PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entmachtung der ZVS so gut wie entschieden



Luccas
16.06.2004, 18:52
Nach einem aktuellen Artikel bei Spiegel-online ist es offenbar jetzt beschlossene Sache, dass die ZVS entmachtet wird und die Hochschulen sich demnächst ihre Studenten selbst aussuchen dürfen. Allerdings haben offenbar wenige Unis ein wirkliches Interesse an solchen Auswahlverfahren, so dass sie vermutlich letztlich einfach nach NC aussuchen werden, anstatt Auswahlverfahren durchzuführen.

hibbert
16.06.2004, 19:00
Und ist das nun so schlecht?

Yolène
16.06.2004, 20:00
Ist fände das nicht soooo schlecht, aber mich betrifft das auch nicht. Allerdings glaube ich immer noch nicht, dass allein die Abinote darüber Auskunft gibt, wie gut jemand für das Medizinstudium und/oder den Arztberuf geeignet ist.

Ich habe das komische Gefühl, dass Luccas u.a. nur wieder postet, um den Wartern Angst/Panik oder was auch immer zu machen. :-meinung

hibbert
16.06.2004, 20:10
Nein, also so schätze ich ihn bestimmt nicht ein. Er ist doch ein netter Kerl, deren Posts wir hier alle beachten sollten. Er will sicher nur Gutes. Er als Medizin-Zahnmedizin-BWL-Jura-As(s) kann uns hier bestimmt noch einiges näherbringen. Man kennt doch diejenigen, die es eigentlich nur gut meinen, und ich wette er gehört dazu. Also am Besten seine Ergüsse im Stillen geniessen.... :-)) :-)) :-))

ChuMMer
16.06.2004, 22:21
auf gehts portugal schieesss ein tooor schieeesss ein tooor ... schalala

oh tschuldigung falscher thread ...


so what :-peng

Froschkönig
16.06.2004, 23:19
Eigentlich halte ich mich ja gerne an den Grundsatz "Don´t feed the trolls" aber um beunruhigte Leser etwas zu unterstützen :

Der Betreffende Artikel dürfte vermutlich dieser hier sein :

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,304434,00.html

Kackbratze
16.06.2004, 23:54
fütter mich! gib mir was! ich brauch das!

Blackeneier
17.06.2004, 02:55
Ich hab auch nen Artikel gelesen. Danach werden sämtliche Studiengänge abgeschafft und wir müssen alle auf syrischen Galeeren als Tigerenten arbeiten. Aber lest selbst:


"1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

(1a) Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen,
4a. hinsichtlich örtlich begrenzter Maßnahmen aus Gründen des Arten- oder Biotopschutzes,
5. in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten sowie
6. in unmittelbarer Nähe von Erholungsstätten außerhalb geschlossener Ortschaften,
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.

(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
1. im Zusammenhang mit der Einrichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen für Großveranstaltungen,
2. im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sowie für Anwohner,
3. zur Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen und geschwindigkeitsbeschränkten Zonen,
4. zur Erhaltung der Sicherheit oder Ordnung in diesen Bereichen sowie
5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die Parkmöglichkeiten für Anwohner, die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen, geschwindigkeitsbeschränkten Zonen und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

(1c) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h
angeordnet werden.

(1d) Nach Maßgabe der auf Grund des § 40 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes von den Landesregierungen erlassenen Rechtsverordnungen (Smog-Verordnungen) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden schließlich, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Smog aufzustellen sind.

(2) Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken. Straßenbaubehörde im Sinne dieser Verordnung ist die Behörde, welche die Aufgaben des beteiligten Trägers der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnimmt. Für Bahnübergänge von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs können nur die Bahnunternehmen durch Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen, durch rot-weiß gestreifte Schranken oder durch Aufstellung des Andreaskreuzes ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer vorschreiben. Alle Gebote und Verbote sind durch Zeichen und Verkehrseinrichtungen nach dieser Verordnung anzuordnen.

(3) Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, bei Straßennamensschildern nur darüber, wo diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt. Die Straßenbaubehörden bestimmen - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden - die Art der Anbringung und der Ausgestaltung, wie Übergröße, Beleuchtung; ob Leitpfosten anzubringen sind, bestimmen sie allein. Sie können auch - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Gefahrzeichen anbringen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand der Straße gefährdet wird.

(3a) Die Straßenverkehrsbehörde erläßt die Anordnung zur Aufstellung der Zeichen 386 nur im Einvernehmen mit der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes oder der von ihr dafür beauftragten Stelle. Die Zeichen werden durch die zuständige Straßenbaubehörde aufgestellt.

(4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 5 und des Absatzes 1 d jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekanntgegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist.

(5) Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Das gilt auch für die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beleuchtung von Fußgängerüberwegen. Werden Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen für eine Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 erforderlich, so kann die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, mit deren Einvernehmen die Verpflichtung nach Satz 1 übertragen.

(6) Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

(7) Sind Straßen als Vorfahrtstraßen oder als Verkehrsumleitungen gekennzeichnet, bedürfen Baumaßnahmen, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird, der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde; ausgenommen sind die laufende Straßenunterhaltung sowie Notmaßnahmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich die Behörde nicht innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags zu der Maßnahme geäußert hat.

(8) Die Straßenverkehrsbehörden können innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 erhöhen. Außerhalb geschlossener Ortschaften können sie mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden die nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 auf 120 km/h anheben. " STVO §45


:-peng


Hinzugefügt von Froschkönig :

Aus gegebenem Anlaß (siehe "neue Forenregeln") :
Der Text zitiert Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) » III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften,§ 45.
Zu finden auf tausenden von Internet Seiten :-D ;-)

Die Niere
17.06.2004, 08:32
Irgendwie möchten sich die Sätze

"Nach dem Willen einer großen Koalition von Bildungspolitikern"

und

"So gut wie beschlossen"

nicht decken. Komisch...ist das bei euch auch so?

gruesse, die niere

Froschkönig
17.06.2004, 08:33
Original geschrieben von Die Niere
Irgendwie möchten sich die Sätze

"Nach dem Willen einer großen Koalition von Bildungspolitikern"

und

"So gut wie beschlossen"

nicht decken. Komisch...ist das bei euch auch so?

gruesse, die niere

Ach, das geht doch eh schon viel zu weit.....ich hab ja alleine mit dem Wort BILDUNGSPOLITIKER schon ein Problem *ggg*

hibbert
17.06.2004, 10:55
Den Link hatte Hellequin auch schon gepostet. Und so übel ließt sich das garnicht. Zumal ja drinsteht, dass die ZVS auch weiterhin für die Vergabe nach Note und Wartezeit zuständig ist. Wenn die Vergabe dann zu 60% nach Note verläuft, da die Unis niemals Bewerbungsgespräche führen werden, kann es sogar für einige Gruppen etwas gerechter laufen. Ich denke da an die schlechteren 1er und besseren 2er Schnitte. Die würden dann bestimmt eher mit reinrutschen und müssen sich dann keine 8 Wartesemester mehr geben...
Aber erstmal abwarten was denn nun genau passiert und wann es die Veränderungen geben wird. :-top

Rico
17.06.2004, 11:22
Hm... stellt sich die Frage, was sich groß ändert...

Die Wartezeitquote bleibt nahezu gleich: 25 auf 20% :-nix

Und die restlichen 80% werden größtenteils über Note vergeben werden, denn Auswahlgespräche werden im großen Stil garantiert nicht kommen und seperate Tests auch nicht.

Dieser Satz sagt ja schon alles:
Im Wintersemester 2003/2004 siebten gerade einmal 29 von 224 Fakultäten ihre Studenten in den NC-Fächern in einem eigenen Verfahren aus. Die restlichen Fakultäten ließen sich das studentische Personal lieber von der ZVS anliefern - en gros.
Quelle: Der bereits oben erwähnte Spiegel Online Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,304434,00.html) Lausige 10% der Fakultäten wollen und/oder können eigene Auswahlverfahren durchführen.
Wenn das Auswahlverfahren die eierlegende Wollmilchsau für die Studentenauswahl sein würde, dann würden es doch jetzt schon mehr machen!

Außerdem liefert dieser durchaus lesenswerte Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,295507,00.html) noch einige Punkte, die gegen Auswahlgespräche sprechen:
Für das abgelaufene Wintersemester hatten sich 14 600 Bewerber im Fach Psychologie gedrängelt. Wenn sich jeder bei allen 44 Universitätsfakultäten im Land beworben hätte, wäre man auf rund 642 000 Auswahlverfahren gekommen - für rund 4000 Studienplätze. Bei sechs NC-Fächern wären es rein rechnerisch Millionen und auch rein praktisch wohl genug für einen Kollaps der Unis.

Das gilt erst recht, wenn die besten Bewerber an mehreren Hochschulen eine Zusage erhalten und dann bei allen außer einer wieder abspringen. Und noch mehr, wenn Studenten sich im ersten Schritt überall Absagen einfangen und dann durch mehrere Nachrückverfahren gedreht werden, im schlimmsten Fall bis in den Dezember hinein.

[...]

An der Universität Heidelberg hat die Juristische Fakultät schriftliche Tests, die sie zwei Semester lang durchführte, schon wieder gestrichen - zu großer Andrang, zu hohe Kosten. Jetzt zählt neben der Abiturdurchschnittsnote und den gewichteten Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache der Berufswunsch. Von Auswahlgesprächen hat die Fakultät wegen des großen Zeitaufwands ebenfalls Abstand genommen.

Quelle: Wieder ein SpiegelOnline-Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,295507,00.html) Ich denke, daß es grade bei Fächern mit vielen Bewerbern bei einer Auswahl nach Note, ggf. mit einer fachbezogenen Gewichtung von Einzelnoten bleiben wird. Allerhöchstens vielleicht ein Bonussystem bei sonstigen qualifizierenden Faktoren (Ausbildung im gleichen Bereich o.ä.).

Aber für Auswahlgespräche oder gar Eignungstests werden drei Dinge fehlen:

1. Zeit
2. Geld
3. Personal

Hellequin
17.06.2004, 11:30
Ich denke auch, das es mit den Auswahlgesprächen so laufen wird wie bisher! Lediglich den kleineren etwas unbeliebteren Unis bietet das Auswahlgespräch ja einen Vorteil. Aber selbst dann glaube ich, das kaum eine Uni die 60% ausschöpfen wird, halte eher etwa 30% für realistisch.

chris2000
29.06.2004, 17:34
Der Spiegel-Artikel ist ja schön und gut, aber für mich stellt sich halt vor allem die Frage, was nach meinen acht Wartesemestern, also 2008 dann ist. Möglicherweise gibt es dann kurz bevor ich zum Zug käme nochmal irgendsoeine bescheuerte Reform und ich kann das Studium dann ganz vergessen.

Wenn ich wüsste, dass ich in vier Jahren einen Platz bekäme, würde ich jetzt eine Ausbildung machen; wenn nicht, dann ein anderes Fach studieren :) !

Die Niere
29.06.2004, 19:05
Original geschrieben von chris2000
Wenn ich wüsste, dass ich in vier Jahren einen Platz bekäme, würde ich jetzt eine Ausbildung machen; wenn nicht, dann ein anderes Fach studieren :) !
Bei dieser Frage wird Dir natürlich keiner weiterhelfen können, denn alle Glaskugeln sind damals bei dem grossen Sturm umgekommen, aber meiner Einschätzung nach, wird es nie ein Auswählen von Medizinstudenten rein nach der Abinote geben...vielleicht sind aufgrund sinkender WS-Anteile die Grenzwerte bis auf 5 Jahre hoch...aber dann kannst Du immernoch insg. 2 Jahre in Deinem Ausbildungsjob arbeiten und das Geld für das Studium verdienen.

Mach ne Ausbildung...oder...wenn die anderen Studienfächer Dich so sehr dann doch interessieren, probiers mit denen.

gruesse, die niere

Dr. Pschy
29.06.2004, 20:26
Ich moechte mal anmerken, dass nach der momentan vorherrschenden Gesetzeslage (Hochschulrahmengesetz, usw) es sowieso verboten ist, Studienplaetze zu 100% nach Note zu vergeben, da ganz klar geregelt ist, dass jeder das studieren darf, was er will, wenn er gewisse Auflagen erfuellt (im momenten Fall eben gute Abinote oder Wartezeit).
Bei einer Vergabe rein nach Note waere dieser Sachverhalt nicht mehr erfuellt.

(Puh, was fuer ein Satz, der erste...)

Allerdings traue ich unseren Politikern so einiges zu.

Blackeneier
29.06.2004, 21:55
typisch deutsch find ich das schon irgendwie... "jeder darf studieren"
nur, wenn einfach mal mehr als 2000 Studenten mehr als 16 Semester zu warten bereit wären (und sollte Medizin noch beliebter werden und die Plätze noch weniger, wärs so als superGAU immerhin denkbar), klappt das einfach nicht.