Stephie
22.06.2004, 11:35
Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25, 35037 Marburg, Tel.: 06421/23027, Fax: 15828 beantwortet die Frage wie folgt:
Das IMPP überprüft nach den Prüfungsterminen und vor Zustellung der Bescheide alle Aufgaben. Fehlerhafte Fragen (etwa solche mit Doppellösungen) werden dann aus der Wertung genommen. Da sich die Herausnahme von 'Fragen nicht zum Nachteil auswirken darf, werden richtig gelöste und eliminierte im Wege dieses Nachteilsausgleichs gutgeschrieben. Dies erfolgt im Grundsatz "automatisch" durch die Computerauswertung des Institutes. Leider teilen weder das IMPP noch die Prüfungsämter die "echten" Bestehensgrenzen mit. Dennoch sind die Bescheide nach unserer Erfahrung grundsätzlich richtig. Wegen der unbekannten Zahlen in Bezug auf die Bestehensgrenze (Beantwortungsanteile) wird also mitgeteilt, wie weit man etwa von der nächst höheren Notenstufe entfernt liegt. Man muß nicht extra auf die eliminierten Fragen beim IMPP aufmerksam machen.
Das IMPP überprüft nach den Prüfungsterminen und vor Zustellung der Bescheide alle Aufgaben. Fehlerhafte Fragen (etwa solche mit Doppellösungen) werden dann aus der Wertung genommen. Da sich die Herausnahme von 'Fragen nicht zum Nachteil auswirken darf, werden richtig gelöste und eliminierte im Wege dieses Nachteilsausgleichs gutgeschrieben. Dies erfolgt im Grundsatz "automatisch" durch die Computerauswertung des Institutes. Leider teilen weder das IMPP noch die Prüfungsämter die "echten" Bestehensgrenzen mit. Dennoch sind die Bescheide nach unserer Erfahrung grundsätzlich richtig. Wegen der unbekannten Zahlen in Bezug auf die Bestehensgrenze (Beantwortungsanteile) wird also mitgeteilt, wie weit man etwa von der nächst höheren Notenstufe entfernt liegt. Man muß nicht extra auf die eliminierten Fragen beim IMPP aufmerksam machen.