Froschkönig
06.07.2004, 16:50
Das ist jetzt mißverständlich und darf keinesfalls verwechselt werden :
Natürlich hat die Darreichungsform und -anweisung
BtM XYZ, 50mg, N2
S. 2 Tbl. täglich morgens)
oder statt dem Signum der Vermerk
"gemäß schriftlicher Anweisung"
daraufzustehen, jedoch gibt es auch noch bestimmte Buchstaben, welche auf dem BtM-Rezept eine besondere Bedeutung haben (Aber auch an andere Stelle gehören wie das Signum ;-) ):
N=Notfallverordnung
A=Überschreitung der zulässigen Höchstmenge
K=Verschreibung für Kauffarteischiffe
und eben
S=Substitutionstherapie !!!!
Diese bedeutungsverschiedenen "S" nicht verwechseln ;-)
Von der Angabepflicht einer Pharmazentralnummer oder ähnlichem habe ich weder jemals gehört noch etwas dazu in meinen Vorlesungsskripten oder der BtM-Verordnung gelesen :-nix
Selbige dient eigentlich als Abrechnungsschlüssel für Apotheken...wer dem Apotheker unbedingt die Buchhaltung erleichtern will, kann sie ja mit draufschreiben *ggg*
Wenn man allerdings die Regelung betrachtet, daß man ja jetzt einen Wirkstoff verschreiben kann und gar nicht weiß, welches Präparat der Apotheker GENAU über die Theke schieben wird, macht die Angabe so einer Nummer auch kaum Sinn, denn jedes Pharmakon hat bei gleichem wirkstoff doch je nach Hersteller eine andere Pharmazentralnummer...also lassen wir´s doch lieber weg....
Der Frosch
Natürlich hat die Darreichungsform und -anweisung
BtM XYZ, 50mg, N2
S. 2 Tbl. täglich morgens)
oder statt dem Signum der Vermerk
"gemäß schriftlicher Anweisung"
daraufzustehen, jedoch gibt es auch noch bestimmte Buchstaben, welche auf dem BtM-Rezept eine besondere Bedeutung haben (Aber auch an andere Stelle gehören wie das Signum ;-) ):
N=Notfallverordnung
A=Überschreitung der zulässigen Höchstmenge
K=Verschreibung für Kauffarteischiffe
und eben
S=Substitutionstherapie !!!!
Diese bedeutungsverschiedenen "S" nicht verwechseln ;-)
Von der Angabepflicht einer Pharmazentralnummer oder ähnlichem habe ich weder jemals gehört noch etwas dazu in meinen Vorlesungsskripten oder der BtM-Verordnung gelesen :-nix
Selbige dient eigentlich als Abrechnungsschlüssel für Apotheken...wer dem Apotheker unbedingt die Buchhaltung erleichtern will, kann sie ja mit draufschreiben *ggg*
Wenn man allerdings die Regelung betrachtet, daß man ja jetzt einen Wirkstoff verschreiben kann und gar nicht weiß, welches Präparat der Apotheker GENAU über die Theke schieben wird, macht die Angabe so einer Nummer auch kaum Sinn, denn jedes Pharmakon hat bei gleichem wirkstoff doch je nach Hersteller eine andere Pharmazentralnummer...also lassen wir´s doch lieber weg....
Der Frosch