zonk
28.03.2004, 11:40
Hallo alle zusammen!
Auf der Homepage des Landesprüfungsamts für Medizin habe ich gelesen, dass wenn man Zivildienst in einem Behindertenheim gemacht hat, sich bis zu 30 Tage für das Pflegepraktikum anerkennen lassen kann.
Weiß jemand von euch, ob man sie nur dann anerkennt bekommt, wenn man den Zivildienst ausschließlich in einem Behindertenheim abgeleistet hat?
Weil ich betreue Behinderte in einer Art Tagesstätte, also nicht in einem Behindertenheim, jedoch sind meine Aufgaben die selben, nämlich die Betreuung und Pflege von behinderten Menschen.
Kennt sich jemand damit aus???
Bis denne!
Auf der Homepage des Landesprüfungsamts für Medizin habe ich gelesen, dass wenn man Zivildienst in einem Behindertenheim gemacht hat, sich bis zu 30 Tage für das Pflegepraktikum anerkennen lassen kann.
Weiß jemand von euch, ob man sie nur dann anerkennt bekommt, wenn man den Zivildienst ausschließlich in einem Behindertenheim abgeleistet hat?
Weil ich betreue Behinderte in einer Art Tagesstätte, also nicht in einem Behindertenheim, jedoch sind meine Aufgaben die selben, nämlich die Betreuung und Pflege von behinderten Menschen.
Kennt sich jemand damit aus???
Bis denne!