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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zeitliche Begrenzung beim Pflegepraktikum?



mb21
11.06.2004, 21:02
hi,

ich habe gelesen dass das pflegepraktikum nur 2 jahre gültig ist,stimmt das? ich habe nämlich 7 wochen schon im frühjahr 2003 gemacht, werde aber frühestens im ws 05 06 zu studieren anfangen können. werden die 7 wochen dann nicht angerechnet?
im thread zum pflegepraktikum hab ich keine antwort gefunden.

Master Tom
11.06.2004, 21:21
Absoluter Quatsch. Das Praktikum muss nur nach deinem Abitur abgeleistet worden sein.
Habe mich vor einer Woche beim LPA in BaWü erkundigt.
Allerdings könntest du Probleme bei der Anerkennung der Wochen 5-7 bekommen, da du nach neuer Approbationsordnung das Praktikum zwar aufsplitten kannst, dann aber in 3 x 4 Wochen... :-?
Am besten anrufen und nachfragen.

ToolKing
11.06.2004, 21:39
3x4 Wochen stimmt auch nicht ganz! Die Bescheinigung muß auf 3x1 Monat ausgestellt sein! Das nehmen die - zumindest hier in Hessen - leider sehr genau...

THawk
11.06.2004, 22:18
Hi mb21,

eine Aussage zu deinen Fragen ist schwierig, da es bei diesen Anerkennungsfragen immer auf das entsprechende Landesprüfungsamt ankommt. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Uni, an der du studierst. Sicher kannst du dir also nur sein wenn du beim LPA nachfragst. Da du aber wohl noch nicht weißt wo das sein wird, ist das auch wohl eher schwierig.


Zur Situation in Sachsen:

1. zu "altes" Pflegepraktikum?
Hier kannst du damit durchaus Probleme haben. Das LPA schreibt auf der Homepage:
"Die Ableistung des Krankenpflegedienstes hat in die unterrichtsfreie (vorlesungsfreie) Zeit zu fallen. Sie kann aber auch schon vor Beginn des Studiums erfolgen. In diesem Falle sollte jedoch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang
( max. 2 Jahre vor Studium ) mit der Aufnahme des Studiums gegeben sein."

2. Teilung des Pflegepraktikums
Eine Regelung wie ToolKing sie beschreibt gibt es hier nicht. Ich habs bisher auch nur so gelesen (wieder Zitat vom LPA Dresden): "Der Krankenpflegedienst darf eine Dauer von drei Monaten ( 90 Kalendertage) nicht unterschreiten, ist ganztägig und möglichst zusammenhängend zu erbringen. Eine Aufteilung in maximal drei Teilabschnitte ist möglich, wobei der einzelne Abschnitt einen Monat (mind. 30 Kalendertage) betragen muss. Eine Aufteilung in zwei Abschnitte zu mind. 31 und 59 Kalendertagen, 32 bis 58 ... oder 45 und 45 kann vom LPA Sachsen auch genehmigt werden."
Also köntest du hier ganz getrost aufteilen.

Wenn du's im Original noch mal lesen möchtest: www.rp-dresden.de/lpa/


Alles Gute,

Lars

mb21
12.06.2004, 12:56
also wegen den 7 wochen hab ich schon mal bei der uni hier in wü nachgefragt, die werden voll angerechnet. auch die 2 wochen die ich im rahmen einer schwesternhelferinnenausbildung gemacht hab. werd da jetzt nochmal wegen zeitl. begrenzung nachfragen. aber an der uni in wü scheinen die das nicht so streng zu nehmen. können die das dann selbst entscheiden ob anrechnen oder net, oder müssen die danach gehen was das lpa vorschreibt? hat zufällig jemand die adresse vom lpa bayern und kann die mal posten?

THawk
12.06.2004, 13:45
Entscheidend ist meines Wissens nach immer das LPA.
Die Adressen aller Landesprüfungsämter findest du unter http://www.thieme.de/viamedici/studium/adressen/landespruefungsaemter.html