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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Hochschulverfahren



BL4
02.03.2004, 19:36
Huhu ....

also hab noch ein paar fragen zum hochschulverfahren:

also ganz konkret für mein beispiel: in nrw kommt man mit 2,2 ins hochschulverfahren, kommt jeder der der besser als 2,2 hat u d nich sofort reingekomen ist ins hochschulverfahren oder wird das auch wieder in irgendeiner art und weise ausgelost?


wenn man dann endlich auserwählt wurde was passiert dann?werde ich dann zum gespräch von einer uni eingeladen? oder wählt die zvs wieder nach noten aus?

über antworten würde ich mich freuen! =)

harlekyn
02.03.2004, 21:20
Also wenn da steht, das der Grenzrang 2,2 ist, dann wird jeder, der besser als 2,2 ist und net über das Hauptverfahren rein gekommen ist, zum Hochschulverfahren zugelassen.
Muß jetzt noch aus Leuten gewählt werden, die alle 2,2 haben, dann zählen nachrangige Kriterien. Was das ist, Wartezeit, Dienst etc. weis ich net!
Wenn du zum Hochschulverfahren zugelassen wurdest, wirst du an irgendeine Uni, sozusagen verwiesen. Wählt diese Uni nach Note aus, kann es dir passieren, dass du zu deinem positiven Bescheid, dass du am Auswahlverfahrend er Hochschule teilnehmen darfst direkt deine Absage mit, dass deien Note leider zu schlecht war um genommen zu werden.
Angeblich kann man die Entscheidung ob du zu ner Uni kommst, die über Noten oder andre Kriterie (Auswahlgespräch etc.) durch die Wahl der Studienorte beeinflussen!
So..hoffe es hat geholfen...viel Glück!

BL4
02.03.2004, 22:16
Wählt diese Uni nach Note aus, kann es dir passieren, dass du zu deinem positiven Bescheid, dass du am Auswahlverfahrend er Hochschule teilnehmen darfst direkt deine Absage mit, dass deien Note leider zu schlecht war um genommen zu werden.

hm das verstehe ich nicht ganz..... wie kann es sein dass ich einerseits sofort genommen werde (also zum auswahlverafhren der hochschule) andererseits aber sofort eine absage bekomme weil die note zu schlecht war? die machen das doch nicht willkürlichm vor allem steht auf der zvs seite dass gerade für meinen fall (also nrw) alle unis 2,1 bis 2,5 die leute aufnehmen......

oder hab ich was falsch verstanden? :-blush

hibbert
02.03.2004, 22:30
Also soweit ich das verstanden habe, werden ebenfalls wieder Landesquoten gebildet, nach denen eine Vorauswahl stattfindet. Dann entscheidet sich nach der Ortswahl(und Note), wer wo und womit teilnimmt. An einigen Unis nach Note oder Auswahlgespräch usw.. Beim Auswahlgespräch ist der nc vom Auswahlverfahren etwas weiter gefächert. Hier nehmen ja dreimal mehr Leute teil als Plätze vorhanden sind. Nach Note trifft die ZVS die Entscheidung für die Uni. Sie verschickt dann auch die Ablehnungs oder Zulassungsbescheide. Erhält man dort einen Ablehnungsbescheid, dann war man in der Vorauswahl, hat somit am Verfahren teilgenommen, wurde aber wegen seiner schlechten Note Abgeleht, man darf also nicht mehr teilnehmen.

Martin R.
02.03.2004, 22:36
Original geschrieben von hibbert
Also soweit ich das verstanden habe, werden ebenfalls wieder Landesquoten gebildet, nach denen eine Vorauswahl stattfindet. Dann entscheidet sich nach der Ortswahl(und Note), wer wo und womit teilnimmt. An einigen Unis nach Note oder Auswahlgespräch usw.. Beim Auswahlgespräch ist der nc vom Auswahlverfahren etwas weiter gefächert. Hier nehmen ja dreimal mehr Leute teil als Plätze vorhanden sind. Nach Note trifft die ZVS die Entscheidung für die Uni. Sie verschickt dann auch die Ablehnungs oder Zulassungsbescheide. Erhält man dort einen Ablehnungsbescheid, dann war man in der Vorauswahl, hat somit am Verfahren teilgenommen, wurde aber wegen seiner schlechten Note Abgeleht, man darf also nicht mehr teilnehmen.

Genauso ist es! :-top

BL4
02.03.2004, 23:14
also darf man nie wieder am hochschulverfahren teilnehmen.

wie soll man das denn machen? soll man sofort bei der erstbewerbung am hochschulverfahren teilnhemen oder einen günstigeren moment abwarten. wenn ja was wäre ein günstigerer moment? :-))

medstud03
02.03.2004, 23:38
Naja, obs ein günstiger Moment war, erfährst du spätestens, wenn du deinen Bescheid bekommst. Ist es eine Ablehnung, war der Moment doch nicht so gut :-))

Nano
03.03.2004, 14:02
Also irgendwie werde ich aus meinem Ablehnungsbescheid nicht schlau:
"Sie können leider im Rahmen der Quote der Auswahl nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschulen nach §19 Abs. 1 Vergabeverordnung der ZVS nicht beteiligt werden, da nur Bewerber mit besseren Auswahlkriterien berücksichtigt werden konnten"
Für mich klingt das, als könne ich beim nächsten Verfahren wieder versuchen am AdH teilnehmen, oder hab ich was falsch verstanden?
Mich hat nun aber verunsichert, dass man auch teilnehmen kann aber wegen zu schlechter Note abgelehnt werden kann und somit seine Chance verspielt hat.

BL4
03.03.2004, 14:33
naja, ich denke ich habs begrifen. nur eins aber noch:

in nrw liegt der schnitt bei 2,2. muss mein schnitt also 2,2 um zwar für hochschulverfahren ausgewählt zu werden aber dann sofort wieder abgewiesen zu werden? oder muss er besser sein um dann auch wirklich im endeffekt genommen zu ewrden? und wenn ja wieviel besser muss man sein?

sunny03
03.03.2004, 15:24
@Nano: Leider kannst du wirklich nur einmal teilnehmen. Auch wenns bei dir nicht gereicht hat, kannst du es beim nächsten Mal nicht nochmal über Hochschulverfahren versuchen.

@BL4: Bei den ZVS Seiten gibts auch Seiten in denen du die Durchschnittsnoten im Hochschulverfahren siehst. Dort steht dann, bis zu welcher Note Bewerber überhaupt zum Hochschulverfahren zugelassen wurden - nehmen wir also mal 2,2 an (stütze mich mal auf deine Zahlen ;-) ).
D.h. theoretisch sind dann die Bewerber mit dabei, die sagen wir mit 1,8 (nur ein Beispiel!!!) nur knapp einen Platz nach Note verpasst haben. Gleichzeitig gibt es dann aber auch Leute mit 1,9 , 2,0 , 2,1 und als letztes eben 2,2. Du weißt ja sicherlich, dass halt nur ein gewisser Prozentsatz (warens 33? :-? ) übers Hochschulverfahren den Platz bekommt, also kommts drauf an wieviele Leute es mit 1,9 ,2,0, 2,1 vor dir gibt, wenn du selbst 2,2 hättest. Aus diesem Grund sind deine Chancen natürlich erheblich größer, wenn du 2,0 anstatt 2,2 hättest. So könnte es dann sein, dass das Kontingent bei 2,1 "erschöpft" ist und du mit 2,2 keinen Platz mehr bekommst. Also ich denke, dass die Platzverteilung meist vor der Zulassungsnote zum Hochschulverfahren (in unserem Beispiel 2,2) schon abgeschlossen ist.
Bei mir wars letztes WS ähnlich. Soweit ich weiß ging die Auswahl bis 2,1 und ich habe dann übers Hochschulverfahren mit 1,9 einen Platz bekommen.
Jedenfalls wünsch ich dir alles Gute&viel Erfolg bei der ZVS ;-)

BL4
03.03.2004, 16:40
ok jetzt weiss ich es , vielen dank! :-top

ehem-user-02-08-2021-1312
03.03.2004, 21:54
gelöscht

Nano
04.03.2004, 12:11
@Stan1893:
Danke für die Aufklärung. Ich habe erst auch so gesehen, dass ich ja nicht beteiligt werden konnte und somit auch nie teilgenommen habe. War aber erstmal erschreckt, dass ich meinen Joker doch für nichts in den Sand gesetzt haben soll.

Susi80
04.03.2004, 12:28
In meiner Ablehnung stand nichts vom Auswahlverfahren. Kommt da nochmal separat etwas zugeschickt?

Habe in NRW 2.0

harlekyn
04.03.2004, 14:53
Nope! Dann hast du vielleicht einfach nur vergessen anzukreuzen, dass du an dem Hochschulverfahren teilnehmen willst. Denn sonst würde was in deinem Brief stehen. Erst auswahl nach Note, dan nach Wartezeit und dann Hochschulverfahren. Das ist die Reihenfolge der Aufzählung!

ehem-user-02-08-2021-1312
04.03.2004, 22:42
gelöscht