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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unerwünschte Post/email



DoktorW
27.06.2004, 14:54
Ich habe vor langer Zeit mal einen vorgefassten Brief im Internet gefunden, mit dem man Firmen auffordern kann, die eigene Adresse löschen zu lassen.
Leider finde ich den Brief nicht mehr. Hat jemand von euch einen rechtlich gut formulierten Wortlaut, den man solchen Nervfirmen schicken kann?

So weit ich weiß, sind Firmen sogar zur Offenlegung aller Daten über einen verpflichtet!

:-???

reic
27.06.2004, 16:01
Sowas würde ich aber nur an seriöse Firmen schicken, denn gerade bei email - accounts ist es so, dass der "unsubscribe" - Button in Spam - Mails nur dafür da ist, den Firmen mitzuteilen, dass die Adresse aktiv genutzt wird - und die machen dann damit Geld, deine Mail - Addy an andere Werbefirmen zu verschachern... Spam also weiterhin einfach ignorieren oder von Operas Spamblock rausfiltern lassen :-top

DoktorW
27.06.2004, 17:33
Das war mir auch klar ;-)

Mir geht es eher um die "echte" Post :-((

Neujahrsrakete
27.06.2004, 20:29
Original geschrieben von DoktorW
Ich habe vor langer Zeit mal einen vorgefassten Brief im Internet gefunden, mit dem man Firmen auffordern kann, die eigene Adresse löschen zu lassen.

Du kannst doch die Briefe auch mit dem Kommentar "Annahme verweigert" zurückschicken.
Was ich auch mal gemacht habe, ist, daß ich lästigen Firmen (unbestellte Kataloge z.B.) geschrieben habe, daß ich für lange Zeit ins Ausland gehen werde und sie mich aus ihrer Kartei streichen können.
Hat bisher immer geklappt.
Manchmal habe ich auf unbestellte Werbebriefe auch geschrieben "Empfänger unbekannt verzogen" und habs wieder zurückgeschickt.

DoktorW
27.06.2004, 21:04
Das habe ich auch schon gemacht. Hilft aber nix, wenn man den Brief schon aus Versehen aufgemacht hat!

Ich suche echt so einen vorgefassten Text, der rechtlich wasserdicht ist.

Jugulum
27.06.2004, 21:54
An

(die nervensäge, die meinen briefkasten / mein postfach verstopft)





Ort, den 10.10.03

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke



Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n))

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1.Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 34 Abs. 1 BDSG

2.Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 BDSG

3.Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4.Ich untersage Ihnen jedwede zuküftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 3, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5.Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 3 BDSG

6.Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7.die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine adresse) (siehe oben).

(optionale zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ingnorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen,

(name)

Hoppla-Daisy
27.06.2004, 21:59
Coooooooooooooooooooooool :-top

*kopier* :-))

Eine Geschädigte

LoXia
27.06.2004, 22:04
uhj ja ich freu mich auch gerad wieder, juhu 94 neue nachrichten,,,,, und 89 in spamverdacht , 2 nicht gefiltert ,,, grrrrr und dass JEDEN tag .hab auch mal den fehler gemacht und hatte mich bei 10 seiten gemeldet dass ich das nicht mehr haben will,,, arger fehler,,, jetzt ist meine antispam liste länger als das telefonbuch und nun gehts :-D
@-;-

OliP
28.06.2004, 00:01
Da wäre ich doch glatt mal gespannt wie und ob unverlangt mailende Firmen auf so ein Schreiben reagieren.

Schon jemand Erfahrungen mit solchen schriftlichen Offenlegungsforderungen gemacht?


OliP

test
28.06.2004, 00:16
Kann man diesen Brief auch der GEZ schicken? DIe belästigt mich zur Zeit fast jede woche mit nem Brief. :-dagegen

reic
28.06.2004, 00:23
Leider nicht, so wie ich den Verein einschätze, sind die noch im Stande und schließen aus den ganzen Verweisen auf Gesetztestexte, dass du im Besitz eines Fernsehrs sein musst und das aus den Gerichts - Sendungen hast... Die wittern dann fette Beute und graben dir die Wohnung um :]

DoktorW
28.06.2004, 06:37
Original geschrieben von Jugulum
An

(die nervensäge, die meinen briefkasten / mein postfach verstopft)





Ort, den 10.10.03

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke



Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n))

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1.Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 34 Abs. 1 BDSG

2.Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 BDSG

3.Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4.Ich untersage Ihnen jedwede zuküftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 3, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5.Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 3 BDSG

6.Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7.die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine adresse) (siehe oben).

(optionale zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ingnorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen,

(name)


SEHR GEIL! Danke... :-D

Die Niere
28.06.2004, 13:46
Das Teil ist goldwert - gleich mal unter Vorlagen abspeichern...die ersten, die das Ding von mir bekommen, wenn ich wieder in D bin, ist Faber - deren Briefe nerven am meisten.

gruesse, die niere

synosoph
28.06.2004, 14:00
Das mit dem langen BDSG-Brief ist wirklich kein Scherz?

Und wenn ich das Ding abgeschickt habe und nach zwei Wochen keine Antwort kommt, was dann? Gibt es dann ein 1. Mahnung, 2. Mahnung usw.? Oder wie? :-?



Apropos GEZ: Hab letzte Woche den Zweiten der obligatorischen drei Sommerbriefe fürs Altpapier bekommen. Diesen Satz finde ich immer wieder zum Schießen: "Bitte antworten Sie uns auf jeden Fall, auch wenn Sie meinen, dazu nicht verpflichtet zu sein." *brüll*

Mich würd mal interessieren, ob diese drei Erinnerungsbriefe jahreszeitlich nach Alphabet rausgeschickt werden. Also bei mir kommen die immer so von Juni bis Juli, Nachname mit "R"... Wie sieht's bei Euch aus?

luckyblue
28.06.2004, 16:03
Vor Absendung des oben zitierten Briefes sollte selbiger besser noch mal anhand des Gesetzestextes überprüft werden. Ob die näheren Angaben aktuell sind, erscheint mir fraglich.

Im übrigen gilt § 6 nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich, greift also bei Werbe-Mails privatrechtlicher Natur überhaupt nicht. Ein Absatz 2 ist mir unbekannt, aber vermutlich ist meine Textfassung nicht mehr aktuell.

Genrell hat man auch im privatrechtlichen Verkehr ein Auskunftsrecht gemäß § 25 Datenschutzgesetz über die Verarbeitung seiner Daten sowie einen Anspruch auf Löschung derselben aus § 27 II.

Die Zusendung von E-mails zu Werbezwecken ist meines Wissens nach dem Status quo der Gesetzgebung (immer noch) nicht irgendwie der Rechtsordnung zuwider laufend. Jedenfalls verletzt sie regelmäßig weder die informationelle Selbstbestimmung, noch begründet sie eine Schadensersatzpflicht aus § 823 BGB wegen Verletzung "sonstigen Rechts" oder im Verein mit der Verletzung irgendeines Schutzgesetzes.

Insofern Werbe-Mails bestenfalls ignorieren.

P.S.: Aus aktuellem Anlass - bitte bei dem oben geposteten Formular mal umgehend die Quelle formgerecht angeben - zur Vermeidung von Urheberrechtsquerelen.