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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erste hilfe kurs



waldemar
23.02.2004, 16:26
hallo,

wie umfangreich muss denn der der erste-hilfe-kurs sein? 8 oder 12 doppelstunden?

danke!!!

waldi

Faust601
23.02.2004, 16:49
8 Doppelstunden. :-top

waldemar
24.02.2004, 10:08
gibts das auch irgendwo von offizieller seite nachzulesen?
nicht dass ich dir nicht vertraue, aber ich hab immer nur allgemein "erste hilfe ausbildung" gelesen...

Faust601
24.02.2004, 10:55
Die Ausbildung in erster Hilfe erfolgt nach den Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (http://www.bageh.org), gemäß der der Kurs "Erste Hilfe" 16 Unterrichtseinheiten umfasst. Es gibt natürlich auch noch andere Lehrgänge mit anderer Dauer, aber die heißen eben nicht "Erste Hilfe".

Alternativ kann ich dir noch die Seite vom LPA Baden-Württemberg (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/abteilung2/lpa/arzt/ar_vorpr.htm) vorweisen, wo auch noch einmal ausdrücklich von 8 Doppelstunden geredet wird.

Dr. Pschy
25.02.2004, 08:37
Kann ich bestaetigen.

16 UE bzw. 8 Doppelstunden. Also keine Angst :)

waldemar
25.02.2004, 10:47
ok, danke, ich habs jetzt auch kapiert, "erste-hilfe-ausbildung" ist ein feststehender begriff, das sind immer 8 doppelstunden

:-top

Miss XY
02.03.2004, 19:15
Wie alt darf eigentlich so ein Scheinchen sein? Zählt einer der schon 5 Jahre alt ist? Habe da noch nie Angaben gefunden.

micca
02.03.2004, 20:51
uns wurde gesagt, dass der zum physikum noch keine 2 jahre alt sein darf und wir ihn daher erst nach dem 2. semster machen sollen. steht wohl so in der prüfungsordnung, habe ich aber noch nie selbst nachgelesen.
micca

THawk
02.03.2004, 21:38
Laut dem sächsischen LPA sollte der Erste-Hilfe-Kurs zu Studienbeginn nicht älter als zwei Jahre sein.

Ich würde aber einfach mal bei den zuständigen Leuten nachfragen, bzw. frühzeitig einreichen. Schadet ja nicht und du weißt wodran du bist.
Der fünf Jahre alte EH-Lehrgang wird aber wohl nicht anerkannt, denke ich.

Faust601
03.03.2004, 11:51
Gegenbeispiel: Das LPA Baden-Württemberg schreibt auf seiner Homepage ausdrücklich, dass die Bescheinigung unbegrenzt gültig sei und vor längerer Zeit absolvierte Lehrgänge nicht wiederholt werden müssten.

Du solltest also wirklich mal bei deinem zuständigen LPA nachfragen.