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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertendiskriminierung an der Uni?



Brot
28.04.2004, 20:35
Bei mir im Semester ist ein junges Mädel, die an MS erkrankt ist und im Rollstuhl sitzt (sie kann sehr kurze Strecken noch gehen, hat mit den Armen überhaupt keine Probleme)

Sie nimmt an allen Praktika, Vorlesungen und sogar am Präpkurs ohne Probleme teil

Nun hatte sie ein Gespräch beim Dekan zwecks Gestaltung des Pflegepraktikums oder ob es Sonderregelungen für behinderte Studis diesbezüglich gäbe

als Antwort erhielt sie : "Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Anforderungen des Studiums und der Approbationsordnung zu entsprechen, dann sollten sie sich lieber exmatrikulieren"

- Ohne Worte _

THawk
29.04.2004, 08:30
Hallo Brot.

Die Reaktion von eurem Dekan ist ja wirklich unglaublich. Es ist schade, dass einem das gerade im Medizin-Studium begegnen muss.
Ich hab gerad mal etwas im Internet geschaut, da gibts bei via-medici einen Bericht von einer Studentin, die auch im Rollstuhl sitzt aus München (http://www.thieme.de/viamedici/studienort_muenchen_tu/interessantes/aip.html). Anscheinend gehts ja doch - vielleicht kann sich deine Kommilitonin ja mit ihr in Verbindung setzen und Tipps bekommen.

Lars

DoktorW
29.04.2004, 08:51
so was kann man glauben oder auch nicht..... :-notify

Phage
29.04.2004, 08:59
Mit dem Pflegepraktikum sind die Probleme - leider - noch nicht vorbei. Die klinischen Praktika, und das PJ werden wahrscheinlich noch schwieriger werden, und es ist absehbar, dass der ein oder andere glauben mag, dass Rollstuhlgebundene nichts in der Medizin verloren haben. :-???

Gerade die Zeiten in der Chirurgie werden eine grosse Herausforderung werden (Ein- und Ausschleusen, Zugang zum OP-Feld, etc.) - und die ohnehin rauhe Art mancher Chirurgen ist ja bekannt.

Ich kenne eine Aerztin, die rollstuhlgebunden als Anaesthesistin arbeitet - eine bewundernswerte Person! Aber es kostet sicher viel Kraft, sich gegen die abwertenden und demotivierenden Urteile anderer durchzusetzen.

Beste Wuensche! :-top

Brot
29.04.2004, 10:42
Original geschrieben von THawk

Die Reaktion von eurem Dekan ist ja wirklich unglaublich. Es ist schade, dass einem das gerade im Medizin-Studium begegnen muss.

tja, wer in irgendeiner Weise nicht funktioniert, der sollte besser gehen
...gottseidank ist dies nur die Meinung eines einzelnen Profs hier, der nur leider Dekan ist und noch mehr wunderbare Tips zum besten geben kann

zB Erstsemesterin (Mitte 30, über Hochschuleingangsgespräch zum Studium zugelassen, vorher als MTA tätig)
kommt im Oktober zum Dekan um sich ein paar Ratschläge zwecks Organisation des Studiums und eines Vollzeitjobs bis Ende des Jahres 2003 zu holen

Antwort : nee da kündigen Sie mal!
Studi : Habe ich ja, aber ich muß die Kündigungsfrist einhalten, außerdem brauche ich noch das Geld
Antwort : wenn Sie nicht die Möglichkeiten haben, sich ein Studium zu leisten, dann sollten Sie sich das mit dem Studium noch mal überlegen

Ratschläge, die keiner braucht...



Ich hab gerad mal etwas im Internet geschaut, da gibts bei via-medici einen Bericht von einer Studentin, die auch im Rollstuhl sitzt aus München
[/B]

Danke! werde Ihr den Link auf jeden Fall geben!

Kackbratze
29.04.2004, 17:45
Deppen gibt es überall.
Ich würde mich da nicht an den Dekan, sondern an das zuständige LPA wenden.
Die müssen ja die Pflegepraktika Schein anerkennen und nicht der Dekan.

milz
29.04.2004, 18:42
OT:
@ AWG:
Zu deiner Signatur:
Anscheinend ist auch das Anbauen von Hanf zum Eigenbedarf mindestens so schlimm wie Kinderpornographie. Oder Pädophile sind so harmlos wie Hobbygärtner, wie man will.

§ 29 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
...
Quelle (http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=1764330357&ID=4665#Straftaten)

Blackeneier
29.04.2004, 23:54
"Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt" und so ähnlich--- ich behaupte einfach mal, mehr als die Hälfte der Chefs schreibt diesen Satz nicht aus Überzeugung sondern nur so als leere Worthülse auf... traurig