Annemaus
08.04.2004, 11:36
Hallo,
weiß jemand zufällig, wie es bei so einem Einspruch abläuft? Ich habe nirgendwo eine genaue Rechtsmittelbelehrung (berlinspezifisch) gefunden. Ich meine, hier auf der Homepage steht, dass der Einsruch bei bis zu 4 Punkten empfohlen wird. Nun würde ich gerne bestätigt haben, ob man ihn beim Landesprüfungsamt mitsamt der Argumente einreichen muß und welche Rolle dabei das Verwaltungsgericht spielt?
Und was ist dabei formmäßig zu beachten???
Danke :-((
weiß jemand zufällig, wie es bei so einem Einspruch abläuft? Ich habe nirgendwo eine genaue Rechtsmittelbelehrung (berlinspezifisch) gefunden. Ich meine, hier auf der Homepage steht, dass der Einsruch bei bis zu 4 Punkten empfohlen wird. Nun würde ich gerne bestätigt haben, ob man ihn beim Landesprüfungsamt mitsamt der Argumente einreichen muß und welche Rolle dabei das Verwaltungsgericht spielt?
Und was ist dabei formmäßig zu beachten???
Danke :-((