Rami
24.03.2004, 13:30
Hallo
Laut Bezirksregierung Arnsberg besteht für in Deutschland anerkannte Fachärzte die Möglichkeit ohne Kenntnisprüfung eine Berufserlaubnis zu erhalten, wenn die Berufserlaubnis auf das jeweilige Fachgebiet beschränkt wird.
Die Vorraussetzungen sind, daß diese Fachärzte dem sog. priveligierten Personenkreis gehören.
Der priveligierte Personenkreis enthält:
- Detsche, EU/EWR-Bürger.
- Asylberechtigte Personen.
- Flüchtlinge.
- Personen, die mit Deutschen oder EU/EWR-Bürgern verheiratet sind.
- Personen, die eine Einbürgerungszusicherung erhalten.
Links dazu:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierung/aufgabenAufbau/abteilungen/abteilung2/dezernat24/approbationsrecht/voruebergehend_arzt/voruebergehend_arzt_5.html
Laut Bezirksregierung Arnsberg besteht für in Deutschland anerkannte Fachärzte die Möglichkeit ohne Kenntnisprüfung eine Berufserlaubnis zu erhalten, wenn die Berufserlaubnis auf das jeweilige Fachgebiet beschränkt wird.
Die Vorraussetzungen sind, daß diese Fachärzte dem sog. priveligierten Personenkreis gehören.
Der priveligierte Personenkreis enthält:
- Detsche, EU/EWR-Bürger.
- Asylberechtigte Personen.
- Flüchtlinge.
- Personen, die mit Deutschen oder EU/EWR-Bürgern verheiratet sind.
- Personen, die eine Einbürgerungszusicherung erhalten.
Links dazu:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierung/aufgabenAufbau/abteilungen/abteilung2/dezernat24/approbationsrecht/voruebergehend_arzt/voruebergehend_arzt_5.html