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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Famulaturdauer Ba-Wü



Leelaacoo
21.06.2004, 10:01
Hallo, vor allem die Baden- Württemberger sind gefragt!
Die LPA hat ja nun eine neue Famulaturordnung für die neue AO, aber ich bin noch alte AO und finde leider momentan keine gültige Aussage, ob meine Famulaturen auch angerechnet werden können. Der eine sagt, wenn man nach Tagen famuliert (also 60 tage KH, 30 Tage Praxis od. Ambulanz, 30 Tage Wahl), dann darf man von diesem Muster nicht abweichen.
Meine Famulaturen sahen aber so aus:
63 Tage KH, einmal 49 Tage, einmal 14 Tage
dann vom 12. Februar bis 11. März Ambulanz (was ja eigentlich als 1 Monat gilt, laut alter Regelung, aber eben nur 28 Tage netto)
und nochmal vom 12 März bis 11. April (31 Tage...oder ein Monat)

...insgesamt aber 122 Tage.

Ich war der Meinung, damit meine Schuldigkeit getan zu haben....aber bekomme jetzt doch Panik, ob ich dann das 2te nicht nochmal schieben muß, weil mir bei der Praxisfamulatur 2 Tage fehlen....wüßte es gerne jetzt, damit ich zur Not noch 14 Tage nachfamulieren kann...man darf ja in 5 Teile splitten.
Die vom LPA haben irgendwie selbst nicht so große Ahnung...werde trotzdem nochmal anrufen, wollte aber mal wissen, ob es bei jemandem auch so ausgesehen hat? Es galt doch immer: Ein Monat ist ein Monat, wenn z.B. vom 10 des Vormonats bis zum 09. des nachfolgenden famuliert wird, auch im Februar....???
Danke!
LG Lee

Sabine
21.06.2004, 14:03
hallo,
bin zwar Bay., aber die Regelung mit den Tagen ist bei uns genauso.
Deine 28 Tage reichen nicht! Bei mir wars im März 2003 genauso, da der 1. März ein Samstag war, hab ich mit der Fam am 3.3. angefangen; habe dann noch mal 14 Tage im Sommer gemacht. Du must genau die Tage zählen und zusehen, daß dein Zeugnis auch entsprechend richtig datiert ist.