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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation für Nicht-EUbürger ??



sanja79
07.05.2004, 20:16
Hallo,

hab ne Frage, die mir in der Vorklinik schon der Prof für Studi.fragen nicht beantworten konnte und der Studiendekan, den ich vor 2 Wochen darauf angesprochen habe auch nicht:

Also, ich besitze NICHT die deutsche Staatsbürgerschaft, bin aber in Deutschland geboren, habe ununterbrochen hier gelebt, habe hier Abi gemacht und auch hier studiert (hab noch nicht mal ne Auslandsfamulatur oder A-PJ gemacht *grins* :-D )-----> Bildungsinländer sozusagen.

Ich lese aber in der Appr.ordnung , dass eben nur deutsche Staatsbürger, EU-Bürger (glaub ich) und Staatenlose usw. die Approbation erhalten ?? Jetzt bin ich im PJ. Was soll ich jetzt machen ?? Kennt sich da jemand aus?? Muss ich jetzt, wenn ich dann nach bestandenem 3. Stex. die ÄApp. haben will, den deutschen Pass beantragen ??

LG
Sanja

xberg36
08.05.2004, 09:36
Hallo Sanja,

also auch als Ausländer, der in Deutschland studiert hat, bekommst du deine Approbation. Das weiss ich mit hundertprozentiger Sicherheit, da sonst meine Mitbewohnerin, die aus New York City kommt und mit mir zusammen studiert hat, wohl nie als Internistin hier in Berlin arbeiten könnte.
Ich hab sie gerade nochmal gefragt und sie bestätigte mir, dass sie mit der Erteilung der Approbation auch keine Probleme hatte.
Ich hoffe, wir konten dich beruhigen.

Gruesse aus Berlin

Tom und Maureen

hops
10.05.2004, 21:21
So richtig hifreich ist daß vielleicht nicht aber uns wurde im Sozialmedizin Seminar gesagt daß alle nicht -Deutschen hier die Approbation beantragen müßen (ich als EU-Ausländer auch).

Dafür muß man (glaube ich) zum Gesundheitssenator seines Bundesland gehen. Sollte aber überhaupt kein Problem sein wenn du hier studiert hast.

100% sicher bin ich mir aber beim besten Willen nicht.

Thomas24
12.05.2004, 15:44
Hä??
Und wieso musste ich mich dann einbürgern lassen und meine heißgeliebte alte Staatsbürgerschaft abgeben *schnüff*? :-???

Die Approbation gibt es NUR FÜR DEUTSCHE oder EU Ausländer. Das heisst aber nicht, das Du hier nicht arbeiten darfst, wenn Du dich nicht einbürgern lässt.
Du würdest dann anstelle der Approbation eine Berufserlaubnis (=Zulassung) bekommen. Der Unterschied zur Approbation besteht darin, das die Zulassung immer nur befristet ist, und daher *regelmässig verlängert* werden muß.

Darüber hinaus hättest Du einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Approbation, sofern du die Voraussetzungen erfüllst- d.h. die zuständige Verwaltungsbehörde (i.d.R. die jeweilige Bezirksregierung) kann Dir die Erteilung einer Approbation nicht verweigern, wenn Du alle Auflagen erfüllst. Einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Zulassung hingegen gibt es meines Wissens nach NICHT- d.h. es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

An deiner Stelle würde ich es mir mit der Einbürgerung aber mal überlegen. Du bist hier geboren, hier aufgewachsen, hier zur Schule und Uni gegangen..., und um die ganzen Ausländerrechtlichen Schikanen bräuchtest Du dich dann auch nicht mehr zu kümmern.

Thomas24
12.05.2004, 16:40
Sieh dir vielleicht mal folgenden Link zur Ärztekammer Berlin an:
http://www.aerztekammer-berlin.de/38_alo_aerzte/faq_kisa/

Dort wirst Du folgende Ausführungen finden:
"Wodurch unterscheidet sich eine Berufserlaubnis von einer Approbation?
Die Approbation wird nur erteilt, wenn eine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden ist. Sie ist zeitlich uneingeschränkt gültig und ermöglicht eine privatärztliche Niederlassung. Nach Erhalt der Facharztanerkennung besteht die Möglichkeit zur Zulassung für eine kassenärztliche Niederlassung.
Eine Berufserlaubnis hingegen ermöglicht die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Abhängigkeit, d.h. eine Tätigkeit unter Aufsicht eines Arztes mit einer Approbation. Der Gültigkeitsbereich der Berufserlaubnis beschränkt sich auf ein Bundesland bzw. im Fall von Berlin, auf das Land Berlin und ist zeitlich befristet."

Hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben ;)

sanja79
13.05.2004, 19:07
Hi,


danke für eure Beiträge!

Naja, Approbation ist schon irgendwie besser als "nur" Berufserlaubnis ... v.a. weil man mit der ja an ein Bundesland gebunden ist? Obwohl ... ich kann sie ja dann immer wieder neu beantragen ... falls ich überhaupt mal umzieh... und wie ist das dann wenn man im Ausland arbeiten möchte, aber in Deutschland nur ne Berufserlaubnis hat? (Niederlassen möchte ich mich eigentlich nicht). :-notify

Aber .... so von wegen "ausländerrechtlichen Schikanen", da hat ich bis jetzt eigentlich noch nie Probs .. :-D
und es gibt ja auch noch n paar gute Gründe die alte Staatsbürgerschaft zu behalten (von wegen Grundbesitz, Immobilienerwerb und so. ...) hmmm. Echt doof.

Naja, mal sehen, da muss ich mal bei ner betreffenden Stelle anfragen und mich konkret unterhalten, denn das Amtsdeutsch ist ja immer irgendwie auslegungsfähig?? :-D

LG,

Sanja

Maja_Herbst
21.02.2005, 02:30
Hallo Sanja,

also auch als Ausländer, der in Deutschland studiert hat, bekommst du deine Approbation. Das weiss ich mit hundertprozentiger Sicherheit, da sonst meine Mitbewohnerin, die aus New York City kommt und mit mir zusammen studiert hat, wohl nie als Internistin hier in Berlin arbeiten könnte.


Kann es evtl. sein, dass die Kollegin mit einem Deutschen verheiratet ist? Das ist eine der Voraussetzungen, um problemlos eine BE zu erhalten. Die andere wäre, ein anrekannter Asylant zu sein.
Sonst hat man es als nicht-EU-Ausländer - was die BE betrifft - schwer bis unmöglich. Dass man hier studiert hat, interessiert keinen (ausser dass man keine Anerkennung des Studiums braucht, selbstverständlich). Die einzige Möglichkeit, die einem nahe gelegt wird, lautet: "versuchen Sie es mal in den neuen Ländern, da geht es vielleicht wegen des Ärztemangels".
Seinen Freund nach 5 gemeinsamen Jahren zu "verlassen" und 500km weit weg zu ziehen, eine Stelle an der Uni-Klinik zu verlieren und sein Leben samt sozialen Kontakten komplett umzuschmeissen fällt einem aber nicht gerade leicht... :-nix

mar7ini
12.05.2005, 16:28
Wie ist es nun mit EU-Ausländern die hier studiert haben? Kriegen die eine Approbation oder nicht? :-nix

Marta

Peter_1
13.05.2005, 16:08
Hallo,
Kannst ja nochmal die Suchfunktion benutzen, das Thema hatten wir schon in aller Ausführlichkeit. Menschen welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU Bürger sind bekommen definitiv keine Approbation (siehe auch Internetseiten der Bundesärztekammer). Auf Antrag bekommt man eine "Berufserlaubnis". Diese kann befristet erteilt werden und Einschränkungen enthalten (z.B. Arbeit nur in einem best. Haus, keine Niederlassung etc.). Die Berufserlaubnis wiederum bekommt man als Nicht EU Ausländer nicht so leicht, selbst wenn man hier studiert hat.

Peter

mar7ini
13.05.2005, 19:44
Gut.. dann bin ich beruhigt. Bin zum Glück EU-Ausländerin :-stud

Martini

SchwesterS
14.05.2005, 11:04
@ Peter

hast Du Tips, wie man am Besten diese Berufserlaubnis bekommen kann? Brauche dringend Tips und Erfahrungsberichte von Leuten, die es geschafft haben eine solche Berufserlaubnis zu bekommen!!!

Peter_1
14.05.2005, 19:17
@ schwester s

Nein, tut mir leid, ich selber habe keine Erfahrung (bin deutscher Staatsb.), ich habe nur das ganze Behördendrama von einem Freund und Kollegen mitbekommen. Der hat aber auch nur eine befristete BE bekommen (für ein Jahr) und versucht sich jetzt über das neue Zuwanderungsgesetz einbürgern zu lassen. Die befristete BE hat er auch nur bekommen weil er noch "AiP" war bis es abgeschafft wurde und die jetzige BE gilt bis zum Ablauf des ehem. AiP Vertrages. Da das AiP wohl offiziell noch zur Ausbildung zählte konnten Nicht EU Bürger welche eine auf die Ausbildung hier befristete Aufenthaltserlaubnis hatten dieses noch hier machen. So wie ich es von ihm und dem Schriftwechsel mit den Behörden mitbekommen habe hängt die Erteilung der Berufserlaubnis wohl zum einen an Deinem Aufenthaltsstatus (befristet?, abhängig von der Ausbildung?) , zum anderen am Vorweisen einer Einstellungsbestätigung. Durch das neue Zuwanderungsgesetz kann sich da aber wieder einiges geändert haben. Weiterhin hängt das Ganze auch zum guten Teil vom Bundesland ab in dem man die BE beantragt. Am besten und am sinnvollsten ist, dass Du Dich bei der für Dich zuständigen Behörde frühzeitig und umfassend informierst (besser als auf Tipps hier aus dem Forum zu bauen). Ich wünsche Dir viel Erfolg und nicht verzweifeln in diesem Bürokratiedschungel! Im Zweifelsfall lass Dich frühzeitig von einem Anwalt der auf Ausländerrecht spezialisiert ist beraten.

Gruß, Peter

alien2001
27.01.2007, 16:46
Bin auch eine "nicht-deutsche", habe die türkische Staatsangehörigkeit...bin hier geboren...habe immer hier in Deutschland gelebt und auch keine Probleme bei meiner Approbation bekommen. Ich musste nur etwas mehr als die Anderen für meine Approbation bezahlen.
Voraussetzung für die Approbation ist, dass man hier in Deutschland mindestens 7 Jahre lang zur Schule gegangen ist. Man muss eine Schulbescheinigung oder die Zeugnisse vorlegen und eine gültoge Aufenthaltserlaubnis besitzen!

sanja79
27.01.2007, 21:50
Liebe alien,
den ganzen Schulkram, zeugnisse, bescheinigungen aus der grundschule sogar (!) und gym hab ich alles vorgelegt und trotzdem nur diesen beknackten vortrag zu hören bekommen, dass ich als nicht-EU-bürgerin keine "richtige" approbation bekomme, nur diese berufserlaubnis. ist mir jetzt aber wurscht, in meinem Job hab ich einen älteren Kollegen, der jahrelang in der Bundesregierung gearbeitet hat und er sagte mir, dass sei quatsch was mir die oberbayerische regierung da erzählt hat, es gibt ganz legale wege, eine "richtige" approbation zu bekommen. nur erzählt dir das der sachbearbeiter am telefon natürlich nicht. ein amerikanischer kollege meines kollegen ist so auch an die reguläre approbation gekommen. und deiser amerikaner wollte natürlich seinen pass nicht tauschen. wieso sollte dann ich? und ich sehe es irgendwie aus prinzip nicht ein, 2500€ für einen pass eines landes, das zufällig in der eu ist, hinzublättern (denn ich muss auch ordentlich löhnen ,wenn ich mich aus meinem land "ausschreiben" lassen will). Und das nur aus einem grund, den es so eigentlich nicht geben dürfte - nach meinem gerechtigkeitsverständnis. man mag mich sturköpfig oder unvernünftig nennen, aber wenn ich meinen pass wechsle, dann aus einem triftigen, wichtigen grund. naja, war jetzt a bissle aufgebracht, obwohl, wie gesagt, gibt ja keinen grund für. hehe. ;-)