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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abbrechen der Prüfung



10.02.2002, 19:03
Hallo !

Hoffe mal hier sind ein paar impp-regeln-profis dabei, die mir ein paar fragen beantworten können.


Also, nehmen wir mal an mein erster tag fällt so schlecht aus, dass ich denke ich hol´s mit dem zweiten nicht rein,
kann ich dann noch ein attest holen ? natürlich wird es mir dann sehr schlecht gehen, blass wie ne leiche bin ich jetzt schon etc ...
beim amtsarzt, oder?

zählt dann der versuch nicht?
und stimmt es, dass man das mündliche (wir haben es nach dem schriftlichen wie die meisten länder), dann trotzdem antreten kann ?

tausend dank,

steffi

Nico
11.02.2002, 09:22
Klar kannst du am zweiten Tag zum Amtsarzt gehen . Aber selbst wenn du blass wie eine Leiche bist und es dir "schlecht" geht , ist es nicht einfach , ein Attest zu bekommen !!!
Was meinst du , wieviele vor und während der Prüfung ebenfalls ein Attest haben wollen !
Wenn du für den zweiten Tag ein Attest bekommst , gilt das Schriftliche als nicht unternommen und wird dir auch nicht als Versuch angerechnet .
Wenn du zum Mündlichen kein Attest hast , kannst du es antreten und das wird dann auch gewertet . Das nächste Mal würdest du dann nur noch das Schriftliche brauchen .

Aber wie schon gesagt , dass mit dem Amtsarzt ist nicht einfach ...

:-)

Realist
03.03.2002, 08:46
Versuchs doch mal mit lernen, soll helfen .... echt jetzt.

03.03.2002, 09:19
falls du vorhast nicht zur prüfung zu gehen(gilt auch für den 2ten tag) solltest du dich bei dem für dich zuständigen prüfungsamt erkundigen.
mir ist gesagt worden das ein normales attest langt.ein amtsartzattest kann verlangt werden wenn zum wiederholten male eine prüfung wegen krankheit abgebrochen wird.
also erkundige dich bei deinem prüfungsamt oder lass einen freund sich erkundigen.

cookie!
05.03.2002, 19:00
Kann nur dazu sagen, daß ich hier in Baden-Württemberg ein amtsärztliches Attest gebraucht habe, als ich wegen schwerer Krankheit nicht zum Physikum antreten konnte. :-notify

Pascal
06.03.2002, 06:55
Das kann auch sonst nur ein Fehler des LPAs sein. Sinnvoller weise braucht man, um sich von einer Staatlichen Prüfung ohne Folgen ab zumelden ein Amtsärztliches Atest.

canaria
07.03.2002, 16:11
mach dir wegen dem amtsarzt mal nicht all zu viele sorgen... ne freundin von mir hat sichs vor ein paar wochen auch anders überlegt und ist statt zur prüfung zum amtsarzt gegangen - dort ist sie mit den worten "ihnen ist bestimmt schlecht?..." begrüßt worden. der attest war also kein problem!

wünsch dir viel glück bei der prüfung!!

Nico
07.03.2002, 17:18
Also soooooooo einfach war das bei mir leider nicht !!!

07.03.2002, 18:05
nach abermaligen nachfragen ist mir versichert worden das ein normales attest ausreicht.
aber selbst wenn es an anderen unis anders gehandhabt werden sollte kann ich mir nicht vorstellen das wenn man ein attest von seinem hausartzt oder von wem auch immer hat der amtsartz eine völlig andere diagnose stellen würde.
alleine aus kollegialität würde er die diagnose doch wohl eher bestätige oder nicht?
viel glück an alle.

Pascal
07.03.2002, 23:26
Es ist denke ich ein großer Unterschied ob man vor der Prüfung kommt, oder ob man nach nem versauten 1. Tag kommt.

08.03.2002, 07:16
1) IMMER zum amtsarzt gehen
2) IMMER beim landesprüfungsamt anrufen und die darüber informieren, daß du krank bist und nicht an der prüfung teilnehmen kannst.
es ist zwar eine vorsichtsmaßnahme, kostet dich allerdings nichts und könnte dir später ärger ersparen.
3) kleiner tip: kurz vor dem amtsarztbesuch melissengeist nehmen, unbedingt danach die zähne putzen+kaugummi/tiktak nehmen, um den alkgeruch wegzukriegen. dann ist zumindest dein kreislauf im eimer, wenn du reingehst... dann darfst du vom pferd erzählen... die phantasie ist ja grenzenlos...
klar - genug lernen und vorbereitet sein sollte man. es KANN ja sein, daß man mal diesen weg gehen muß...