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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildungsveranstaltung AIP / Fristen zur Vollapprobation.



kv1.5
05.06.2004, 18:31
Hallo,
ich gehöre zu denen, die jetzt im Frühjahr 2004 ihr drittes Staatsexamen bestanden haben und demnächst noch ihr AIP (trotz Abschaffung am 1.10) antreten werden.

Bei mir im Bekanntenkreis kam dabei folgende Diskussion auf :

1.) Fortbildungsveranstaltungen

Laut Merkblatt, das mit dem Zeugnis versendet worden ist, hat ein AIPler in seiner AIP-Zeit 6 Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Heißt das, dass wir, die am 01.06. oder am 01.07. mit dem AIP anfangen, diese sechs Fortbildungsveranstaltungen bis zum 01.10. besuchen müssen ? (Dies ist ja quasi nicht machbar)

2.) Fristen zur Vollapprobation

Damit man am Ende des AIP ohne Verzögerung weiterarbeiten darf, müssen die vom Regierungspräsidium angegeben Fristen penibel eingehalten werden. Sonst kann es doch passieren, das man an einem Freitag noch AIP ist, aber dann, wenn einem die Vollapprobation noch fehlt, am Montag nicht mehr weiterarbeiten darf, weil man ja bekanntlicher Weise nur mit Approbation ärztlich tätig sein darf. Beziehen sich diese Fristen nun für uns auf den Zeitpunkt 18 Monate nach Arbeitsbeginn oder auf den 01.10 ? Das würde heißen, das man die ersten Formulare schon in knapp 7 Wochen anfordern müsste.

Ich habe im Namen der PJler unseres Krankenhauses beim Regierungspräsidium in Stuttgart angerufen. Bezeichnender Weise wusste die Sachbearbeiterin selber auch nichts zu diesem Thema, man müsse halt mal abwarten......


Habt ihr euch schon mit dieser Thematik beschäftigt ? Was habt ihr gehört ?

Guten Start im Job für diejenigen, die jetzt anfangen !

Epsilon
05.06.2004, 21:44
Ich hab das selbe Problem und deshalb auch in unserem Regieungspräsidium angerufen. Auch dort noch keine Ahnung, aber sie gehen davon aus, daß es Übergangsfristen geben wird.
Na mal sehen...

Rico
05.06.2004, 23:57
Der gesunde Menschenverstand würde ja sagen, daß man die Fotbildungsveranstaltungen dann eben anteilsmäßig besuchen muß, also wer noch 9 Monate AiP macht, der muß eben 3 Fortbildungen besuchen und wer nur 3 Monate macht eben eine.

Aber der Bürokratie fällt sicherlich eine siebzehnmal kompliziertere Variante ein...

Die Niere
06.06.2004, 11:35
Mein gesunder Meschenverstand würde mir sagen, man könnte die Fortbildungsveranstaltungen bei Wegfall des AiP auch wegfallen lassen können...

gruesse, die niere

biba
06.06.2004, 21:53
ich meine auch, die müssen wegfallen.

Gleiches Recht für alle - die frisch aus dem PJ kommen, kriegen ihr Vollapprobation auch ohne Fortbildungen!

Älgen
07.06.2004, 16:54
Gemäs dem gesunden Menschenverstand sollten die dinger entfallen, wie wär's mit 2-3 Wochen Geduld, da am 11.06 ja die entgültige Entscheidung im Bundesrat fallen soll & die LPA's sicher noch 1-2 Wochen brauchen, bis sie sich dann darüber informiert haben, was wie zu laufen hat ?!?

Kolja

Jack0015
08.06.2004, 05:07
Also ich habe auch angerufen, und da wurde mir gesagt, vorausgesetzt, das Gesetz kommt am 11.06. durch,

dann müssen Ärzte die vor dem 30.9. mit dem AiP fertig werden, noch alle Formalien des AiP erfüllen. Hierzu gehört auch der Besuch und Nachweis von sechs AiP-anrechenbaren Fortbildungsveranstaltungen.

Ärzte, die zum 30.9. noch mitten im AiP sind, brauchen streng genommen keine AiP-anrechenbaren Fortbildungsveranstaltungen mehr nachweisen, da das AiP ab dem 1.10.2004 abgeschafft wird.

Sie sollten dennoch Fortbildungen aus eigenem Antrieb besuchen und haben jetzt bereits den Vorteil, dass Sie beim Belegen von Veranstaltungen nicht mehr auf die AiP-Anrechenbarkeit achten müssen. Mit dem Sammeln von Fortbildungspunkten können Sie jedoch erst beginnen, wenn Sie die Vollapprobation besitzen.

Also im Klartext, nichts genaues weiß man auch nicht, man kann nur das logischste vermuten.