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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungsfrist



julliett
08.03.2004, 15:42
Irgendwo habe ich gelesen das parallel zur Diskusion über Studiengebühren auch die Rede von Prüfungsfristen ist.
In Baden Würtemberg soll es in der Prüfungsordnung auch schon drin stehen.

Was ist eigentlich diese Prüfungsfrist?
Soviel ich mitgekriegt habe wird man wenn man bis zur eine gewisse Zeit sich für eine Prüfung nicht angemeldet hat vom Amts wegen geladen und wenn man dann nicht antritt hat man halt nicht bestanden. Gilt es auch für Medizin? Was ist wenn jemand schon die Regelstudienzeit überschritten hat aber troztdem nicht alle Scheine hat? Dann kann er sich doch nicht zur Prüfung anmelden?
Oder gilt es nur für diejenigen die zwar alle Scheine haben aber trotzdem für die Prüfung sich nicht anmelden?


Und was heißt das genau?
Was ist wenn jemand die Regelstudienzeit überschritten hat jedoch noch nicht die notwendigen Scheine für die Anmeldung zur 2. Ärtztliche Prüfung hat? Dann darf er sich doch auch nicht zur Prüfung anmelden...!!!
Wird er dann zwangsexmatrikuliert?
Es kann doch nicht sein auch wenn jemand z.B. 16 Semester aufs Lager hat, das er, obwohl er noch nicht mal alle Scheine zusammengekriegt hat, daß er dann von Amts wegen zur 2.Aertztliche Prüfung geladen wird.
Das ist doch nicht möglich. Denn er erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen um sich für dich Prüfung anzumelden.
Ausserdem wo ist denn da die Grenze? Ich meine ab wann gilt man als Langzeitstudent der Leistungsnachweise nicht nachbringen kann? Wenn man 10 Scheine hat? 2? gar keinen?

Ausserdem ich kenne viele die sich über 10 Semester lang mit der Vorklinik beschäftigt waren und kein Amt hat sie zu irgendeiner Prüfung eingeladen denn die hatten noch nicht mal alle Scheine zusammen. Und ich kenne auch solche, die, obwohl sie alle Scheine hatten, erst nach 2 Semestern zum Physikum angetreten sind. Und nobody hat sie zwangseingeladen.
:-???