kv1.5
05.06.2004, 18:31
Hallo,
ich gehöre zu denen, die jetzt im Frühjahr 2004 ihr drittes Staatsexamen bestanden haben und demnächst noch ihr AIP (trotz Abschaffung am 1.10) antreten werden.
Bei mir im Bekanntenkreis kam dabei folgende Diskussion auf :
1.) Fortbildungsveranstaltungen
Laut Merkblatt, das mit dem Zeugnis versendet worden ist, hat ein AIPler in seiner AIP-Zeit 6 Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Heißt das, dass wir, die am 01.06. oder am 01.07. mit dem AIP anfangen, diese sechs Fortbildungsveranstaltungen bis zum 01.10. besuchen müssen ? (Dies ist ja quasi nicht machbar)
2.) Fristen zur Vollapprobation
Damit man am Ende des AIP ohne Verzögerung weiterarbeiten darf, müssen die vom Regierungspräsidium angegeben Fristen penibel eingehalten werden. Sonst kann es doch passieren, das man an einem Freitag noch AIP ist, aber dann, wenn einem die Vollapprobation noch fehlt, am Montag nicht mehr weiterarbeiten darf, weil man ja bekanntlicher Weise nur mit Approbation ärztlich tätig sein darf. Beziehen sich diese Fristen nun für uns auf den Zeitpunkt 18 Monate nach Arbeitsbeginn oder auf den 01.10 ? Das würde heißen, das man die ersten Formulare schon in knapp 7 Wochen anfordern müsste.
Ich habe im Namen der PJler unseres Krankenhauses beim Regierungspräsidium in Stuttgart angerufen. Bezeichnender Weise wusste die Sachbearbeiterin selber auch nichts zu diesem Thema, man müsse halt mal abwarten......
Habt ihr euch schon mit dieser Thematik beschäftigt ? Was habt ihr gehört ?
Guten Start im Job für diejenigen, die jetzt anfangen !
ich gehöre zu denen, die jetzt im Frühjahr 2004 ihr drittes Staatsexamen bestanden haben und demnächst noch ihr AIP (trotz Abschaffung am 1.10) antreten werden.
Bei mir im Bekanntenkreis kam dabei folgende Diskussion auf :
1.) Fortbildungsveranstaltungen
Laut Merkblatt, das mit dem Zeugnis versendet worden ist, hat ein AIPler in seiner AIP-Zeit 6 Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Heißt das, dass wir, die am 01.06. oder am 01.07. mit dem AIP anfangen, diese sechs Fortbildungsveranstaltungen bis zum 01.10. besuchen müssen ? (Dies ist ja quasi nicht machbar)
2.) Fristen zur Vollapprobation
Damit man am Ende des AIP ohne Verzögerung weiterarbeiten darf, müssen die vom Regierungspräsidium angegeben Fristen penibel eingehalten werden. Sonst kann es doch passieren, das man an einem Freitag noch AIP ist, aber dann, wenn einem die Vollapprobation noch fehlt, am Montag nicht mehr weiterarbeiten darf, weil man ja bekanntlicher Weise nur mit Approbation ärztlich tätig sein darf. Beziehen sich diese Fristen nun für uns auf den Zeitpunkt 18 Monate nach Arbeitsbeginn oder auf den 01.10 ? Das würde heißen, das man die ersten Formulare schon in knapp 7 Wochen anfordern müsste.
Ich habe im Namen der PJler unseres Krankenhauses beim Regierungspräsidium in Stuttgart angerufen. Bezeichnender Weise wusste die Sachbearbeiterin selber auch nichts zu diesem Thema, man müsse halt mal abwarten......
Habt ihr euch schon mit dieser Thematik beschäftigt ? Was habt ihr gehört ?
Guten Start im Job für diejenigen, die jetzt anfangen !