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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wird die Bestehensgrenze berechnet?



Stephie
22.06.2004, 12:36
Leider steht die Bestehensgrenze erst mit Bekanntgabe der offiziellen Ergenisse fest. Dies liegt an der sogenannten Gleitklausel. Demnach gilt folgende Regelung:
"Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 von Hundert der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 von Hundert die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der jeweiligen Mindeststudienzeit erstmals an der Prüfung teilgenommen haben." Die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Studenten, die nach der jeweiligen Mindeststudienzeit erstmals an der Prüfung teilnehmen, läßt sich nicht vorhersagen.