GeZett
28.04.2004, 11:48
Moin,
ich habe meinen Zivildienst vor 6 Jahren im Krankenhaus auf 'ner internistischen Station gemacht. Das Studium habe ich erst in diesem SoSe begonnen - laut LPA Düsseldorf wird mir nun der Zivildienst nicht als Krankenpflegepraktikum angerechnet, weil es vor Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Das darf doch nicht wahr sein?! :-(
Schliesslich habe ich in den 13 Monaten Zivildienst ja genug gesehen.
In der neuen Approbationsordnung habe ich folgende Passage zum Pflegedienst gefunden:
"§ 6
Krankenpflegedienst
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,"
Hiernach ist ja gar nicht festgelegt, wie alt das Pflegepraktikum sein darf, oder?
Liegt das nun im Ermessensspielraum des LPA?
Kennt sich wer aus?
Es grüßt Euch,
Ge
ich habe meinen Zivildienst vor 6 Jahren im Krankenhaus auf 'ner internistischen Station gemacht. Das Studium habe ich erst in diesem SoSe begonnen - laut LPA Düsseldorf wird mir nun der Zivildienst nicht als Krankenpflegepraktikum angerechnet, weil es vor Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Das darf doch nicht wahr sein?! :-(
Schliesslich habe ich in den 13 Monaten Zivildienst ja genug gesehen.
In der neuen Approbationsordnung habe ich folgende Passage zum Pflegedienst gefunden:
"§ 6
Krankenpflegedienst
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,"
Hiernach ist ja gar nicht festgelegt, wie alt das Pflegepraktikum sein darf, oder?
Liegt das nun im Ermessensspielraum des LPA?
Kennt sich wer aus?
Es grüßt Euch,
Ge