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Pünktchen
27.06.2004, 12:02
Hi :-)


Hat jemand ne Ahnung, wieviel Medikamente ich auf ein BTM Rezept drauf schreiben darf? Mir war so als wären es 2 verschiedene.

Darf ich auf ein solches Rezept auch ein Medikament drauf schreiben, das als Zusatz zur Schmerzmitteltherapie dient, aber nicht unters BTM-Gesetz fällt?


Danke im Voraus:-)


Gruß
Pünktchen

Bille11
27.06.2004, 16:01
bis zu drei verschiedene, aber keine anderen sachen.

also: BTM = BTM-rezept, was darüber hinaus geht (ehm darunter bleibt, wohl eher) =extrarezept normal.

Pünktchen
27.06.2004, 16:09
auch keine Nicht-Opiod-Analgetika?

Bille11
27.06.2004, 16:51
da frag ich mal meine mama. die macht in der apotheke immer die BTM-rezepte.

Froschkönig
27.06.2004, 17:11
Aus einem Pharma Skript unserer Uni zur Novellierung des BTM-Gesetzes 1998 :

Novellierung des BtM-Rechts (1998) Novellierung des BtM-Rechts (1998)
1. Verordnung von zwei BtM innerhalb von 30 Tagen bis
zur Höchstmenge auf einem Rezept
2. Notfall-Verschreibung auf einfachem Papier
(telefonische Rücksprache des Apothekers)
3. Überschreitung der Höchstmenge im begründeten
Einzelfall ist nicht mehr Anzeige-pflichtig
4. DHC und Codein für Husten- und Schmerztherapie
weiterhin ohne BtM-Rezept (Ausnahmefall: Substitution).
5. BtM-Rezepte nicht mehr handschriftlich auszufüllen.
6. Angaben zu Darreichungsform und Menge pro abgeteilte
Arzneiform nicht mehr notwendig, wenn sie bereits in
Arzneimittelbezeichnung enthalten sind.
7. Apotheker kann erkennbare Fehler korrigieren (Telefon).
8. Reichdauer 30 Tage darf jetzt überschritten werden.

Pünktchen
27.06.2004, 17:16
danke frosch...fehlt noch das ein BTM-Rezept nur 7 Tage gültig ist ;-) und das man sie bei der Bundesopiumstelle in Bonn bekommt...dann ist das alles was man dazu wissen muss :-)) :-)) :-))

aber weißt du zufällig auch noch ob ich zum Beispiel ASS oder Metamizol auch mit drauf schreiben darf?

Froschkönig
27.06.2004, 17:23
Original geschrieben von Pünktchen
aber weißt du zufällig auch noch ob ich zum Beispiel ASS oder Metamizol auch mit drauf schreiben darf?

Darfst Du nicht !
Und weil wir gerade dabei sind :

Höchstverschreibungsmengen
von verschreibungsfähigen BtM (in mg)

2.000 Levacetylmethadol
5.000 Hydromorphon
3.000 Methadon
1.500 Levomethadon
1.200 Hydrocodon
1.000 Fentanyl
2.500 Fenetyllin
500 Dronabinol
30.000 Dihydrocodein
30.000 Codein
150 Buprenorphin
600 Amfetamin
18.000 Tilidin
6.000 Piritramid
600 Phenmetrazin
10.000 Pethidin
15.000 Pentazocin
15.000 Oxycodon
Opium
- 4000 eingestelltes
- 2000 extrakt
- 40.000 tinktur
20.000 Morphin
12.000 Modafinil
1.500 Methylphenidat

Bille11
27.06.2004, 17:37
zwaaaaai???

wie uncool.

agouti_lilac
28.06.2004, 19:34
Ich habe heute meinen Apotheker gefragt:
Er sagte mir, man darf bis zu drei Medikamente auf ein BTM-Rezept schreiben. Egal, ob die restlichen Medikamente Opioide sind oder nicht. Also darf Acetylsalicysäure oder Metamizol draufstehen.

lilac

Pünktchen
28.06.2004, 19:37
danke lil :-)

komisch, aber bei der Anzahl der BTM war ich mir eigentlich ziemlich sicher, so wie es frosch bestätigt hatte...naja wenns nen Apotheker sagt, der muss es ja wissen....

Bille11
28.06.2004, 20:00
isch ruf gleich morgen früh meine mama an... :-???

uuuunnn nerv den prof. schmitz hier inner pharma, der sollte es wissen (schliesslich hater uns davon mal berichtet)..

Froschkönig
28.06.2004, 23:25
Also unsere Pharmazeuten sind eigentlich übergenau...deswegen glaub ich eigentlich lieber unserem Skript......
Immerhin mußten wir in der Klausur selber benotete BTM-Rezepte ausstellen.....

Bille11
28.06.2004, 23:29
sowas fieses. das sollte denen mal hier einfallen... wenigstens kann man es dann auch!
*über die lehre an anderen unis (positiv) wunder*

agouti_lilac
06.07.2004, 13:04
Original geschrieben von Froschkönig
Also unsere Pharmazeuten sind eigentlich übergenau...deswegen glaub ich eigentlich lieber unserem Skript......
Immerhin mußten wir in der Klausur selber benotete BTM-Rezepte ausstellen.....

Hmm, was soll ich jetzt sagen?! Meiner is richtiger Apotheker mit ner richtigen Apotheke in freier Wildbahn :-D. Ich habe auch gefragt, ob das eine bundeseinheitliche Regelung ist... ja, ist es... :-notify

Hat denn jetzt noch jemand weitergehende Infos?

lilac :-notify :-notify :-notify

Froschkönig
06.07.2004, 16:09
Original geschrieben von agouti_lilac


Hmm, was soll ich jetzt sagen?! Meiner is richtiger Apotheker mit ner richtigen Apotheke in freier Wildbahn :-D. Ich habe auch gefragt, ob das eine bundeseinheitliche Regelung ist... ja, ist es... :-notify

Hat denn jetzt noch jemand weitergehende Infos?

lilac :-notify :-notify :-notify

Ganz einfach :

Guckst Du hier (http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/drogenSucht/Betaeubungsmittel-Verschreibungsverordnung.pdf) in §2 Absatz 1a ;-)

agouti_lilac
06.07.2004, 16:29
Original geschrieben von Froschkönig


Ganz einfach :

Guckst Du hier (http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/drogenSucht/Betaeubungsmittel-Verschreibungsverordnung.pdf) in §2 Absatz 1a ;-)

Ja aber da steht doch nirgendwo, dass der auf dem Rezept keine anderen Medikamente ausser Opioide stehen dürfen.

Es steht nur da, dass innerhalb von 30 Tagen nur zwei Opiode (mit einer Höchstgrenze an mg) der nachfolgenden Liste verschrieben werden dürfen.


Und:
Paragraph 8 deines links:

Betäubungsmittelrezept

(1) ... Das Betäubungsmittelrezept
darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn
dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. ...

Also kann man doch beispielsweise Metamizol draufschreiben?!
Bitte um Aufklärung; ich hab doch auch keine Ahnung.

Gruß, lilac

btw: was ist ein "Kauffahrteischiff"?! :-D

Froschkönig
06.07.2004, 16:32
Original geschrieben von agouti_lilac
btw: was ist ein "Kauffahrteischiff"?! :-D

Zitat aus einem ca. 40 Jahre alten Wörterbuch :

Altertümliche Bezeichnung für Handelsschiff :-D :-D :-D

Froschkönig
06.07.2004, 16:44
So, damit hier jetzt mal Klarheit herrscht *g*´

Nach einem kurzen Telefonat mit einer sehr netten Dame der BOPS also die hochoffizielle Auslegung der Verodnung :

Auf ein BtM-Rezept dürfen entweder :
maximal 2 BtM der Gruppe A oder
maximal 1 BtM der Gruppe B (Remifentanyl und Konsorten)

sobald aber wenigstens ein BtM damit Verschrieben wird, darf man laut Aussage BOPS UNBEGRENZT viele normale Arzneimittel mitverschreiben (naja, ich schätze, irgendwann geht einem aber der Platz aus ;-) )

So, basta ! :-)

Der Frosch

agouti_lilac
06.07.2004, 16:49
Original geschrieben von Froschkönig
So, damit hier jetzt mal Klarheit herrscht *g*´

Nach einem kurzen Telefonat mit einer sehr netten Dame der BOPS also die hochoffizielle Auslegung der Verodnung :


*staun* Respekt Frosch!

cool :-))

Babe
06.07.2004, 17:35
Was noch zusätzlich auf dem BTM-Rezept stehen sollte, ist:

- S.: gemäß schriftlicher Anweisung!

(S=Signum)

- Pharmazentralnummer des Medikamentes

:-)

LG,
Melle/ Babe