byle
25.03.2004, 16:20
Hallo,
hat schon jemand Erfahrung mit der Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärzte in Niedersachsen? (Inhalt, Ablauf,...usw.)
Oder gibt es eine Möglichkeit die Objektive Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen im Ausland (Staatliche Medizinuniversität in Moskau) zu erbringen?
Zitat: ZHG
Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Der Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlußprüfung erstreckt. Absatz 1 Satz 2 bis 6 bleibt unberührt.
Zitat Ende
Es kann doch nicht so schwierig sein (zeitlich oder sachlicher Aufwand) eine Gleichwertigkeit anhand von Diplomen, Prüfungsergebnisse, Arbeitsbücher, usw. festzustellen.
Kann mir mal jemand sagen, wie "unangemessener zeitlicher oder sachlicher Aufwand" definiert ist?
MfG.
Dr. Byle
hat schon jemand Erfahrung mit der Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärzte in Niedersachsen? (Inhalt, Ablauf,...usw.)
Oder gibt es eine Möglichkeit die Objektive Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen im Ausland (Staatliche Medizinuniversität in Moskau) zu erbringen?
Zitat: ZHG
Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Der Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlußprüfung erstreckt. Absatz 1 Satz 2 bis 6 bleibt unberührt.
Zitat Ende
Es kann doch nicht so schwierig sein (zeitlich oder sachlicher Aufwand) eine Gleichwertigkeit anhand von Diplomen, Prüfungsergebnisse, Arbeitsbücher, usw. festzustellen.
Kann mir mal jemand sagen, wie "unangemessener zeitlicher oder sachlicher Aufwand" definiert ist?
MfG.
Dr. Byle