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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verteilungsverfahren



BL4
28.06.2004, 19:58
Hallo!

hab nochmal eine frage zum verteilverfahren, ne klitzekleine ;-)

http://www.zvs.de/NC/Ws2003/001/V_Medizin.htm (http://)

hier bei der verteilungsgrenze nach sozialkriterium: Bei Köln: hat es ausgreicht, köln als ersten ort genannt zu haben und dann noch ein sozialkriterium besser als 5 zu haben? oder brauchte man zu den genannten zwei bedingungen noch den schnitt von 1,6?


vielen dank schonmal :-)

morgoth
28.06.2004, 20:34
4 (1,6) bedeutet: Sozialkriterium 1-3 (Abischnitt egal) oder Sozialkriterium 4 bei Abischnitt 1,6 oder besser; kein Studienplatz wurde demnach an Bewerber mit Sozialkriterium 5 verteilt (also jedenfalls nicht nach der Sozialkriterienrangliste)
morgoth