PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweiz-FAQ



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 [11] 12 13 14

Die Niere
09.08.2010, 10:01
Hab mich noch nicht entschieden, wohin ich möchte, wollte nämlich zuerst wissen wos mir prinzipiell anerkannt wird und wo nicht, und mich danach für ein kh entscheiden.
Aber die info dass eigenltihc alle öffentlichen KH an eine uni angeschlossen sind hilft mir schon mal sehr weiter!

@Die Niere: hab grad gesehen, dass du in der schweiz arbeitest? darf ich fragen wo?
Aber verlasse dich immer nur auf die Aussagen des LPA's, denn diese sind schlussendlich für die Anerkennung zuständig, egal was dir andere Sekretärinnen oder so erzählt haben.

gruesse, die niere

kut66
26.11.2010, 23:00
Hallo,
bin ab 13. Dez fürs Wintertertial in der Schweiz und in momentan am überlegen, wie ich das mit dem Internetanschluss mache.

Weiß jemand, obs in der Schweiz Anbieter mit Verträgen ohne Mindestlaufzeit bzw mit kurzer ( max 6 Monate) gibt ?
Wie habt ihr das Problem gelöst ?

danke

Eilika
27.11.2010, 08:51
Weiss jemand, wo ich hinmuss, um den Wohnort in meinem Reisepass in "Zürich" ändern zu lassen? Welches Amt ist dafür zuständig??

Bille11
27.11.2010, 14:04
meines wissens die lokale polizeistelle, die auch als meldestelle fungiert..

teletubs
27.11.2010, 17:18
@Eilika:
Also wenn du in Deutschland gemeldet bist dort...wenn nicht, dann musst du nach Bern zur deutschen Botschaft.

@kutt:
Es gibt USB-Sticks von verschiedenen Anbietern, die du für paar Franken erwerben kannst. Wahlweise gibt es auch in den Wohnheimen Anbierter...manchmal auch ungesichertes WLAN.

kut66
27.11.2010, 23:11
@Eilika:
Also wenn du in Deutschland gemeldet bist dort...wenn nicht, dann musst du nach Bern zur deutschen Botschaft.

@kutt:
Es gibt USB-Sticks von verschiedenen Anbietern, die du für paar Franken erwerben kannst. Wahlweise gibt es auch in den Wohnheimen Anbierter...manchmal auch ungesichertes WLAN.

ok, danke schonmal für deine Antwort.
kenne diese sticks, aber dachte, da wäre auch ein vertrag mit bei
werd ich mich nochmal genauer informieren.
danke

Eilika
28.11.2010, 06:13
Bin nicht in Deutschland gemeldet (Doppelbesteuerung und so...) Tut es dann das deutsche Generalkonsulat???

surfsmurf
28.11.2010, 13:16
Bin nicht in Deutschland gemeldet (Doppelbesteuerung und so...) Tut es dann das deutsche Generalkonsulat???

Wenn Du keinen deutschen Wohnsitz mehr hast, musst Du meines Wissens nach Bern. Weitere Infos gibts allerdings hier (http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/11_20Passstelle/UebersichtsS__Passangelegenheiten.html). Andere Frage: Steht im Pass überhaupt der Wohnort? Auf meinem Perso steht auch immer noch die deutsche Adresse, obwohl ich da nicht mehr gemeldet bin, das sei lt. deutsche Meldebehörde so, da man mit dem schweiz. Ausländerausweis ja ein anderes offizielles Dokument mit Adresse habe.....:-nix

Nachtrag: Kann mal wohl per Postweg erledigen, siehe hier (http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Downloads/Download__Wohnortaenderung,property=Daten.pdf)

urmel
10.03.2011, 16:58
Hallo,

Frage zu 5.:
mir wurde gesagt, dass bei einem Aufenthaltshalt von länger als 3 Monaten eine Schweizer Krankenversicherung Pflicht ist!?:-???
Auch als Unterassistent im PJ! (4 Monate)

Kann mir da jemand weiterhelfen?

denkstdu
10.03.2011, 18:16
@urmel: also bei mir hat das Vorlegen einer Mitgliederbescheinigung von meiner dt. KK gereicht. Auch die dt. KK hat gesagt das geht i.o. so. Hatte zusätzlich noch ne private Auslandskrankenversicherung, die ich aber schon Jahre vorher einmal abgeschlossen hatte. Die zählt aber nur für 6-8 Wochen im Ausland, danach sollte man zumindest dem Deutschenland theoretisch mal nen Besuch abstatten. Also frag mal in deinem KH in der Schweiz nach ob das nicht reicht, wenn du denen ne Mitgliedsbescheinigung zukommen lässt.

Blauer Engel
11.03.2011, 05:16
Hallo,

als UA ist es bei mir so gewesen, daß sich die Schweizer Ämter ca 2 oder 3 Monate nachdem ich angefangen hatte, mit einem Schreiben an mich gewandt haben, daß ich nachweisen muss, daß ich in D weiterhin ordentlich versichert bin (Schreiben hatte ich schon beim Arbeitgeber vorlegen müssen). Die Frist betrug dann weitere 8 Wochen.
Dieses Schreiben haben bei uns alle UA bekommen und wir haben es ignoriert, da die Beantwortungsfrist ziemlich genau am Tag unserer Ausreise lag. Das war übrigens auch der Rat unserer Klinikverwaltung.

Ein anderes Thema ist, ob Du nicht eine private Zusatzversicherung für den langen Auslandsaufenthalt abschliessen willst, aber da erkundige dich mal am besten bei deiner GKV oder auch hier irgendwo im Forum.

Die Niere
13.03.2011, 16:29
Kaum einer der Uhu schliesst für seine 4 Monate (viele auch nicht für ihre 8 Monate) eine KV in der CH ab, da man in der Regel die deutsche behält und über diese weiterhin abgesichert ist. Meistens rutscht diese Infos auch bei den schweizer Behörden so lange durch die Finger bis es sowieso zu spät (für die) ist. Der Aufwänd, den man betreiben müsste, ist immens, also lieber Finger davon und bei seiner KV nachfragen, ob ein beruflicher, kurzzeiter Auslandsaufenthalt ein Problem ist und ob man dies schriftlich bestätigen könnte.

gruesse, die niere

usernr075
13.03.2011, 18:44
Puh, 43 Seiten Thread.. das hat ne Weile gedauert, aber war äusserst informativ.

Merci an alle, die sich hier beim Beantworten von etlichen Fragen beteiligt haben. Aber natürlich vor allem an den Threaderöffner die Niere.

Danke!


LG

Mario

Die Niere
13.03.2011, 19:20
Bitte...gern geschehen :-D, auch wenn einige Informationen leider nicht mehr aktuell sind.

lg, die niere

ehem-user-19-08-2021-1408
13.06.2011, 12:56
Hi,

dumme Frage, hab etwas gesucht und keine Infos gefunden:

Wenn man die FA Ausbildung in der Schweiz machen möchte, wird da das Studium in Deutschland problemlos anerkannt (ist ja nicht EU)?
Braucht man auch eine Deutsche Approbation oder reicht das 2. Stex?
Wie schaut das mit der Promotion aus? Anerkannt?

Sind die Aufenthalts/Arbeitsgenehmigungen befristet oder unbefristet?

Danke und grüße

teletubs
13.06.2011, 13:41
Also die Appobration wird ohne Probleme anerkannt. Für die FA-Prüfung hier musst du sie aber in Bern für ein kleines Entgeld anerkennen lassen.

Die Aufenthaltsbewlligung bekommst du anfangs für ein Jahr (L-Bewilligung) oder für 5 Jahre (B-Bewilligung). Und die kannst du dann meistens ohne Probleme bewilligen. Nach 5 Jahren kannste dann die C-Bewilligung bekommen. Das natürlich auch alles gegen ein kleines Entgeld.

Promotion sollte auch kein Ding sein...

Die Niere
15.06.2011, 22:26
Wenn man die FA Ausbildung in der Schweiz machen möchte, wird da das Studium in Deutschland problemlos anerkannt (ist ja nicht EU)?
Braucht man auch eine Deutsche Approbation oder reicht das 2. Stex?
Wie schaut das mit der Promotion aus? Anerkannt?

Sind die Aufenthalts/Arbeitsgenehmigungen befristet oder unbefristet?

Danke und grüße
1. Ja.
2. Selbstverständlich brauchst du die Approbation und nicht nur das 2. Stex!
3. Gut. Selbstverständlich.
4. Befristet.

gruesse, die niere

Malisa
26.06.2011, 11:44
Ich fange am 1. August als Unterassistentin in der Schweiz an. Da ich die letzte Klausur leider erst am 22. Juli schreibe, wird die PJ-Zulassung bis zum 1. August eine enge Kiste...

Weiß vielleicht jemand, ob die PJ-Zulassung für die Schweizer überhaupt relevant ist?

teletubs
26.06.2011, 13:05
Also du brauchst hier keine PJ-Zulassung...

Malisa
26.06.2011, 18:55
Vielen Dank :-)