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Die Niere
15.05.2004, 12:01
SCHWEIZ FAQ

Da vermehrt Anfragen bezüglich der Schweiz im Forum auftauchen und inzwischen ein eigener Bereich für die Schweiz existiert, habe ich mich mal daran gemacht, eine Schweiz-FAQ zu schreiben. Wenn ihr Fehler findet, Anmerkungen habt oder euch sonst etwas auffällt, wär ich euch sehr über eine PM an mich oder den Eintrag hier im Thread dankbar.



INHALT
1. Welche Aufgabengebiete gibt es als Mediziner überhaupt in der Schweiz?
2. Wo finde ich Kliniken bei denen ich mich bewerben kann?
3. Wie bewerbe ich mich am besten?
4. Wie sieht es mit der Sprache aus?
5. Was muss ich bei der Krankenversicherung beachten?
6. Wie steht es mit der Anerkennung bei den LPAs?
7. Wer kümmert sich um die Aufenthaltsgenehmigung?
8. Was mache ich mit meinem Handy
9. Velovignetten
10. Nützliche Links

Welche Aufgabengebiete gibt es als Mediziner überhaupt in der Schweiz?

a. Krankepflegepraktikum
Ist möglich, jedoch habe ich darüber keine weiteren Informationen.

b. Famulatur / PJ
Beides heisst in der Schweiz Unterassistent (= Uhu = Unterhund) und je nach Kanton und Spital verdient man zwischen Kost & Logie ohne Geld und knapp 2100 SFr. brutto (Stand 2005 / Wechselkurs EUR:sFr. = 1:1,5). Der Aufgabenbereich ist je nach Spital sehr unterschiedlich und kann vom reinem "deutschen" Hakenhalter bis zu zweitweise Station leitendem Pseudoassistenten gehen. Man kann nicht generell sagen, dass es in der Schweiz eine bessere Ausbildung als in D gibt, jedoch gibt es hier eindeutig weniger enttäuschte "PJ'ler" als in Deutschland.
Vom Freizeitwert her, ist die Schweiz in meinen Augen auch besser als Deutschland – aber das ist persönliche Ansichtssache und hängt natürlich auch vom Einsatzort und den zur verfügung stehenden Geldmittel ab. Das liegt grösstenteils in der anderen Sichtweise der Schweizer, wie man mit Freizeit und Arbeit umgeht und an der besseren Besetzung der Spitäler (Arzt/Patient-Verhältnis).

c. Assistenzarzt
Auch der Einsatz auf diesem Gebiet stellt kein Problem dar. Die Anerkennung der Dienstjahre (wenn man seinen Facharzt schlussendlich in D machen möchte) ist problemlos möglich(http://www.bundesaerztekammer.de/30/Auslandsdienst/20FAQ/FAQ_A/A04.html#b). Möchte man seinen Facharzt in der Schweiz machen, sollte man sich über die Rahmenbedingungen unter www.fmh.ch (http://www.fmh.ch/) informieren.

2. Wo finde ich Kliniken bei denen ich mich bewerben kann?

Die beste Anlaufstelle ist www.doktor.ch (http://www.doktor.ch/) - dort kann man sich alle Spitäler der Schweiz nach Kanton oder Fachrichtung auflisten lassen. Allgemein gilt, dass Zeiten bei fast allen dort eingetragenen Häusern anerkannt werden, aber eine Rücksprache mit dem eigenen LPA sollte in jedem Fall erfolgen. Sonst gibt es hier im Forum auch immer wieder mal Stellenangebote von Uhu's die kurzfristig abspringen oder offiziellen Vertretern der Spitäler.

Es gibt auch eine Seite, auf der man sich Erfahrungsberichte schweizer Studenten aus den einzelnen Spitälern geordnet anschauen kann. Einfach hier (http://www.juniordoc.ch/wsjdb/) klicken (das Passwort für Zürich lautet „five“).

3. Wie bewerbe ich mich am besten?
Eigentlich spielt es keine grosse Rolle, ob man sich per Email oder echter Post bewirbt - die Antwortrate ist beinah gleich. Auch kann man gerne telefonisch nach freien Uhu-Stellen anfragen - die Telefonnummern gibt es natürlich auch bei www.doktor.ch (http://www.doktor.ch/).

Zu dem Zeitpunkt kann man sagen: Alles vor 1.5 Jahren hat keinen Sinn, da die Stellen danach meist noch nicht vergeben werden, danach gilt: "Der frühe Vogel fängt den Wurm" ? denn meist werden die Stellen nicht nach Eignung, sondern nach Eingangsdatum vergeben. Aber wenn man 1 Jahr vor Antritt einfach keine Stelle bekommen kann, ist das nicht schlimm, denn meist springen einige Uhu's (deutsche und schweizer) kurz vor Antritt ab, so dass 1-2 Monate vor Antritt immer wieder Stellen frei werden - da rate ich dann zu vielen Telefonaten und Emails – der Erfolg kommt dann mit grosser Sicherheit.

Die Bewerbung muss ausser einem Lebenslauf (und ggf. einem Foto) und einem Anschreiben nicht viel enthalten. Wie gesagt, es geht meist nicht nach Qualifikation, sondern einfach nur nach "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!"

Bei den Assistentenstellen sieht es ganz ähnlich aus. Viele werden bereits lange Zeit vorher vergeben, so dass es nicht selten ist, Kliniken mit bereits stehendem Stellenplan bis 2 oder 3 Jahre im voraus zu finden. Aber auch hier sind kurzfristig noch Stellen zu finden, da auch bei den Assistenzärzten immer wieder Anwärter kruzfristig abspringen. Einige Kliniken nehmen als „Frischassistenten“ auch nur solche, die bereits als Unterassistent in der entsprechenden Abteilung gearbeitet haben.

4. Wie sieht es mit der Sprache aus?
Lasst euch von einem ziemlich Dialekt-unbedarften Organ sagen - auch ich habe es geschafft und das bedeutet, dass wirklich jeder in der Lage ist, innerhalb von 3-4 Wochen die meisten Schweizer einigermassen zu verstehen. Den Almöhi ohne Protese bei Aphasie und Fazialislähmung verstehe ich aber heute noch nicht - geht den schweizer Schwestern aber ähnlich :-D.
Die Sprachgrenzen kann man sich hier hinter diesem Link (http://www.eye.ch/swissgen/chspra.jpg) genauer anschauen. Wer schon mal einen Sprachkurs besuchen möchte, sollte hier klicken http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=12864.

Es empfiehlt sich bei Einsätzen in der französischen Schweiz sehr gute Sprachkenntnisse mitzubringen, denn diese wird von den Ärzten dort eindeutig verlangt. Für die italienische Schweiz gilt das gleiche.

5. Was muss ich bei der Krankenversicherung beachten?
Da man als Famulant/ PJ'ler noch Student ist, braucht man für die Zeit in CH kein extra schweizer Versicherung (solange der Aufenthalt unter 12 Monaten bleibt), sondern kann sich einfach eine Bescheinigung von der deutschen Krankenkasse austellen lassen - damit erhält man dann auch in der Schweiz die nötige medizinische Versorgung. Als Assi, OA, CA sieht das ganze natürlich anders aus - da kommt man dann leider nicht um eine teure schweizer Versicherung aus.
Zwei wichtige Links zu diesem Thema:
DVKA - Krankenversicherung und Arbeiten im Ausland (http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland.html)
Vergleich schweizer Krankenkassen (http://www.comparis.ch/comparis/default.aspx)

6. Wie steht es mit der Anerkennung bei den LPAs?
Eigentlich müsste die LPA's alle Spitäler, die man mit www.doktor.ch (http://www.doktor.ch/) finden kann, anerkennen, da sie alle in irgendeiner Weise an die Universitätsspitäler angeschlossen sind, jedoch sollte man es zur Sicherheit vorher mit dem zuständigen LPA klären. Alle LPA's verlangen eine Äquivalenzbescheinigung, die von der Uni, an die das betreffende Spital angeschlossen ist, ausgestellt werden muss.

Hier (http://www.fvmed.unizh.ch/index.php?p=pj) stellt die Uni Zürich auch noch weitere Informationen für alle deutschen PJ’ler, die in der Schweiz arbeiten wollen, zur Verfügung.

LPA Schleswig-Holstein: Eine Bewilligung durch das Dekanat und das LPA muss vor jedem Auslandaufenthalt eingeholt werden, jedoch ist dies bei schweizer Spitälern (bei nicht universitären Häusern mit Äquivalenzbescheinigung) aber absolut problemlos. Desweiteren sind alle 3 Tertiale in der Schweiz erlaubt, von denen man mindestens eins in jeweils 2 x 8 Wochen splitten kann. (Stand 01/2005)
Könntest du bei der Anerkennung etwas ergänzen?

LPA Mecklenburg-Vorpommern
Für die Anerkennung braucht man eine Bestätigung über den Tertialabschnitt, eine Äquivalenzbescheinigung (bei Lehrkrankenhäusern) und eine Bestätigung der Tätigkeiten im Krankenhaus oder eine Tertial-Beurteilung. (Stand 05/2004)
LPA Mainz: Erlaubt sind bis zu 3 Tertiale, die allerdings nicht gesplittet werden dürfen
Zur Anerkennung: man braucht
-eine Äquivalenzbescheinigung des ausländischen Krankenhauses (wie denke ich mal überall) und
-eine Bescheinigung des Unterrichtsbeauftragten (der Uni Mainz) des entsprechenden Faches, in der steht, dass die Ausbildung im Ausland der in Deutschland entspricht.
Dafür braucht dieser Mensch natürlich Infos über das Tertial. Ich weiss nur, dass er für Chirurgie Infos zu folgenden Dingen verlangt:
-Zeitraum des Aufenthaltes
-Bestätigung, dass sich die Haupttätigkeit auf die Allegemeinchirurgie bezieht
-Nachweis, dass es sich um eine Lehrkrankenhaus handelt
-Angabe über die Bettenzahl
-Lehrplan aus dem hervorgeht, welche Krankheiten und Operationen gesehen werden.
LPA NRW: Es existiert eine Liste mit Spitälern, die anerkannt und dort bezogen werden kann - sie ist wohl grösstenteils identisch mit der Auflistung unter www.doktor.ch.
weitere Info zu NRW: 1. Tertiale dürfen nicht gesplittet werden, sondern müssen an einem Haus abgeleistet werden, die einzige Ausnahme bildet die Allgemeinmedizin, wo nach 8 Wochen gewechselt werden darf (wohl auch zwischen D und CH)
2. Tertial dürfen ja sowieso niemals vor dem von eurer Heimuni ausgegebenen Terminen starten, sonst werden sie nicht anerkannt. Aber natürlich kann man seine Fehltage zu Beginn des Tertials nehmen, ohne das die schweizer. Klinik diese bescheinigen muss (s. Punkt 3)
3. Das Tertial in der Schweiz darf dann zwar nicht geplittet werden, aber es darf auch offiziell unter 16 Wochen dauern. Je nach dem, wie viel Fehltage ihr noch habt, könnt ihr von vorneherein nur 3 Monate Tertial ausmachen, das LPA rechnet die Differenz von alleine dazu, sofern sie noch im Fehltagekontingent des PJlers liegt .
4. NRWler dürfen auch bis zu drei Tertialen im Ausland verbringen und anerkannt werden auch in NRW laut LPA-Mann nur die Spitäler, die auf der Liste stehen
5. Es gibt aber dennoch die Möglichkeit, andere Spitaler genehmigen zu lassen, das ist aber mit persönlichem Mehraufwand (noch mehr) verbunden.

7. Wer kümmert sich um die Aufenthaltsgenehmigung?
Diese sollte unter normalen Umständen durch den Arbeitgeber (Spital) erledigt werden – gilt für Uhu so wie auch für Assistenzarztstellen.

8. Was mache ich mit meinem Handy
Das liegt ganz bei Dir und ist abhängig von Deinem Telefonierverhalten. Ein deutsches Handy in der Schweiz häufig zu nutzen kommt einen sehr teuer und man sollte sich überlegen, eins der Prepaidangebote der 4 schweizer Anbieter näher anzuschauen.
Eine Zusammenfassung der Angebote, findest Du hier:
http://www.com2b.ch/default.php?adresse1=vergleich/menu.php&adresse2=vergleich/prepaid.htm
Man kann sagen, dass die Prepaid-Aufschaltgebühr bei allen Anbietern zwischen 30 und 40 sFr. liegt und der Rest der gekauften Karte als Guthaben genutzt werden kann. Wenn man nur 3 Leute in der Schweiz kennt und pro Woche mit jedem 2 mal etwas telefoniert, lohnt sich in meinen Augen die Anschaffung einer Prepaidkarte auch für 4 Monate.

9. Velovignetten
Velovignetten sind kleine Aufkleber, die man sich in der ganzen Schweiz auf das Fahrrad kleben muss, wenn man damit am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Durch den Kauf einer solchen Vignette (4 sFr. / Jahr), z.B. bei der Post, ist man gegen Unfall, Schaden gegenüber anderen und Diebstahl versichert. Das Nicht-Tragen einer solchen Vignette wird je nach Kanton unterschiedlich hart überprüft und kostet 40 sFr., wenn man erwischt wird.
Eine ziemlich ausführliche Abhandlung über die Velovignette findet ihr hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=633933&postcount=84)


10. Nützliche Links
www.hallo-schweiz.de (http://www.hallo-schweiz.de/) ? Eine Seite, die fast alle Fragen beantworten kann
www.doktor.ch (http://www.doktor.ch/) - Auflistung aller schweizer Spitäler
www.schweiz.de (http://www.schweiz.de/) - interaktive Karte und eine Fülle von Informationen
Infos über die einzelnen Kanone der Schweiz (http://www.maps.ethz.ch/map_catalogue-switzerland-regions.html)

Letztes Update: 06.01.2005

Phage
15.05.2004, 14:46
...das hat jetzt zwar so wirklich gar nichts mit diesem Thema zu tun, aber was soll denn bitte das heissen?


Original geschrieben von Die Niere
"Der frühe Wurm fängt den Wurm"

Was macht denn der Wurm dann mit dem Wurm? Kleine Wuermer machen? :-love
Und dann auch noch fruehs?

The early bird catches the worm - und dann ist nix mehr mit Wurm.
:-D

Aber ansonsten Gratulation fuer eine wirklich gute Idee - es werden in so vielen Bereichen immer wieder die selben Fragen gestellt. Prima, dass sich mal jemand die Muehe gemacht hat, die wichtigsten Infos zusammenzufassen. :-top

Die Niere
19.05.2004, 15:19
update

Pünktchen
19.05.2004, 15:42
LPA Mecklenburg-Vorpommern
PJ in der Schweiz an Universitätskliniken oder an Lehrkrankenhäusern, dann mit Äquivalenzbescheinigung, als Unterassistenten-Stelle wird anerkannt. Muss nicht vorher anerkannt werden.


Stand 17.05.2004 Bitte vorher einfach bei Fr.Noack nachfragen im Einzelfall.

Die Niere
01.07.2004, 11:42
update

gruesse, die niere

PS: Ich bin noch immer sehr an Anregungen, Tipps, Links und LPA-Vorgänge in anderen Bundesländer interessiert...einfach PM oder hier nen Beitrag schreiben.

Danke!

gattm005
01.07.2004, 15:39
Hi Niere,

hab gerade erfahren, dass man seit Juni in der Schweiz für sein Velo eine Velo-Vignette braucht. Diese Versicherung kostet bei Migros für 1 Jahr 4,50 CHF und deckt Haftpflichtschäden bis 1000000 CHF.

Bille11
01.07.2004, 16:27
dasisnwitz, ja???

gattm005
01.07.2004, 16:56
Glaub nicht. Jedenfalls hat vor mir ein Junge so eine Velo-Vignette gekauft. Ich hab dann die Kassiererin gefragt, für was so ne Vignette sei und die hat mir genau die oben genannten Infos gegeben. Hab auch schon viele Velos mit einer solchen Vignette gesehen. Dachte zuerst, das seien irgendwelche hängengebliebenen Aufkleber von ner Bahnfahrt mit Velotransport. Vielleicht gilt das auch nur für Schweizer. Keine Ahnung. Das Internet weiß bestimmt ne Antwort.
Bei weiteren Fragen einfach an die Kassiererin im Migros Bern-Bümplitz wenden ;-)

Bille11
01.07.2004, 17:59
darf ich auch die kassiererin im migros-rüschlikon fragen?

:-))

Die Niere
02.07.2004, 11:13
Velovignetten gibt es schon sehr lange in der Schweiz...

ich selbst habe hier zwar ein Velo und müsste mir theoretisch ne Vignette holen, bin aber zu faul dazu und bisher hat sich noch keiner beschwert :-D

gruesse, die niere

UPDATE: Hab jetzt doch eine Vignette

Pünktchen
02.07.2004, 12:43
Kostet dich aber 40 franken strafe, wenn sie dich erwischen...ich hab das nur noch nciht so richtig kapiert, also die Vignette ist deine Haftpflichtversicherung fürs Fahrrad??? :-? Wie geht das denn? Wer übernimmt denn beim Unfall die Kosten?

Die Niere
16.07.2004, 10:27
Kleines Update zu den Velovignetten:

Die sind doch in der ganzen Schweiz Pflicht, jedoch hält es jedes Kanton unterschiedlich mit der Verfolgung der Nicht-Vignetten-Velo-Fahrer.

Durch den Kauf dieser Vignette ist man gegen Unfall, Schaden gegenüber anderen und Diebstahl versichert. Bekommen tut man diese Teile z.B. auch an der Post und dort kosten sie 4 sFr.

gruesse, die niere

atn
28.07.2004, 15:44
.....

Die Niere
28.07.2004, 16:21
Wie in meinem Beitrag genau über Deinem...Velovignetten sind doch überall in der Schweiz Pflicht...nur wird nicht überall so genau danach geschaut.

Ich hab mir jetzt doch eine geholt...das Geld ists wert.

gruesse, die niere

Die Niere
21.10.2004, 11:29
Moin Leute,

mach grad ein wenig Lernpause und wollte ggf. ein bischen an meiner CH-FAQ rumschrauben. hat jemand noch Infos seines LPA's bzgl. Anerkennung von Schweiz-PJ-Tertialen (wann Anerkennung einholen, wieviele Tertiale sind erlaubt usw.) - würd mich über ein paar Infos von euch freuen.

danke und gruesse, die niere

gattm005
21.10.2004, 12:45
Hi,

LPA Mainz: Erlaubt sind bis zu 3 Tertiale, die allerdings nicht gesplittet werden dürfen (bei PJ in anderen Ländern schon).

Zur Anerkennung: man braucht
-eine Äquivalenzbescheinigung des ausländischen Krankenhauses (wie denke ich mal überall) und
-eine Bescheinigung des Unterrichtsbeauftragten (der Uni Mainz) des entsprechenden Faches, in der steht, dass die Ausbildung im Ausland der in Deutschland entspricht.
Dafür braucht dieser Mensch natürlich Infos über das Tertial. Ich weiss nur, dass er für Chirurgie Infos zu folgenden Dingen verlangt:
-Zeitraum des Aufenthaltes
-Bestätigung, dass sich die Haupttätigkeit auf die Allegemeinchirurgie bezieht
-Nachweis, dass es sich um eine Lehrkrankenhaus handelt
-Angabe über die Bettenzahl
-Lehrplan aus dem hervorgeht, welche Krankheiten und Operationen gesehen werden.

Pünktchen
11.11.2004, 18:58
Zur Anerkennung:

http://www.fvmed.unizh.ch/index.php?p=pj

Rakeem
06.12.2004, 15:47
darf man als deutscher staatsbürger in der schweiz kein studium anfangen??
Hab ich auf der Homepage der Uni von Basel gelesen

Nemory
04.01.2005, 16:37
Sind denn alle Spitäler, die man zB bei doctor.ch einsehen kann erlaubt, oder nur bestimme, zB Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäuser?

Bille11
04.01.2005, 17:25
beim lpa nrw gibt es eine liste für erlaubte spitäler.

diese stimmt nicht überein mit doctors.ch