004, 00:24
Aha! Ist mir neu! :-)) Aber ist es nicht wahrscheinlicher, dass in erster Instanz die Kapazitätsberechnung über den Haufen geworfen wird? Und unter dem Aspekt des Kostenpunkts ist es doch ein relativ billiger "Kniff"!

:-meinung :-top