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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FÜhrungszeugnis/approbation



Dr.Mabuse27
29.03.2004, 22:46
HALLO!

Habe mal ne frage:

weiss jemand von euch zufällig ob man
wegen zahlreichen ladendiebstählen( seine approbation nicht bekommt???
oder haben diese diebstähle keine relevanz hinsichtlich des ärztlichen berufes??

wo kann man sich informieren?
wäre sehr dankbar für eure ratschläge??



lg
dr.mabuse27
:-nix

test
29.03.2004, 23:07
Soweit ich weiß darf man zur Erlangung der Approbation nicht vorbestraft sein. Vorbestraft gilt man glaube ich erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen. Und wenn man vorbestraft ist verliert man diesen "Makel" je nach Härte der Straftat nach 5 bis 10 Jahren oder noch längerer Zeit. Ich würde wenn dich das tatsächlich betrifft mal juristische Beratung in Anspruch nehmen.

DerBlinde
30.03.2004, 16:26
Im aktuellen polizeilichen Führungszeugnis dürfen keine Eintragungen sein.
Also erst mal informieren, ob dem so ist, dann kann man sich immernoch um einen Anwalt bemühen... ;-)

micca
03.04.2004, 22:42
ich weiss es nicht genau, aber stehen beim führungszeugnis für die approbation nicht auch die kleinstrafen drin ? sogenanntes großes führungszeugnis ?
aber frag lieber jemand, der es wirklich weiss. rechtsberatung ist sicher nicht schlecht.

micca

test
03.04.2004, 23:06
Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Strafen ab 90 tagessätzen drin, es sei denn man hat mehrere Strafen und darunter auch eine mit über 90 dann stehen auch kleinere mit drin.

micca
03.04.2004, 23:19
Original geschrieben von test
Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Strafen ab 90 tagessätzen drin, es sei denn man hat mehrere Strafen und darunter auch eine mit über 90 dann stehen auch kleinere mit drin.
ist das aktuell ? ich weiss, dass es früher verschiedene führungszeugnisse gab. wenn du dich zb bei der polizei, zur approbation als arzt oder apotheker, staatsdienst... beworben hast, wurde ein "größeres" führungszeugnis ausgestellt. oder so !?

micca

test
03.04.2004, 23:28
Also ich habe mich über das Thema vor nen paar Monaten mal im Inet informiert also perfekt kenne ich mich damit auch nich aus aber soweit ich weiß gibt es verschiedene Führungszeugnisse. Es gibt ein behördliches oder so. Aber das braucht man nicht für eine Approbation oder ähnliches. Das dürfen nur die Gerichte einsehen oder so ähnlich, da steht dann wohl alles drin. Aber in dem ich glaube polizeiliches Führungszeugnis heißt es, das man für Approbation oder ähnliches vorlegen muß stehen nur Strafen ab 90 Tagessätzen drin außer wenn man mehrere hat auch kleinere und diese Strafen fallen nach einer gewissen Zeit auch wieder raus.
Aber in einem Ernstfall würde ich da immer Rechtsberatung aufsuchen.