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ceres
27.03.2004, 10:44
Also ich muss jetzt mal eine ganz blöde Frage stellen:
Sind in den Landeslisten beim Grenzrang die Leute, die im HS-Verfahren ihren Platz bekommen schon berücksichtigt?
Nee, oder?
Dann verstehe ich es nämlich nicht warum man nur so minimal nachrücken kann... :-???

Lg Ceres

ToolKing
27.03.2004, 15:49
Wo steht denn, wie viele nachrücken können, würde mich auch mal interessieren...


Original geschrieben von ceres
Also ich muss jetzt mal eine ganz blöde Frage stellen:
Sind in den Landeslisten beim Grenzrang die Leute, die im HS-Verfahren ihren Platz bekommen schon berücksichtigt?
Nee, oder?
Dann verstehe ich es nämlich nicht warum man nur so minimal nachrücken kann... :-???

Lg Ceres

ceres
28.03.2004, 13:14
Naja, also wenn ich hier in der Suche "Nachrückverfahren" eingebe, dann kommen da so Kommentare wie:"...hatte auch 35 vor mir und bin im letzten SS nicht nachgerückt.."
Nur müssten ja eigentlich schon so um die 35 im HS Verfahren reinkommen. Da ja die meisten ihren HS-Joker im SS setzen.
Nur so ne Überlegung aber macht doch eigentlich Sinn oder?

Hellequin
28.03.2004, 13:21
Original geschrieben von ceres
Nur müssten ja eigentlich schon so um die 35 im HS Verfahren reinkommen.
Die sind aber nicht zwangsläufig im Grenzrang vor dir.
Und wenn die Hochschulen sich für Leute entscheiden, die im Grenzrang weiter hinten stehen als du, nützt dir das ganze dann halt nichts. :-?

ceres
28.03.2004, 18:07
Da die meisten unis ( Göttingen, Erlangen, Köln, Münster, Würzburg) aber rein nach NC gehen, müssten ja auch viele reinkommen, die vor mir sind...

medstud03
28.03.2004, 19:52
Wär schön, wenns so wär, aber ich glaub nicht mehr dran. Vor mir sind auch nur 17 Leute.

ceres
29.03.2004, 10:00
du hattest 1,8 oder? bei dir wärs echt übel wenn du keinen PLatz bekommst. Bei mir siehts leider viel viel schlechter aus... Ich versuce halt nur endlich mal diese Landesliste zu verstehen...

ToolKing
29.03.2004, 12:47
Original geschrieben von ceres
Ich versuce halt nur endlich mal diese Landesliste zu verstehen...

So schwer ist die doch gar nicht zu verstehen... Jedes Bundesland bekommt nach Bevölkerungszahl den Anteil an den Studienplätzen - fertig...

So wird berücksichtigt, daß die verschiedenen Abitursmodelle (z.B. Zentral- oder Dezentral-Abi) und die verschiedenen Schwierigkeitsgrade zum Abitur in den unterschiedlichen Bundesländern berücksichtigt werden. An sich eine sinnige Sache...

Gruß, TK.

ceres
29.03.2004, 12:50
diese an sich sinnige Sache habe ich ja auch verstanden. Aber danach geht es halt auch noch irgendwie weiter.
Ich meine damit, die Landesliste ist nicht der Endpunkt der Verteilung, da in dieser die HS- verfahren ja nicht berücksichtigt sind...
Und das was danach kommt versuche ich zu durchschauen, natürlich mit eurer Hilfe.

Angekommen? ;-)

ToolKing
29.03.2004, 13:06
OK...

Nach dem Hauptverfahren bekommen alle Länder nach dem selben Schlüssel Plätze fürs Hochschulverfahren.

Den Unis werden dann 3x mehr Studenten zugeordnet, als sie letztendlich nehmen. D.h., wenn sich jemand an einer Uni um das HS-V erfahren bewirbt, an der nach Note ausgewählt wird, und er um einen Platz scheitert, ist der Joker weg, er wird keiner 2ten Uni zugeordnet, die z.B. ein Auswahlverfahren durchführt (kam mir zugute - also pssst ;-) ).
Alle nicht wahrgenommenen Plätze (Direktverfahren und HS-Verfahren gehen ins Nachrückverfahren, und zwar nur landesintern. Wenn jemand im Nachrückverfahren einen Platz bekommt, aber schon im HS-Verfahren genommen wurde, geht der Platz ins 2te Nachrückverfahren. Nach dem 2ten Nachrückverfahren wird i.d.R. bundesweit gelost...

Das müßte das Verfahren eigentlich sein... Oder habe ich etwas vergessen? Ich glaube nicht.

Gruß, TK.

ceres
29.03.2004, 13:19
danke das mit dem 2. Nachrükverfahren hilft doch schon ungemein...
ur was dir zu Gute kam hab ich nicht verstanden...

ToolKing
29.03.2004, 13:30
Ich bin ein wenig taktisch vorgegangen... Mir war eigentlich schnell klar, daß ich am NC für NDS relativ knapp scheitern werde und das Hochschulverfahren nutzen muß, um einen Platz zu ergattern. Also habe ich mich bei meiner Uni-Auswahl ausschließlich auf Unis mit Auswahlverfahren beschränkt, da hier wirklich alle ihre Chance bekommen, und es später nicht heißt "sie haben an dem Hochschulverfahren teilgenommen, leider gehören sie nicht zu dem einen Drittel, das durch Note usw., usw..
Wenn jetzt die, die woanders knapp an der Note bei den Unis gescheitert sind, die durch die ZVS vergeben lassen, bei einer 2ten Uni hätten teilnehmen dürfen, wäre ich hinten runtergefallen, und hätte gar keine Chance bekommen. Das war der Punkt. ALLEN Unis werden 3mal so viele Bewerber im HS-Verfahren zugeordnet, als genommen werden, nicht nur denen mit Auswahlverfahren...

Hoffe, das war einigermaßen verständlich, gar nicht so leicht zu erklären...

TK

ToolKing
29.03.2004, 13:41
Und hier kannst du nochmal das mit dem Nachrückverfahren und Losverfahren nachlesen:
http://www.zvs.de/Service/Download/M10a_02_2004.pdf

Ach, vielleicht auch interessant:
http://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/losverfahren.shtml

Man sollte jede Chance versuchen zu nutzen...

TK

ceres
29.03.2004, 13:56
ja die beiden links sind mir bekannt. Ich habe meinen HS-Joker leider schon im Winter verschossen. konnte ja keiner riechen das die nc's so in die höhe schießen...

ToolKing
29.03.2004, 14:20
Zum Wintersemester war das echt hart, jetzt zum Sommersemester schon etwas absehbarer...

ceres
29.03.2004, 14:28
Nun, joker weg, da bringt mir auch die größte übersicht nichts...

Chiara_84
30.03.2004, 17:20
habe auch nochmal ne kleine Frage auf den Verdacht hin, dass mir etwas entgangen ist.
Kann man dann auch nur von einer Hochschule eingeladen werden bzw. nur von der ersten, die man angegeben hat, und wenn man dort scheiert...pech gehabt

ToolKing
30.03.2004, 17:52
Original geschrieben von Chiara_84
habe auch nochmal ne kleine Frage auf den Verdacht hin, dass mir etwas entgangen ist.
Kann man dann auch nur von einer Hochschule eingeladen werden bzw. nur von der ersten, die man angegeben hat, und wenn man dort scheiert...pech gehabt

Sobald du bei einer Hochschule an dem Verfahren teilgenommen hast und gescheitert bist, ist der Joker weg.

Du kannst auch von einer anderen Hochschule eingeladen werden. Wenn du gar nicht erst bei deiner Erst- oder Zweitwahl in das Verfahren hineinkommst, gehts zu den anderen Ortswünschen über. Es verhält sich genauso wie bei dem Hauptverfahren. Erst wird geschaut, ob du überhaupt "drin bist", dann werden die Bewerber den Orten zugeordnet.

Beispiel: Wenn du als Erstwunsch Münster angegeben hast, Grenzrang im HS-Verfahren sei Platz 120, 40 werden nach Note genommen, du bist auf Platz 41, dann bist du raus, du wirst keiner anderen Hochschule zugeordnet, der Joker ist weg!
Bist du auf Platz 121, d.h. gar nicht erst in der Auswahl für Münster, wirst du deinem Zweitwunsch zugeordnet usw., usw....

Der Knackpunkt ist, daß wirklich jeder Hochschule 3x so viele Bewerber zugeordnet werden, wie Plätze vorhanden sind, nicht nur den Hochschulen, die das Auswahlverfahren nutzen.

Gruß, TK.

Chiara_84
30.03.2004, 18:56
@tK
aha, na dann mal danke für die info, blickst da ja ganz schön gut durch, wie ich sehe :-)
Gruß Chiara

ToolKing
30.03.2004, 22:21
Original geschrieben von Chiara_84
@tK
aha, na dann mal danke für die info, blickst da ja ganz schön gut durch, wie ich sehe :-)
Gruß Chiara

Habe mich mal ein bißchen genauer damit befaßt... Hat ja auch etwas gebracht. :-))