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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auswahl am Hochschulverfahren?



thomthom
07.06.2004, 21:27
Hallo,
ich habe zum SoSe 04 das Kästchen Auswahlverfahren der Hochschule freigelassen und damit versucht einen Platz zu bekommen.
Mit 2,5 hat das natürlich nicht geklappt(Gr.2,3), darf ich jetzt überhaupt noch teilnehmen?
Diesmal mit Sozk. 3 hätte ich gute Chancen.

Ich hoffe es ist so, wie ich es verstanden habe.

hibbert
07.06.2004, 21:59
Hat denn das was mit Sozialkriterien zu tun? Es wird auch bei dem AVdH(:-))) nach Vorauswahl(Note) entschieden. Ich glaube da wird mit 2,5 und SK3 nicht wirklich was draus oder?


Mit der Bitte um Aufklärung.... :-)

thomthom
07.06.2004, 22:03
Komme aus Berlin.
Letztes WS war der Schnitt den ich brauchte 2,6 um am Hochschulverfahren teilzunehmen. Ich würde also mit 2,5 in die Länderqoute fallen, die mich dann wiederum an die Universität, sofern 2,5 willkommen ist zuteilen. Sprich in Berlin wird ausgewählt bis 2,0 und SozK. von 5
ich habe Sozk3 und werde, so denke zuvor genommen.

Oder doch nicht?

agouti_lilac
08.06.2004, 16:51
Hi,

ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, die Zahlen nachzuprüfen. Und Sozialkriterien haben, soweit ich weiss, nichts mit dem AVdH zu tun.

Aber: Du kannst so oft an dem Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen, bis eine Hochschule dich zu dem Auswahlgespräch einlädt oder du sonst durch das AVdH ausgewählt worden bist oder eben auch nicht.

Öhm, ist das jetzt zu kapieren? Nochmal anders:

Das Ausfüllen des Kästchens sagt nur aus, dass du am AVdH teilnehmen *willst*.... ob du dann für das Auswahlverfahren überhaupt ausgewählt wirst, ist ne ganz andere Sache.

Und: du musst ja das Auswahlverfahren erst einmal bestehen.

Gruß, lilac

Hexe
09.06.2004, 08:01
Meines Wissens nach kann man an dem AVdH nur ein einziges Mal teilnehmen.
Wenn man also einmal mit dabei war, sei es bei einem Auswahlgespräch oder in einer Rangliste nach Note, hat man keinen Anspruch mehr darauf daran teilzunehmen, ob man nun einen Platz bekommen hat oder nicht.

agouti_lilac
09.06.2004, 14:29
Sag ich doch! :-)

Ein etwas verständlicherer Text nochmal:
(Quelle:www.zvs.de (http://www.zvs.de))

Bewerberinnen und Bewerber, die nach den beiden ersten Schritten noch nicht zugelassen sind, haben eine weitere Zulassungschance im Auswahlverfahren der Hochschulen. In diesem Verfahren werden 24 Prozent der Studienplätze besetzt. Am Auswahlverfahren der Hochschulen nehmen dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber teil, wie noch Plätze zu vergeben sind. Die Vorauswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach dem Notenschnitt bestimmt.

lilac

barney
09.06.2004, 14:52
Das ist natürlich richtig, teilnehmen darf man nur einmal. Aber anzugeben ob man teilnehmen will und tatsächlich am HSV teilnehmen ist nicht das Gleiche! Das heißt wenn du angegeben hast, dass du am HSV teilnehmen willst, jedoch keine Mitteilung bekommen hast, dass du erfolglos teilgenommen hast, dann kannst du beim nächsten mal natürlich wieder mitmachen, weil du ja noch gar nicht dabei warst. :-notify

thomthom
09.06.2004, 17:36
Die Zvs:
Die so "vorausgewählten" Bewerber werden entsprechend ihren Ortswünschen auf die Hochschulen verteilt. Haben mehr Bewerber eine Hochschule genannt, entscheidet die Abiturnote über die Verteilung, es sei denn jemand weist besondere Bindungsgründe an den an erster Stelle genannten Studienort nach. Das Ergebnis der Ortsverteilung ist in der linken Hälfte der Tabelle dargestellt.
ich: kann vorweisen, dass bestimmt Gründe vorrangig sind z.b. SozK.3..
Di HU entscheidet sich nach einem interen vergabe verfahren, z.b. durch Auswahlgespräche ---) d.h. letztes Jahr hätte ich dann einen Platz bekommen

Richtig:

Hoffe nur die Länderqoute bleibt bei 2,6

jewel
18.06.2004, 10:22
hi!
wieso seit ihr denn alle so csharf auf auswahlgespräche?
ich mein, da hätest du doch auch nicht sicher deinen platz bekommen, sondern nur dann, wenn du unter dem gewissen drittel gewesen wärst.. oder?!
check das nicht ganz..

gruß, jewel

hibbert
18.06.2004, 11:54
Mit besserem Abischnitt ist Dein Denken schon richtig, hat man jedoch einen schlechteren, dann darf man aber nicht vergessen, dass bei Gesprächen 3mal mehr Bewerber ausgewählt werden, als Plätze vorhanden sind. Deswegen ist es wohl auch besser an einem Gespräch teilzunehmen, als nichtmal eine Chance zu haben. Es kommen also auch die "Schlechteren" zum Zuge.... :-)

jewel
18.06.2004, 13:22
hm - dann hab ich aber noch ne frage.
kann ich auch an einer uni am auswahlverfahren teilnehmen, die nicht in dem bundesland liegt, in dem ich abi gemacht hab?
beispiel: frankfurt
ins verfahren sind gekommen: alle bis ortspr. 17, mit 2.3 und besser. genommen worden sind dann alle mit 2.0 und besser.
wenn ich das also vorn angeben würde würd ich ziemlich sicher mit 1,8 dabei sein.. oder?
oder bin ich einfach noch nicht ganz durchgestiegen?
oder münchen: ortspr.4, i verfahren bis 2,3, geommen alle bis 1,9..
müsste doch problemlos klappen mit einer 1,8..
was würdet ihr mir denn raten, wo bewerben??
münchen wär cool, aber dürfte das reichen? oder lieber gleich unbeliebte uni angeben?

LG, jewel

PS: hab übrigens bayerisches abi. aber das ist AVdH ja egal oder?!

hibbert
18.06.2004, 14:39
Im Auswahlverfahren wird auch nach nc ausgewählt. Dazu werden auch wieder Landesquoten gebildet. Wer die Vorauswahl schafft wird (meisst) nach seinem Erstwunsch auf die Uni verteilt.

HIER. (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=10500&highlight=verwicklungen)