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Juliana
22.01.2002, 12:48
Hallo!

Hat von Euch schonmal einer beim DFA einen Reisekostenzuschuß beantragt?
Gab´s da irgendwelche Probleme? (Rückzahlungsforderungen?)Kann man das Krankenhaus auch zwischendrin wechseln oder müssen die 60 Tage an einem Krankenhaus absolviert werden?

Juliana

23.01.2002, 14:27
in Heidelberg gibts montags von 12.30-14 uhr und Fr von 11.30-13uhr eine Auslandssprechstunde von dfa und EMSA, da gibts alle Infos. Prbleme gibts bei fahrtkosten zuschüssen eigentlich selten.
gruss

FataMorgana
26.01.2002, 18:50
Hallo Juliana!

Da ich selbst beim dfa mitarbeite, ist meine Antwort natürlich parteiisch.
Das Famulaturkrankenhaus kann man wechseln, das sollte kein Problem sein, so weit ich weiss. Das Land allerdings nicht.
Zu Problemen: Es gibt das Geruecht, dass so ziemlich alle einen Fahrtkostenzuschuss bekommen, die es schaffen, einen vollstaendigen Antrag richtig auszufuellen und rechtzeitig einzureichen.

Noch ein Tipp: Fuer Famulaturen ab Juli 2002 ist der Anmeldeschluss der 1.2. - da bleiben nur noch wenige Tage.

Ich weiß nicht ganz genau, was Du mit Rückzahlungsforderungen meinst. Wichtig ist aber: Wenn Du Dich bewirbst und keinen Zuschuss erhältst oder zurücktrittst, werden von den 80 Euro 12 Euro (oder ähnlich) als Bearbeitungsgebühr vom dfa kassiert.

Hoffe, Dir ein bisschen weitergeholfen zu haben.

cons
16.09.2002, 18:43
Habe selber im Ausland famuliert - hatte mich erst über den DFA beworben. Da aber so viele Bewerber sich gemeldet hatten, wurde ich per Los rausgeworfen. Da aber wohl wenige die 60-Tage Famularur-Regel erfüllen, habe ich mir selber ein KH gesucht und Fahrtkostenzuschuss vom DFA bekommen.

Die 80 DM, die man zurückbekommt, wennman den Bericht geschrieben hat, haben zwar etwas auf sich warten lassen. Aber schliesslich bekam ich das Geld.

also, Geld über DFA kann ich nur empfehlen :-dafür , und wenn das "selber-suchen" eines KH zwar anstrengender ist - dafür hat man aber mehr Freiheit in Ortswahl... :-meinung Denn es gibt natürlich viel mehr Möglichkeiten im Ausland als die paar Plätze beim DFA.

Gruss, CA.

Heinz Wäscher
20.09.2002, 16:11
Wo hast Du denn famuliert,mußtest Du auf irgendetwas achten bei der Bescheinigung?

cons
20.09.2002, 18:45
Hallo Heinz,

:-dafür ich hatte vorher schon meine 4 Monate zusammen, deshalb muss ich nichts anrechnen lassen.

trotzdem hier die Internetseite des LPA Baden-Wü mit Infos...

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/abteilung2/lpa/arzt/ar_ab2.htm


Die Anrechnung einer Auslandsfamulatur erfolgt nur auf Antrag. Für jeden Anrechnungsbescheid ist eine geringe Gebühr von zur Zeit 10,00 € zu bezahlen. Sie wird durch Nachnahme erhoben.

Bitte beantragen Sie die Anrechnung frühestmöglich nach Beendigung der Famulatur im Aus*land, damit die Bearbeitung rechtzeitig vor Ihrer Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abge*schlossen ist. Soweit mehrere Famulaturen im Ausland abgeleistet wer*den empfiehlt es sich je*doch, um Gebühren zu sparen, die Anrechnung aller Famula*turen gemeinsam, jedoch so*fort nach Beendigung der letzten Famulatur - zu beantra*gen. Studierende, die die Anrechnung einer Famulatur erst kurz vor der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beantragen können, bitten wir, auf dem Antrag zu vermerken, dass sie sich zu dieser Prüfung anmelden werden bzw. sich bereits angemeldet haben. In diesem Fall wird eine Abschrift des Anrechnungsbescheids der Prüfungsakte zugefügt.

Der Antrag auf Anrechnung ist formlos oder auf dem Antragsvordruck des Landesprüfungsamtes zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. es sollte folgendes aus ihm oder den Unterlagen hervorgehen:

Famulaturzeugnis in englischer, französischer oder spanischer Sprache, das neben einer kurzen inhaltlichen Darstellung der Ausbildung auch Angaben zur Per*son und den Zeitraum der Famulatur enthalten muss (entsprechende zweisprachige Vordrucke sind unter dem Punkt Formulare abgelegt und liegen bei den Dekanaten aus).

Bei Famulaturzeugnissen in anderen Sprachen ist zusätzlich zum Zeugnis eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorzulegen;

Kopie des Zeugnisses der Ärztlichen Vorprüfung (nur, wenn die Prüfung außerhalb von Baden-Württem*berg abgelegt wurde);

Immatrikulationsbescheinigung (nur, wenn die Ärztliche Vorprüfung außerhalb von Baden-Württem*berg abgelegt wurde);

die Einrichtung, an der die Famulatur absolviert wurde (Name);

ob eine Praxis- oder Krankenhausfamulatur absolviert wurde;

bei einer Famulatur, die in einer Praxis oder in einer anderen Einrichtung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 a ÄAppO) absolviert wurde und die von uns als Praxisfamulatur angerechnet werden soll, muss nachvollziehbar sein, dass es sich um eine Praxis oder eine praxisähnliche Einrichtung handelt. Dieser Nachweis kann z. B. durch eine Bescheinigung über die Niederlassung oder eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung erfolgen. Bei einer Famulatur im Emergency Room muss bestätigt werden, dass die Famulatur aus*schließlich dort er*folgte. Falls Sie beabsichtigen, an einer Einrichtung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 a ÄAppO zu famulieren, empfiehlt es sich, zuvor beim Landesprüfungsamt nachzufragen, ob hierzu Bedenken bestehen.



Ansprechpartner: Frau Hanke (Mi - Do)
Tel.: 0711/904-3243




:-meinung
die anderenLPA's gibt's bei www.impp.de

einen Vordruck kann man sich in Stuttgart auch runterladen:

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/abteilung2/lpa/arzt/famu_eng.pdf


Viel Spass - CA.

Sebastian1
20.09.2002, 20:08
Desweiteren darf ich mal die dfa-website empfehlen?

www.dfa-germany.de

Gruß,
Sebastian

frerehugi
29.09.2002, 16:47
Hi!
Ich habe leider auf der dfa-homepage nirgendwo ne Info gefunden, wie hoch so ein Fahrtkostenzuschuss überhaupt ist! Weiss dazu jemand etwas konkretes? vlg frerehugi

Sebastian1
29.09.2002, 18:18
Da würd ich dir doch mal ganz unverbindlich empfehlen, deine Lokalvertretung zu fragen. Meist haben die feste Sprechzeiten oder aber eine Emailadresse. (Ob das für Magdeburg zutrifft, weiß ich aus dem Stehgreif nicht, wenn, dann würde die Adresse höchstwahrscheinlich [email protected] lauten).

Gruß,
Sebastian