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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungsfrist?



julliett
05.03.2004, 15:49
Irgendwo habe ich gelesen das parallel zur Diskusion über Studiengebühren auch die Rede von Prüfungsfristen ist.
In Baden Würtemberg soll es in der Prüfungsordnung auch schon drin stehen.

Was ist eigentlich diese Prüfungsfrist?
Soviel ich mitgekriegt habe wird man wenn man bis zur eine gewisse Zeit sich für eine Prüfung nicht angemeldet hat vom Amts wegen geladen und wenn man dann nicht antritt hat man halt nicht bestanden. Gilt es auch für Medizin? Was ist wenn jemand schon die Regelstudienzeit überschritten hat aber troztdem nicht alle Scheine hat? Dann kann er sich doch nicht zur Prüfung anmelden?
Oder gilt es nur für diejenigen die zwar alle Scheine haben aber trotzdem für die Prüfung sich nicht anmelden?

Und was ist wenn man den Studienort wechselt?
Muß man dann die Studiengebühren zahlen, auch die für die Semester bis dahin?


Ach ich blicke da nicht mehr durch..... :-((

luckyblue
05.03.2004, 21:51
Soviel ich mitgekriegt habe wird man wenn man bis zur eine gewisse Zeit sich für eine Prüfung nicht angemeldet hat vom Amts wegen geladen und wenn man dann nicht antritt hat man halt nicht bestanden.
Das halte ich doch eher für Panikmache. In der Approbationsordnung gibt es keine Frist für den letztmöglichen Antritt zu einer Prüfung, ausgenommen, es handelt sich um eine Wiederholung derselben unter Anrechnung schon absolvierter Teilleistungen (was in Zukunft dann nach neuer Ordnung nicht mehr möglich ist). Die Länder dürften daher keine Handhabe zu solchen Sanktionen haben. Anders sieht es allerdings aus mit der Möglichkeit einer Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudenten wegen fehlender Leistungsnachweise.

Und was ist wenn man den Studienort wechselt?
Muß man dann die Studiengebühren zahlen, auch die für die Semester bis dahin?
Zahlen muss man natürlich nur die Studiengebühren (sofern welche erhoben werden) für das Studium am jeweiligen Hochschulort.

julliett
06.03.2004, 16:33
Anders sieht es allerdings aus mit der Möglichkeit einer Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudenten wegen fehlender Leistungsnachweise.


Und was heißt das genau?
Was ist wenn jemand die Regelstudienzeit überschritten hat jedoch noch nicht die notwendigen Scheine für die Anmeldung zur 2. Ärtztliche Prüfung hat? Dann darf er sich doch auch nicht zur Prüfung anmelden...!!!
Wird er dann zwangsexmatrikuliert?

julliett
07.03.2004, 03:51
Wieso antwortet mir denn niemand? :-((

Es kann doch nicht sein auch wenn jemand z.B. 16 Semester aufs Lager hat, das er, obwohl er noch nicht mal alle Scheine zusammengekriegt hat, daß er dann von Amts wegen zur 2.Aertztliche Prüfung geladen wird.
Das ist doch nicht möglich. Denn er erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen um sich für dich Prüfung anzumelden.
Ausserdem wo ist denn da die Grenze? Ich meine ab wann gilt man als Langzeitstudent der Leistungsnachweise nicht nachbringen kann? Wenn man 10 Scheine hat? 2? gar keinen?

Ausserdem ich kenne viele die sich über 10 Semester lang mit der Vorklinik beschäftigt waren und kein Amt hat sie zu irgendeiner Prüfung eingeladen denn die hatten noch nicht mal alle Scheine zusammen. Und ich kenne auch solche, die, obwohl sie alle Scheine hatten, erst nach 2 Semestern zum Physikum angetreten sind. Und nobody hat sie zwangseingeladen.

Nun bin ich wieder durcheinander..... :-notify

eva_luna
07.03.2004, 10:34
hi,

es gibt wohl tatsächlich solche prüfungsfristen, das scheint sich aber individuell von hochschule zu hochschule und von fach zu fach zu unterscheiden. ich zitiere mal aus meinem hochoffiziellen erstsemester-info: "die prüfungsordnungen für hochschul- und staatsexamina enthalten Bestimmungen darüber, bis zu welchem zeitpunkt eine zwischen- oder abschlussprüfung abgelegt sein muss (= höchststudiendauer). haben studierende bis zu diesem zeitpunkt aus gründen, die sie selbst zu vertreten haben, die entsprechende prüfung nicht abgelegt, so gilt die prüfung erstmals als nicht bestanden. die wiederholungsprüfung ist dann innerhalb eines festgelegten zeitabschnitts abzulegen, sonst gilt die prüfung automatisch als endgültig nicht bestanden mit der folge der zwangsweisen exmatrikulation."

soweit ich weiß, muss das jedoch in der prüfungsordnung für das fach an der jeweiligen hochschule festgeschrieben sein. ich kann nur von der uni münchen sprechen, da gibt es diese regel im fach medizin bis dato noch nicht, wird aber wohl schon drüber nachgedacht. außerdem fällt mir noch eine uni aus dem osten ein (fragt mich jetzt aber bitte nicht, welche uni bzw. welches bundesland), soweit ich mich erinnere, musste man dort bis zum 7. semester alle scheine beisammen haben, sonst gibts kein physikum sondern exmatrikulation.

also am besten selbst mal in der eigenen fachprüfungsordnung nachlesen oder beim zuständigen prüfungsamt nachfragen...

viele grüße
eva_luna