BL4
28.06.2004, 18:58
Hallo!
hab nochmal eine frage zum verteilverfahren, ne klitzekleine ;-)
http://www.zvs.de/NC/Ws2003/001/V_Medizin.htm (http://)
hier bei der verteilungsgrenze nach sozialkriterium: Bei Köln: hat es ausgreicht, köln als ersten ort genannt zu haben und dann noch ein sozialkriterium besser als 5 zu haben? oder brauchte man zu den genannten zwei bedingungen noch den schnitt von 1,6?
vielen dank schonmal :-)
hab nochmal eine frage zum verteilverfahren, ne klitzekleine ;-)
http://www.zvs.de/NC/Ws2003/001/V_Medizin.htm (http://)
hier bei der verteilungsgrenze nach sozialkriterium: Bei Köln: hat es ausgreicht, köln als ersten ort genannt zu haben und dann noch ein sozialkriterium besser als 5 zu haben? oder brauchte man zu den genannten zwei bedingungen noch den schnitt von 1,6?
vielen dank schonmal :-)