Rami
22.03.2004, 12:39
Guten Tag,
Ich komme aus Jordanien. Im Jahre 2003 habe ich eine Facharztausbildung für Pathologie absolviert. Meine Facharztausbildung dauerte 6 Jahre in Deutschland.
Nach der Facharztprüfung konnte ich keine Berufserlaubnis bekommen, da ich damals keinen privilegierten Grund hatte.
Meine Ehefrau ist eine Bürgerin von Malta. Am 01.05.2004 tritt Malta die EU bei. Die Bürger von Malta haben das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt vom Beginn des Beitritts an und werden den alten EU-Bürgern gleichgestellt.
Meine Frage: Bekomme ich eine Berufserlaubnis für das Fachgebiet Pathologie nach dem 01.05.2004 als EU-Ehegatte (privilegierter Grund), oder soll ich eine Gleichwertigkeitsprüpung machen ?
Vielen Dank
Ich komme aus Jordanien. Im Jahre 2003 habe ich eine Facharztausbildung für Pathologie absolviert. Meine Facharztausbildung dauerte 6 Jahre in Deutschland.
Nach der Facharztprüfung konnte ich keine Berufserlaubnis bekommen, da ich damals keinen privilegierten Grund hatte.
Meine Ehefrau ist eine Bürgerin von Malta. Am 01.05.2004 tritt Malta die EU bei. Die Bürger von Malta haben das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt vom Beginn des Beitritts an und werden den alten EU-Bürgern gleichgestellt.
Meine Frage: Bekomme ich eine Berufserlaubnis für das Fachgebiet Pathologie nach dem 01.05.2004 als EU-Ehegatte (privilegierter Grund), oder soll ich eine Gleichwertigkeitsprüpung machen ?
Vielen Dank