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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fälle die in keinem Lehrbuch stehen



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FataMorgana
04.02.2002, 23:43
Trotzdem ist irgendwie ein Stillstand eingetreten! Ich habe in der Bib ein Buch zum Thema gefunden. Es heißt "Medizin & Recht für Ärzte" und ist von Reinhard Dettmeyer (Springer-Verlag 2001). Vielleicht kann ich die Diskussion mit einem Fallbeispiel aus diesem Buch reanimieren:

[Zitat Anfang]

Verweigerte Krankenhauseinweisung und Magenspülung nach Tabletteneinnahme

Der angeschuldigte Notarzt suchte einen Notfallpatienten in seiner Wohnung auf. Grund des Notarzteinsatzes war ein Anruf der Ehefrau des Patienten. Diese gab an, ihr Ehemann habe eine Überdosis Psychopharmaka eingenommen und sei jetzt schläfrig.
Vor Ort stellte sich heraus, dass der stark alkoholisierte Patient ca. 2 g Saroten eingenommen hatte. Er war in einer gereizten Stimmungslage. Die Tabletten habe er genommen, weil er schlafen wolle. Der Notarzt wies den Patienten darauf hin, dass die Tablettenmenge tödlich wirken könne und schlug eine Krankenhauseinweisung und eine Magenspülung vor. Beides lehnte der Patient ab.
Das Rettungsdienstpersonal schilderte den Patienten als bekanntermaßen aggressiv und störrisch. Daher unternahm der Notarzt keine weiteren Überredungsversuche und bezog auch die Ehefrau nicht in solche ein. Er ließ sich von dem Patienten schriftlich die Veweigerung der Magenspülung und Krankenhauseinweisung bestätigen und übertrug der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehenden Ehefrau die Beobachtung des Patienten.
Einen Tag später starb der Notfallpatient an der Intoxikation. Die Angehörigen stellten Strafanzeige, der Notarzt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt (nach Jäkel 1999).

Pascal
04.02.2002, 23:56
Genau was ich meine. Man ist immer der gearschte. Macht man was schlägt der Typ später unter umständen Wellen. Und dann muß du beweisen, daß du richtig gehandelt hast. Tust du nix ist die Unterschrift ebensoviel wert. Alkohol und Psychopharmaka.

Und das mit der Hilfeleistung ist halt auch ne doofe Sache. Als Arzt hat man ne Garantenstellung und ist daher wegen Unterlassung dran. Ungerechte Welt. Aber wenigstens ham die Juristen das ganze unter Kontrolle und alles gerecht geregelt.

xxxxmr
05.02.2002, 09:45
Original geschrieben von FataMorgana
Die Angehörigen stellten Strafanzeige, der Notarzt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt (nach Jäkel 1999).

Wurde er denn auch verurteilt ? Angeklagt werden viele ! Stand da was zu drinne ???
(Ohne jetzt hier das Verhalten des NA als korrekt hinstellen zu wolllen, einfach nur aus Neugierde !)

Gruß
Jens

Pascal
05.02.2002, 09:54
Würde fast davon ausgehen. Jedenfalls wenn der Typ wirklich betrunken war und auch noch Psychopharmaka genommen hat. Die Unterschrift ist dann jedenfalls sagen wir mal recht wenig wert.

Wie gesagt, man ist halt immer der dumme.

05.02.2002, 10:27
Leider stand nichts über den Ausgang des Gerichtsverfahrens in dem Buch. Hab den Text vollständig zitiert.
Was ich aus dem letzten Satz schließe: Die Anzeige kann zumindest von der Staatsanwaltschaft nicht für völlig unbegründet gehalten worden sein. Schließlich hat sie das Verfahren nicht eingestellt, sondern immerhin Anklage erhoben.
Ansonsten bleibt mir nur, die Quelle zu nennen: Jäkel C (1999) Behandlungspflichten des Notarztes trotz Behandlungsverweigerung durch den Patienten. Notarzt: 145-148.
Leider kann ich über die UB Würzburg nicht online auf den "Notarzt" zugreifen. Vielleicht einer von Euch? Der Artikel ist in Heft 6/99 (ISSN 0177-2309).
Im Laufe der ganzen Diskussion haben wir jetzt immer noch keinen realen Fall aufgetan, in dem ein Arzt wegen Freiheitsberaubung oder unterlassener Hilfeleistung bei Therapieverweigerung rechtskräftig verurteilt wurde! Wo sind Eure Beispiele?

FataMorgana
05.02.2002, 10:29
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13.02.2002, 21:43
Ich finde, die Sache mit der Unterbringung, Behandlung etc. ohne Einwilligung des Patienten ist nicht so dramatisch, wie hier oft geschildert. Das mag daran liegen, dass ihr viele Dinge zu sehr aus der Sicht eines RS/RA betrachtet.
Wenn ein Arzteine Diagnose zur Zwangsunterbringung stellt, ist das keine Freiheitsberaubung. Wenn die Diagnose im Nachhinein sich tatsächlich als falsch herausstellen sollte, ist das ganze immer noch keine Freiheitsberaubung gewesen. Ist ein Kunstfehler. Und wie bei allen Kunstfehlern, muß dem Arzt bewiesen werden, dass er schuldhaft gehandelt hat und den Irrtum vermeiden konnte, damit er strafrechtlich belangt werden kann. Habt ihr eine Ahnung, wie viele Ärzte im letzten Jahr einen Patienten geschädigt haben? Wie viele davon sind strafrechtlich belangt worden? Als RS/RA bist du da schnell dabei, denn eigentlich darfst du ja niemanden behandeln. Als Arzt steht man da dann doch deutlich besser da. Zivilrechtlich sieht di Sache anders aus. Aber Dagegen bist du versichert. Und außerdem hast du ja einen Patienten geschädigt. Jemanden in die Psychatrie zu bringen ist auch heute noch ein erheblicher Makel, der an deinem Patienten haften bleibt. Wenns tatsächlich nicht gerechtfertigt war, hat er auch Recht, wenn er Geld von dir will.

Bei psychatrischen Patienten kommt aber glücklicherweise noch ein Umstand hinzu, der die Sache wesentlich erleichtert. Weder der Richter noch die Polizei besitzen die Kompetenz zu erkennen, wie es deinem Patienten geht. Das kann nur der anwesende Arzt. Wenn man ihm einen Kunstfehler nachweisen möchte, muß man nicht zeigen, dass zwei Stunden (bestenfalls) später in der Klinik keine Selbstgefährdung vorlag, sondern zum Zeitpunkt der Einweisung. Der einzige Qualifizierte Zeuge ist der beschuldigte Arzt. Das dürfte schwierig werden...
Wenn das falsche Bein erstmal ab ist, korrigiert sich das nicht mehr von alleine. Eine aktue Selbstgefährdung kann vorübergehen.