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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A26 / B71 Sinusvenenthrombose



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Mini-Doc
19.03.2004, 19:00
Wollte nur noch schnell anmerken.... ihr habt das sogar selber als richtige Lösung im Kommentar zur Frage 383 8/03 schreibt ihr : Therapeutisch kommt eine wiederholte Liquorentnahme in Betracht...
Also eindeutig B :-)

19.03.2004, 19:44
Ja, und das mit der Altfrage stimmt auch: Damals war es der Normaldruckhydrozephalus.

Gruss

kreftt
19.03.2004, 22:21
naja nun,

ich schreibe ans impp (wenn ich ein paar lehrbücher mehr finde), denen von euch, die normaldruckhydrocephalus angekreuz haben, schadet es ja nix.

gruß

19.03.2004, 22:23
Therapie der ersten Wahl bei Normaldruckhydrocephalus ist die Liquorabnahme und -drainage. Bei der Sinusvenenthrombose ist es die Vollheparinisierung, daher würde ich sagen: Antwort C müsste richtig sein (ich habs in Famulaturen 3 Mal erlebt, dass Pat. mit NPH nach einer Liquorpunktion innerhalb von Minuten wieder normal gegangen sind. Für mich war es daher überhaupt keine Frage C anzukreuzen. Die Frage ist ja, ob es bei der Sinusvenenthrombose durch die Punktion zu einer erheblichen Symptomverbesserung kommt. Schliesslich sind im Gegensatz zum NPH da auch noch weitere Probleme vorhanden.

19.03.2004, 22:25
Hups, ich meine natürlich B

wasser
20.03.2004, 07:51
Also hier in der Neurologie haben sie bei einem Normaldruckhydrozeohalus punktiert, und den Leuten ging es hinterher wesentlich besser!!!
Wäre das nicht therapeutisch???

20.03.2004, 08:31
Im Harrisson steht zum NPH:

There is sometimes a transient improvement in gait or cognition following lumbar puncture (or serial punctures) with removal of 30 to 50 mL of CSF, but this finding also has not proved to be consistently predictive of post-shunt improvement.

BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB

blinkie
20.03.2004, 09:58
Aus den leitlinien der deutschen Gesellschaft für Neurologie (www.dgn.org), Thema NPH:
Konservative Therapie
Die intermittierende therapeutische Liquorpunktion ist eine gute Alternative zur OP, gerade bei multimorbiden Patienten und unter Berücksichtigung der Komplikationen des operativen Eingriffs. Entscheidend ist, dass der Patient lange genug von der LP profitiert ().

Bei der Sinusvenenthrombose ist die LP laut DGN NUR nei rasch progredientem Visusverlust indiziert

avicenna
20.03.2004, 13:22
Ich bin eindeutig für eine Änderung auf NPH. Das Buch wo exakt steht das die Lumbalpunktion bei einer "akuten"[/COLOR] Sinusvenenthrombose indiziert ist möchte ich erstmal sehen. Sicherlich im Verlauf kann die Indikation bestehen aber als Therapie der akuten SVT ist sicherlich nur eine Vollheparinisierung indiziert.

Dagegen sprechen für den NPH mehrere Lehrbücher und sogar die deutsche Gesellschaft für Neurologie auf Ihrer Website.

Also MEDI-LEARN bittet ändert doch diesen Fehler noch ab!!!!!!!

Gruß Avicenna :-meinung

turinep
20.03.2004, 13:23
Ich glaube auch, dass du recht hast! Aber für die Berechnung deines Ergebnisses brauchst du doch nicht erst den Segen von Medi-learn, oder?

avicenna
20.03.2004, 13:26
Da hast Du recht, häte nur gerne die Begündung für die akute SVT gehört. Ich finde da trotz durchsicht mehrerer Websiten und Lehrbücher keine. :-lesen

turinep
20.03.2004, 13:34
okay, leuchtet ein.
Ich würde aber meine Energie nicht restlos auf Neuro verschwenden - das wird vielleicht nicht mehr so viel in den nächsten Tagen gefragt ...

avicenna
20.03.2004, 13:35
Da könntest Du recht haben, aber ich wette noch auf die ein oder andere Dermatomfrage am Mo. in Ortho. oder Chirurgie. :-top

turinep
20.03.2004, 13:36
wäre schön

20.03.2004, 14:00
Also, ich hab bei der Frage auch gestutzt. Ich selbst habe Normaldruckhydrocephalus angekreuzt, weil hiervon der Patient wohl tatsächlich profitieren kann ( siehe auch dazu die schon erwähnte Homepage der DGN). Wenn Sinusvenenhtombose richtig sein sollte, dann vielleicht, weil sich einer im IMPP folgendes gedacht hat: Manche sehen den Pseudotumor cerebri, bei dem die LP auch in Frage kommt, als eine benigne Form der SVT an (siehe Poeck, 11.Auflage, S.252). Gesichert ist das aber auf keinen Fall, so daß sich hier ein Einspruch sicher lohnen wird, denn in den Heften steht ja: "... der in einer Aufgabe angesprochene Sachverhalt bezieht sich auf den medizinischen oder wissenschaftlichen Regelfall ...". ( und der ist meiner Meinung nach auch nicht die Größenangabe G/l vom ersten Tag )

Gruß Brian