FataMorgana
04.02.2002, 23:43
Trotzdem ist irgendwie ein Stillstand eingetreten! Ich habe in der Bib ein Buch zum Thema gefunden. Es heißt "Medizin & Recht für Ärzte" und ist von Reinhard Dettmeyer (Springer-Verlag 2001). Vielleicht kann ich die Diskussion mit einem Fallbeispiel aus diesem Buch reanimieren:
[Zitat Anfang]
Verweigerte Krankenhauseinweisung und Magenspülung nach Tabletteneinnahme
Der angeschuldigte Notarzt suchte einen Notfallpatienten in seiner Wohnung auf. Grund des Notarzteinsatzes war ein Anruf der Ehefrau des Patienten. Diese gab an, ihr Ehemann habe eine Überdosis Psychopharmaka eingenommen und sei jetzt schläfrig.
Vor Ort stellte sich heraus, dass der stark alkoholisierte Patient ca. 2 g Saroten eingenommen hatte. Er war in einer gereizten Stimmungslage. Die Tabletten habe er genommen, weil er schlafen wolle. Der Notarzt wies den Patienten darauf hin, dass die Tablettenmenge tödlich wirken könne und schlug eine Krankenhauseinweisung und eine Magenspülung vor. Beides lehnte der Patient ab.
Das Rettungsdienstpersonal schilderte den Patienten als bekanntermaßen aggressiv und störrisch. Daher unternahm der Notarzt keine weiteren Überredungsversuche und bezog auch die Ehefrau nicht in solche ein. Er ließ sich von dem Patienten schriftlich die Veweigerung der Magenspülung und Krankenhauseinweisung bestätigen und übertrug der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehenden Ehefrau die Beobachtung des Patienten.
Einen Tag später starb der Notfallpatient an der Intoxikation. Die Angehörigen stellten Strafanzeige, der Notarzt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt (nach Jäkel 1999).
[Zitat Anfang]
Verweigerte Krankenhauseinweisung und Magenspülung nach Tabletteneinnahme
Der angeschuldigte Notarzt suchte einen Notfallpatienten in seiner Wohnung auf. Grund des Notarzteinsatzes war ein Anruf der Ehefrau des Patienten. Diese gab an, ihr Ehemann habe eine Überdosis Psychopharmaka eingenommen und sei jetzt schläfrig.
Vor Ort stellte sich heraus, dass der stark alkoholisierte Patient ca. 2 g Saroten eingenommen hatte. Er war in einer gereizten Stimmungslage. Die Tabletten habe er genommen, weil er schlafen wolle. Der Notarzt wies den Patienten darauf hin, dass die Tablettenmenge tödlich wirken könne und schlug eine Krankenhauseinweisung und eine Magenspülung vor. Beides lehnte der Patient ab.
Das Rettungsdienstpersonal schilderte den Patienten als bekanntermaßen aggressiv und störrisch. Daher unternahm der Notarzt keine weiteren Überredungsversuche und bezog auch die Ehefrau nicht in solche ein. Er ließ sich von dem Patienten schriftlich die Veweigerung der Magenspülung und Krankenhauseinweisung bestätigen und übertrug der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehenden Ehefrau die Beobachtung des Patienten.
Einen Tag später starb der Notfallpatient an der Intoxikation. Die Angehörigen stellten Strafanzeige, der Notarzt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt (nach Jäkel 1999).