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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachrückverfahren



ceres
02.03.2004, 11:50
Hi wollte mal wissen, wie das im Nachrückverfahren abläuft.
Rückt man da auch von der Landesliste nach?
Also in meinem Fall:

Wenn jmd aus Hessen seinen Platz ablehnt (egal wo) rückt dort jmd aus Hessen nach?:-???

LG

hibbert
02.03.2004, 11:55
Bei der Leistung wird nach Landeslisten nachgerückt. Bei den Wartern nach der Warteliste, bundesweit.

ceres
02.03.2004, 11:57
Und wie genau bei Leistung. So wie von mir beschrieben oder wenn nicht, wie dann?

Sorry wenn ich nerve

hibbert
02.03.2004, 12:00
Bei der Liste nach Leistung, wird nur in Deinem entsprechenden Bundesland nachgerückt.

Ist in Hessen der Grenzrang bei 100 und Du stehst auf 110, dann musst Du hoffen, das 9 Leute(Hesse :-)) ) Ihren Platz aus Hessen nicht annehmen. Dann hast Du den Platz durchs nachrücken.

ceres
02.03.2004, 12:01
DANKE!!!

LordOfTheFlames
02.03.2004, 16:30
gibt es für das hochschulverfahren auch nachrücker?

In hessen kann man bis 2,1 am Hochschulverfahren teilnehmen.
ich hab 2,2 mit der Maximalpunktzahl.

Ich will nicht so knapp daran gescheitert sein :-??? :-(


Hätte ich mal nicht Mathe im Abi gemacht... so ein sch... ich hätte den studienplatz locker in der Tasche :-((

ceres
02.03.2004, 17:56
nee, wenn Leute abspringen, die ihren Platz im HS- Verfahren erhalten haben, wird der dann auch ganz normal über die Landesliste verteilt...

Sorry, aber du bist nicht allein...

MediFreaK
02.03.2004, 22:58
@LordOfTheFlames
mir gehts genau wie dir:-nix ...sitz hier in sachsen anhalt mit
abi 2,1 und komm nicht zum studieren...naja vielleicht lehnt ja jemand seinen platz ab...aber mal ehrlich, wer sich jetzt beworben hat, der zieht das dann durch...also ich mach mir keine hoffnungen, dass ich durch das nachrückverfahren was bekomme, auch wenn ich ganz knapp an der grenze liege...