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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : -- Notärzte im Einsatz --



Triphosphat
24.06.2004, 12:41
Ich habe mal eine Frage :
1 . Wenn die Feuerwehr angerufen wird (112) und man einen Notarztwagen bestellt, dieser jedoch wieder fahren muss, weil es sich um ein Missverständniss gehandelt hat, wird dann der Anrufer zu einer Geldstrafe gebeten?

anderer Fall:

2. Wenn die Feuerwehr angerufen wird und man sich mit der Person am Telefon unterhält und fragt, was man machen soll weil sich zum Beispiel eine Person verletzt hat, man es selber aber nicht gesehen hat, sondern nur von anderen Leuten gehört hat, und diese Person am Telefon sagt, dass sie sicherhalthalber einen Krankenwagen vorbeischicken, sich die Person jedoch nicht schwerwiegend verletzt hat, und der Krankenwagen wieder fährt, wird dann die Person die die Feuerwehr bestellt hat auch zur Kasse gebeten (Missbrauch des Notrufes) ?

Ich habe gelesen :

"Jeder, der auch nur den geringsten Zweifel hat, ob eine Verletzung lebensbedrohlich sein könnte: immer Notruf über 112!" MDR.de (http://www.mdr.de/exakt/archiv/1150517.html)

Nun meine Frage ob der Fall 2 auch den Tatbestand eines Missbrauchs des Notrufes erfüllt.

MfG Tripho

OliP
24.06.2004, 13:05
Nummer 2 ist in Zweifelsfällen die absolut zu empfehlende Variante:

1. Ruf an (Das ist prinzipiell immer ok!)

2. Schildere dem Disponenten Dein Problem offen und ehrlich
> nichts weglassen
> nichts überspitzt darstellen
> und hast du auch nur von Dritten vom möglichen Notfall
erfahren, dann musst Du natürlich auch das erwähnen
> bist du Dir nicht sicher ob überhaupt wirklich Hilfe nötig ist,
dann erwähne dies !

3. Der Disponent entscheidet aufgrund Deiner Informationen, welche Hilfe (quantitativ und qualitativ) er dir sendet und verantwortet seine Entscheidung dann auch selbst .

Gruß OliP

OliP
24.06.2004, 13:14
achja und zu 1) wegen dem Missverständnis:

Hier ist folgendes relevant:

Konntest Du zu dem Zeitpunkt, zu welchem du den Notruf abgesetzt hast, davon ausgehen, dass Hilfe benötigt wird?
Wenn ja, bist du gesetzlich ja zum Handeln verpflichtet §323 Stgb!

Stellt sich das ganze im Nachhinein als Missverständnis heraus, ist das irrelevant.

Man ist im Übrigen nicht verpflichtet, sich von der tatsächlichen Notwendigkeit eines Notrufes im Vorfeld zu vergewissern.
Wenn also jemand zu Dir sagt du sollst ma anrufen, sein Haus brennt gerade, dann musst Dir das nicht erst selbst betrachten :-D , bevor du Dein Handy zückst.

Gruß OliP

PS: Sollte meine Antwort, die Intention deiner Frage verfehlt haben, musst Du dein "Missverständnis" nochmal näher definieren.

Triphosphat
24.06.2004, 13:25
Ich danke dir vielmals OliP, Sie haben mir sehr geholfen.
Ich möchte Ihnen nochmal meinen Fall schildern :

Wir waren im Biergarten, haben Fussball geguckt, gehen danach zu Freunden, da sollte eine Party stattfinden.

Wir treffen dort ein, ein Teil meiner Freunde stehen unten und diskutieren mit dem anderen Teil meiner Freunde. Sie diskutieren über die Notwendigkeit einer Krankenwagens.

Der Teil, der sich noch in der Wohnung befindet ruft vom Balkon herunter :Verpisst euch doch ihr Egosch***ne, lasst uns doch mit ihm alleine, ihr seid solche Ar*******. Dem gehts total dreckig etc.

Ich, höre alles mit, muss mich dann noch beschimpfen lassen und greife zum Handy weil :
1. "Dem gehts total dreckig" und alle sind draußen bzw. auf dem Balkon (wer kümmert sich eigentlich)
2. Ich frage : Wieso ruft keiner 112 an, alle haben Angst/keine Zivilcourage, möchten lieber feiern als ihm zu helfen.

Ich greife also zum Handy telefoniere mit dem Disponenten und frage ihn was ich machen soll. Inzwischen sind wir schon vom Ort des Rumbrüllen weggegangen, weil man so nicht telefonieren kann.
Der Disponent sagt dass sie einen Krankenwagen vorbeischicken und ich mich dort wieder einfinden soll um den Krankenwagen entgegenzunehmen.

Ich gehe also wieder zurück und da fährt der Krankenwagen wieder weg.

Die Leute, die noch in der Wohnung waren kommen mir entgegen und beschimpfen mich, von wegen : Jetzt bekommt der eine Anzeige wegen Drogenmissbrauchs (er war anscheinend betrunken) und derjenige der Angerufen hat soll eine Anzeige bekommen, sagte die Polizei.

Der Abend war gelaufen und ich hab mir jetzt einen Kopf wegen der "Anzeige" gemacht...

MfG Tripho

OliP
24.06.2004, 13:43
Das ist wirklich kein schönes Erlebnis, was Du da gehabt hast, aber ich denke dass Du vollkommen richtig gehandelt hast. :-dafür

So wie ich das sehe musstest Du den Umständen nach, natürlich davon ausgehen, dass der Betroffene med. Hilfe benötigt (Aussage: "dem gehts dreckig" und die Diskussion ob Krankenwagen oder nicht)
Ausserdem hast du dem Disponenten Dein Problem geschildert und DER hat ja dann entschieden zur Sicherheit Hilfe zu schicken. Das wenn Drogen im Spiel sind, man unter Umständen Angst davor hat, dass der Notfall "offiziell" wird ist doch klar, aber kein Grund nicht auf eine (mögliche) Gefahr hinzuweisen. (Güterabwägung)

Mach Dir nicht zuviel Sorgen, ein erfolgreiches Verfahren wegen Missbrauch des Notrufes gegen Dich, halte ich unter den von Dir geschilderten Umständen für nicht möglich.

Gruß OliP

:-meinung

Miri_85
24.06.2004, 13:56
das es deswegen ne anzeige geben sollte halte ich auch für irgendwie hirnlos, dann werden die andern ja evtl auch abgeschreckt im falle des falles nen notruf abzusetzen wenn es jemand wirklich schlecht geht, und es ja wieder "nur" Drogenmissbrauch sein könnte...


War es eigentlich nicht möglich selbst hoch zu gehen und sich den, um den es ging , selber anzuschauen und ein Bild davon zu machen?

Triphosphat
24.06.2004, 14:02
Wird ein Gespräch mit dem Disponenten eigentlich aufgezeichnet?
Wenn ja, kann ich ja nachweisen, dass ich das Problem geschildert hatte.

Wird die Telefonnummer zurückverfolgt oder muss ich mich da jetzt noch irgendwo melden?

Achso und die Leute die gesagt haben, dass wir unbedingt einen Notarztwagen benötigen, habe den Arm (es ging um den Arm) gesehen und gesagt, dass sich der Unterarm in einer abnormalen Position befindet, fast parrallel versetzt zum Oberarm und sich der Betreffende irgendwo in einer Ecke der Wohnung befindet und vor sich hin vegetiert.

MfG Tripho

OliP
24.06.2004, 14:08
Ja alle Notruf-Telefongespräche der Leitstelle werden immer aufgezeichnet (Damit man die Arbeit des Disponenten kontrollieren kann (Haftung) und natürlich falls mal ein bisschen was unverständlich übermittelt wurde (kann man nämlich nochmal nachhören)
Und wenns dann auch noch Zeugen gibt, sind Deine Sorgen absolut unbegründet.


Gruß OliP

Achja und Tel-Nummern werden, ausser von nicht mit einer Karte bestückten Mobiltelefonen, von jedem Anschluss übertragen.

Ich würde mich an Deiner Stelle nirgendwo melden, ich halte die Aussage mit der Polizei und der Anzeige für eine "Ente"!

Triphosphat
24.06.2004, 14:10
Es war daher nicht möglich, da sich ein Streit enfacht hatte.
Der eíne Teil wollte gehen (vielleicht wollten sie nichts mit der Sache zu tun haben) der andere Teil hat diejenigen Beschimpft. Unter anderem auch mich weil ich die Feuerwehr anrufen wollte. "Nein ruf nicht die Bullen an, bist du bescheuert" etc.

Im Endwffekt waren ja auch die Polizisten da und waren oben bei dem Jugen. Dieser (aus Erzählungen) hat so gut er kann versucht nicht besoffen zu wirken und hat während er sich den Arm hielt gesagt ihm tut nichts weh.

Alle anwesenden der "Wohnungsparty" waren nicht älter als 16 und von daher fand ich es auch unverantwortlich, dass die Polizisten wieder gefahren sind ohne dass sie etwas getan haben (eine vollmündige Person war nicht vor Ort).

MfG Tripho

Miri_85
24.06.2004, 14:13
na klasse.... von denen hät ich mich erstmal garnicht beschimpfen lassen! Ich wäre hoch gegangen , hätte mir den angeguckt und dann weiss man ja was Sache ist und kann der Leitstelle vor allem genaue Auskünfte geben.

Aber ne Strafe hast du wohl in keinem Fall zu erwarten, wofür auch...

Triphosphat
24.06.2004, 14:16
Ich dachte ja nur, weil die Polizisten vor Ort das zu einigen Leuten, die nicht vor den Männern in grün abgehauen sind, gesagt haben sollen!

MfG Tripho

OliP
24.06.2004, 14:22
Na stelln wir uns die Situation doch mal vor:

Also ein Polizist kennt selten! alle Fakten ;-) Und er muss mit einer Horde Jugendlicher kommunizieren, welche nicht gerade kooperativ sind. Da ist man mit Drohungen u.ä. so schnell, dass es schon mal an Sachlichkeit mangelt.
Sollte sich der Polizist vor Ort zu einer Anzeige entschliessen, so hätte er wohl auch gleich mit der Ermittlung begonnen.
Ergo hätte er nicht gesagt, dass er den Anrufer anzeigen will, sondern er hätte mit seinen Ermittlungen begonnen und nach deinem Namen gefragt.

Schon mal drann gedacht, dass Dir deine "Freunde" auch nur eine Lüge aufgetischt haben, damit du Dir Sorgen machst?

Cool down,
OliP

Triphosphat
24.06.2004, 14:29
Seit gestern weiß ich genau, wer meine Freunde sind / waren.
Vielleicht hat ja jemand meinen Namen "rausgerückt" etc. Aber das können von den Leuten vor Ort auch nur Vermutungen sein, weil die ja nicht genau wussten wer angerufen hatte. Bis danach halt aber da waren die Poizisten schon weg.

Ich danke euch allen nochmal!

MfG Tripho

Triphosphat
24.06.2004, 16:22
Habe ich jetzt eine Geldstrafe zu erwarten? Weil der Krankenwagen eine Leerfahrt gemacht hat?

MfG Tripho

THawk
24.06.2004, 16:31
Nein, nein.
Dir wird gar nichts in Rechnung gestellt werden.
Wie Oli ja schon ausgeführt hat - du hast dem Disponenten die für dich ersichtlichen Fakten geschildert, er hat entschieden den Rettungswagen zu schicken. Damit hast du alles richtig gemacht.

Du kannst besser einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig. Schließlich kann es nicht die Aufgabe eines Laien sein, einen medizinischen Notfall mit allen möglichen Konsequenzen einzuschätzen. Dafür gibt es ja die Notrufzentralen.

Also bleib mal wirklich ganz ruhig. Eigentlich verdient es nur Anerkennung, dass du in der Situation Initiative ergriffen und gehandelt hast!


Lars