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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Endnotenberechnung



lassa
19.03.2004, 16:57
Hallo. Ich wollte nur mal fagen, wie scih die Endnote denn nun berechnet...zählen da die Punkte von der schriftlichen Note oder die einfache Note unabhängig von der Punktzahl...

mein Problem ist nämlich...ich hab 235 Punkte...lohnt es sich denn nun noch für die mündliche Prüfung zu lernen oder ist es eh egal, ob ich eine eine 2, 3 oder 4 mache, weil die Endnote ja eh eine 3 ist (sofern ich keine eins mache, davon gehe ich aber nicht aus:) )

Faust601
19.03.2004, 17:04
ÄAppO § 23b:

Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit wird mit 2, die Note für den mündlichen Teil mit 1 vervielfacht. Die Summe der so gewonnenen Zahlen wird durch 3 geteilt. Die Note für die Ärztliche Vorprüfung wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet. Die Note lautet
»sehr gut« bei einem Zahlenwert bis 1,5,
»gut« bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
»befriedigend« bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
»ausreichend« bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0 wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.

lassa
19.03.2004, 17:09
erstmal danke für die antwort, allerdings wusste ich das auch schon, aber ich würde gerne wissen, ob die Punktzahl einfliesst oder die Note, denn das macht ja schon ein ganz erheblichen Unterschied, oder?

Faust601
19.03.2004, 17:18
Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit wird mit 2, die Note für den mündlichen Teil mit 1 vervielfacht. Die Summe der so gewonnenen Zahlen wird durch 3 geteilt.

Es wird nur die Note verrechnet!

Solltest du also eine 3 schriftlich haben, wird sich daran durch das Mündliche nur dann was ändern, wenn du dort eine 1 (-> 2) oder eine 5 hast (-> nicht bestanden).

Wie du's mit dem Lernen handhabst, musst du selbst wissen. Die 5 gilt's halt zu vermeiden.