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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpflegepraktikum ungültig?



GeZett
28.04.2004, 11:48
Moin,

ich habe meinen Zivildienst vor 6 Jahren im Krankenhaus auf 'ner internistischen Station gemacht. Das Studium habe ich erst in diesem SoSe begonnen - laut LPA Düsseldorf wird mir nun der Zivildienst nicht als Krankenpflegepraktikum angerechnet, weil es vor Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein darf.

Das darf doch nicht wahr sein?! :-(
Schliesslich habe ich in den 13 Monaten Zivildienst ja genug gesehen.

In der neuen Approbationsordnung habe ich folgende Passage zum Pflegedienst gefunden:

"§ 6
Krankenpflegedienst

(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:

3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,"

Hiernach ist ja gar nicht festgelegt, wie alt das Pflegepraktikum sein darf, oder?
Liegt das nun im Ermessensspielraum des LPA?

Kennt sich wer aus?

Es grüßt Euch,
Ge

Rico
28.04.2004, 12:46
Original geschrieben von GeZett
Hiernach ist ja gar nicht festgelegt, wie alt das Pflegepraktikum sein darf, oder?
Liegt das nun im Ermessensspielraum des LPA? ich glaub ja.
Zumindest hatten wir vor einiger Zeit das gleiche Problem mal mit den 1.-Hilfe-Kursen, bei denen es z.B. dem LPA BaWü völlig egal ist wie alt die sind auch wenn sie 30 Jahre her sind und das LPA NRW auf eine maximal 2 Jahre alte Bescheinigung besteht :-???

Vermutlich werden die das bei den Pfegepraktika ähnlich handhaben...

Wobei ich noch anmerken muß, daß ich die NRW-Regelung in beiden Fällen lächerlich finde...

barney
28.04.2004, 12:58
Hallo alle miteinander,
weis hier vielleicht jemand wie das LPA in BW das macht?
Ich mach jetzt nämlich bald Zivi und das mit den 2 Jahren könnte knapp werden....

Rico
28.04.2004, 13:02
Mir is nix bekannt, daß die da ein Limit haben...

Damals haben bei uns auch einige spätberufene Pfleger und Hebammen angefangen und ich hab nix davon gehört, daß die nochmal was haben machen müssen...

Bei den EH-Kursen bin ich mir sicher, daß die in BaWü unberenzt gültig sind, da hatten Kommilitonen von mir seinerzeit beim LPa angefragt.

Die Niere
28.04.2004, 14:05
Original geschrieben von barney
Hallo alle miteinander,
weis hier vielleicht jemand wie das LPA in BW das macht?
Ich mach jetzt nämlich bald Zivi und das mit den 2 Jahren könnte knapp werden....
Da gibt es immer nur eins! NACHFRAGEN...denn man kann sich trotz oft sehr verlässlicher Infos hier in diesem Forum nie 100%ig auf das Geschriebene verlassen. Einfach ne Email hinschreiben oder mal anrufen...die sagen Dir mit Sicherheit gerne bescheid.

gruesse, die niere