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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsassisten nach Rettungssanitäter als Weiterbildungskurs



Kimbo
08.06.2004, 13:23
Hi,
ich mache im Juli die Ausbildung zum Rettungshelfer mit entsprechenden Praktikas etc. Danach mache ich ein Fsj beim DRK im Krankenwagen fahren. Nach dem Jahr werd ich dann wohl den Rettungssanitäter machen. Nun iss mir der Gedanke gekommen, das man ja dannach ne Weiterbildung zum Rettungsassistenten machen könnte (evtl hier):
http://www.johanniterschule.de/cpo/de_Kurse_Rettungsassistenten/detail.php?nr=96&kategorie=de_Kurse_Rettungsassistenten

Nun muss man dafür ja ein 1600 stündiges Praktikum machen. Ist es möglich, das das Fsj als ein solches Praktikum angerechnet wird? Theoretisch ist Krankenwagen fahren ja auch ne Tätigkeit im Rettungsdienst, oder?

Vielen Dank schon mal

mfg Kimbo

OliP
08.06.2004, 15:00
Also ich glaube dass eher nicht. :-(

Krankentransport und Rettung sind zwei verschiedene paar Schuhe und meines Wissens nach musst Du nachdem du die theoretisch/praktische Ausbildung zum RA (mit Prüfung) hinter Dir hast, praktisch als RA im Praktikum 1600h in der !Rettung! tätig sein, um danach die Berufsbezeichnung auch tragen zu dürfen.

DoktorW
08.06.2004, 16:16
Ich glaube, dass hier schlicht und ergreifend ein Definitionsproblem des Wortes "Krankenwagen" vorliegt.

Als FSJ wird man in der Regel im Rettungsdienst eingesetzt.
Somit zählen alle Stunden ab Rettungssanitäter Prüfung zu den 1600 h dazu.

gruß
W

agouti_lilac
08.06.2004, 16:20
Hi W,

wenn man im FSJ auf einem KTW Patienten z. Bsp. verlegt oder zur Dialyse fährt, wird das als Rettungsdienst definiert?

Oder missverstehe ich da was?

OliP
08.06.2004, 16:23
Rettungsdienst als Rettungshelfer ? In Sachsen zum Beispiel wird für die Besetzung eines RTW´s mindestens Rettungssanitäter gefordert, wenn ich mich recht erinnere. Ansonsten geht wohl rechtlich nur Krankentransport. Ist das in anderen Bundesländern anders?

OliP

DoktorW
08.06.2004, 16:27
Original geschrieben von OliP
Rettungsdienst als Rettungshelfer ? In Sachsen zum Beispiel wird für die Besetzung eines RTW´s mindestens Rettungssanitäter gefordert, wenn ich mich recht erinnere. Ansonsten geht wohl rechtlich nur Krankentransport. Ist das in anderen Bundesländern anders?

OliP

ja, ist es! In manchen Ländern werden sogar "geeignete Personen" eingesetzt.

Sani
08.06.2004, 16:28
Original geschrieben von OliP
Ist das in anderen Bundesländern anders?
ja.. ist es .. jedes Bundesland hat andere Anforderungen an die Fahrzeugbestzungen.

in Bayern z.B. braucht man für einen KTW eine "geeignete Person" als Fahrer und mind. RS als Beifahrer.
"Geeignete Person" könnte also auch eine Putzfrau mit EH-Kurs und Führerschein sein.

Für einen RTW sieht das BayRDG eine "geeigntete Person" als Fahrer und einen RA als Beifahrer vor.

DoktorW
08.06.2004, 16:32
Original geschrieben von agouti_lilac
Hi W,

wenn man im FSJ auf einem KTW Patienten z. Bsp. verlegt oder zur Dialyse fährt, wird das als Rettungsdienst definiert?

Oder missverstehe ich da was?

das ist nicht richtig. Wenn, dann muss es schon ein RTW oder MZF sein. Laut Definition werden nur Stunden im "Rettungsdienst" anerkannt.

agouti_lilac
08.06.2004, 16:36
Cool, danke!

Hätte ich jetzt gar nicht gedacht, dass FSJler in der Regel im Rettungsdienst eingesetzt werden. Klasse!

Ach hätt` ich damals nur... :-?

Sani
08.06.2004, 16:38
bei uns kann man seit neuestem auch sein FSJ im RD ableisten ... aber fragt mich bitte net nach den Bedingungen

OliP
08.06.2004, 16:40
Na, man lernt halt immer was dazu. Trau mich garnicht zu fragen, aber wird das etwa auch so gehandhabt? Also RTW mit 1x Ersthelfer und einem RA ?
Ich hoffe man differenziert bei der Entlohnung :-))

OliP

Sani
08.06.2004, 16:42
bei uns fahren meist zwei RA aufm Auto .. und die meisten EA's sind RS .. die wenigen RH's sind aber auch fit.

Bei uns ist auch nur ein RS hauptamtlich angestellt, der Rest sind RA's ... auch zu RA-Gehalt .. nicht wie bei einer anderen HiOrg *zwinker*

Kimbo
09.06.2004, 13:46
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wird KTW fahren nicht von den 1600 Stunden abgerechnet, oder? Wohne übrigens in Niedersachsen.

Dr. Pschy
09.06.2004, 18:21
Keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist, aber soweit ich weiss sind die 1600h nicht nur Notfallrettung, sondern auch Kranktransport, zumindest hier in Bavaria. Soweit ich informiert bin gibts da ne Aufteilung der 1600h in Notfallrettung und Krankentransport, nach einem Stundenschluessel. Genau kann ich es dir ab September sagen ;-)

Achja, noch ne kleine Stolperfalle:

Auch wenn der RTW mit einem RA und einer geeigneten Person besetzt ist (und du in der Regel ja erstmal die geeignete Person darstellst), beachte, dass du den passenden Fuehrerschein hast. Viele Retter haben mittlerweile mehr als 3,5t zulaessiges Gesamtgewicht, damit reicht der neue B-Fuehrerschein (also Auto) NICHT aus!
Da der RA beim Patiententransport ja hinten rumwerkelt, bist du zumindest aufm Weg zur Klink Fahrer, that's why.

Mein Gott hab ich heut ein Deutsch, man moege mir verzeihen.

DoktorW
09.06.2004, 18:29
Original geschrieben von Dr. Pschyrembel
Keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist, aber soweit ich weiss sind die 1600h nicht nur Notfallrettung, sondern auch Kranktransport, zumindest hier in Bavaria. Soweit ich informiert bin gibts da ne Aufteilung der 1600h in Notfallrettung und Krankentransport, nach einem Stundenschluessel. Genau kann ich es dir ab September sagen ;-)




meines wissens nach ist das auch in Bayern so, dass die Stunden auf die Notfallrettung bzw. auf Mehrzweckfahrzeuge beschränkt sind. Näheres weiß aber in der Regel die ausstellende Behörde, vermutlich das RP.