PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederbewerbung nach Zulassung



zonk
17.05.2004, 22:34
Halli Hallo!
Kennt sich jemand mit folgendem Problem aus (vielleicht traf es auch schon selbst auf jemanden zu):
Ich hatte zum Sommersemester schon eine Zulassung für meinen Wunschstudienort, konnte ihn aber wegen einem Dienst nicht antreten.
Jetzt will ich zum WS am selben Studienort anfangen zu studieren und fülle dazu auch den ZVS-Antrag auch mit allen nötigen Formalitäten aus (Anspruch auf erneute Auswahl; Antrag auf Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches Punkt 4.4).
Wie sind jetzt eigentlich meine Chancen wieder an den gewünschten Studienort zu kommen??? Eher gut oder schlecht, oder so gut wie sicher oder überhaupt nicht sicher???
Fragen über Fragen....
:-???
Vielen Dank im Voraus.

-zonk-

Brot
17.05.2004, 22:37
Huhuu!

wo willste denn hin?
und welches Sozialkriterium hast Du?

denn nur darum gehts!
Dein Anspruch auf Wiederauswahl bezieht sich nur auf den Studienplatz aber nicht auf den Studienort

da mußt Du genauso zittern wie alle anderen

hibbert
17.05.2004, 22:40
Ich kann Dir da nicht wirklich was zu sagen, ich habe aber im ZVS info gelesen, dass es extra für Menschen wie Dich :-)) einen Antrag auf besondere Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches gibt. Damit hast Du dann anderen Bewerbern bestimmt einen Vorteil. Ruf da doch noch mal an, oder nachlesen...

:-top :-top :-top

agouti_lilac
17.05.2004, 22:44
Ich stelle mal `ne Frage stellvertretend für einen Bekannten:
Auch Dienst geleistet und Zusage für einen Studienplatz bekommen, allerdings über das Auswahlverfahren der Hochschulen. Klar ist, dass er seinen Studienplatz behält. Die Uni (Würzburg in seinem Fall) hat ihm den Platz zugteilt... bleibt dann der Studienort Würzburg?

Gruß, lilac

Blackeneier
17.05.2004, 22:45
Dein Studienplatz an sich ist dir 100% sicher.
Der Ort rein theoretisch nicht, aber wenn du den Antrag stellst auf blabla, eben daß du an den gleichen Ort kommst, hast du Sozialkriterium 3 und mir ist kein Fall bekannt, wo das mal nicht gereicht hätte. Also 99,999%
Aber mach dich da nochmal schlau auf der ZVS-Seite, ich bin mir da doch nicht mehr ganz so sicher, aber ich habe es selbst gemacht damals und es war Sozialkriterium 3, in das man reinkommt... glaube ich
:-top

Blackeneier
17.05.2004, 22:48
Ähh, Hochschulverfahren auch keine Ahnung, bei mir gabs das ja noch nicht. Vielleicht hat sich ja auch alles inzwischen geändert... ich nehm sicherheitshalber alles zurück und sage nur:
Bei mir wars damals SozKrit3


gabs ja doch schon. voll verwirrt. keine ahnung. was wollte ich überhaupt sagen?

zonk
17.05.2004, 23:46
@lilac:
Bei mir genau dasselbe:
Hab auch im Auswalverfahren der Hochschulen teilgenommen und in Würzburg den Platz gekriegt. Kannst ja deinem Freund sagen, dass man sich mit sehr viel Glück im nächsten Semester in Wübu sieht.


Bei der ZVS hatte ich auch schon angefragt, wie es mit den Chancen aussieht. Der nette Herr am Telefon meinte (Zitat) "Also ein kleines Fragezeichen steht da zwar noch dahinter, aber eigentlich müssten sie für ihren Studienwunschort im nächsten Semester eine Zusage bekommen".

Ich hoffe jedenfalls mal das Beste.

reic
29.05.2004, 14:43
Soo, wie's läuft wenn man sich um einen einmal zugeteilten Platz wiederbewerben möchte, wissen wir jetzt - machen wir die Sache doch ein bisschen komplizierter :-D

Ich hab im April eine Zusage für einen Teilstudienplatz (i.e. für den vorklinischen Studienabschnitt) bekommen, den ich wegen meines Zivildienstes (bis Ende Juni noch) nicht antreten konnte. Der Teilstudienplatz müsste ja genauso erhalten bleiben wie ein Vollstudienplatz.

Gibt's jetzt noch ne Möglichkeit, sich für einen Vollstudienplatz zu bewerben? Das Kästchen auf dem Antrag ( 2.13, man müsste eine 3 eintragen) seh ich zwar, allein mir fehlt der Glaube, denn an sich steht zu dem Feld erläutert: "Dieses Feld betrifft nur Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits im beantragten Studiengang [...] eingeschrieben sind"...

Seh ich das richtig, dass ich jetzt Anspruch auf meinen Teilstudienplatz habe, mich aber erst zum nächsten Semester für einen vollwertigen Studienplatz bewerben kann? Alles sehr konfus :]

hibbert
29.05.2004, 16:14
Den vollen Platz würdest Du ja nur über die nötigen Wartesemester bekommen. Macht für Dich also keinen Unterschied, da Du ja eh erst 2 davon hast. Du hast nach einem Dienst aber nur wieder den Anspruch auf einen Teilstudienplatz und nicht auf einen Vollstudienplatz.