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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A29/B19-Tag4-Diphterie



23.03.2004, 16:11
Ist es nicht so, dass Diphterie erst bei Erkrankung, nicht aber schon bei Verdacht meldepflichtig ist? Und wäre eine Meldung ans Gesundheitsamt beim bloßen Verdacht daher nicht zumindest wenig sinnvoll (wenngleich ich hier mal nicht mehr entscheiden möchte, ob von all den vorgeschlagenen Manövern "am wenigsten sinnvoll")... Ansonsten danke für's Korrigieren, medi-learn ;-)

23.03.2004, 16:37
Das RKI sagt hierzu:

"Zusätzlich zu der Übermittlungspflicht nach § 11 IfSG ist das Auftreten von Diphtherie vom Gesundheitsamt unverzüglich über die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde gemäß § 12 IfSG an das RKI zu übermitteln. Der Begriff >Auftreten< schließt neben der Infektion/Erkrankung und dem Tod auch Verdachtsfälle, definiert als klinisches Bild vereinbar mit Diphtherie ohne labordiagnostischen Nachweis und ohne Nachweis eines epidemiologischen Zusammenhangs, ein."

Nachzulesen unter: http://www.rki.de/INFEKT/INFEKT.HTM bei Diphterie ganz unten.

Also ist auch ein klinisch begründeter Verdachtsfall meldepflichtig. Also ist E sinnvoll.

Weiterhin sagt das RKI:

"Erkrankte Personen sollten stationär behandelt, in der Einrichtung isoliert und nur von Personal mit aktuellem Impfschutz betreut werden. Die Isolierung darf erst aufgehoben werden, wenn nach Beendigung der Therapie bei drei - frühestens 24 Stunden nach Absetzen der Antibiotika im Abstand von 2 Tagen entnommenen - Nasen- und Rachenabstrichen ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt. Eine weitere Kontrolle im Abstand von 2 Wochen soll das negative Ergebnis sichern."

Damit ist dann C und D abgedeckt.

Und weiter:

"Therapie
Eine rasche klinische Verdachtsdiagnose ist als Indikation einer sofortigen spezifischen Therapie (Gabe von Antitoxin als Immunserum vom Pferd und Antibiotikatherapie) von großer Bedeutung. Das noch nicht zellgebundene Toxin muss durch die sofortige Gabe von Antitoxin neutralisiert werden. Durch eine gleichzeitig begonnene antibiotische Therapie werden die toxinproduzierenden Keime eliminiert. Als Mittel der Wahl werden Penicillin oder Erythromycin empfohlen; andere Antibiotika, z. B. Tetrazykline, Rifampicin und Clindamycin, sind ebenfalls wirksam. Eine frühzeitig (bereits beim klinischen Verdachtsfall!) einsetzende Behandlung beeinflusst den Krankheitsverlauf entscheidend. - Komplikationen können eine intensivmedizinische Behandlung erfordern, z. B. Intubation und Behandlung von Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen, Dialyse."

Damit ist dann auch A richtig.

Ergo muss dann B am wenigsten sinnvoll sein und ist die gesuchte Antwort.

23.03.2004, 16:39
Na das nenne ich sauber recherhiert :-)

23.03.2004, 16:42
Danke schön. :-)
Bei dem ganzen Hygiene und Mikrobiokram ist das RKI immer eine gute Quelle. Für alles andere helfen die Leitlinien der AWMF ganz gut weiter (unter www.awmf-online.de ).

Gruss

der Rechercheur