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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienort WS 2004/2005 , WICHTIG!!!!!



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onlineMedikus
30.06.2004, 08:04
Hallo Leute,
ich habe gerade in Baden-Württemberg Abi gemacht (DN: 1,6 ; neues Oberstufensystem :-( ) und möchte Medizin studieren. Nun würde ich gerne eure Meinung hören: Welchen der 3 Studienorte (s.u. ; ich finde sie alle 3 gleich gut) würdet ihr mir für die 1., 2. oder 3. Wahl empfehlen bzw. wo ist es am wahrscheinlichsten mit meiner Durchschnittsnote (vielleicht schon über den NC?), einen Studienplatz zu bekommen.

Die 3 Studienorte wären:
Tübingen (Entfernung: 40), Heidelberg (Entfernung: 70), Ulm (Entfernung: 80)

Von der Enfernung her wäre Tübingen am günstigsten, allerdings habe ich gehört, dass es sehr schwer sein soll, dort einen Studienplatz zu bekommen.

Thx, mfg
onlineMedikus

PS: Ich könnte das Sozialkriterium 4 (bringt das wirklich so viel?) geltend machen.

ceres
30.06.2004, 08:22
also ich würde mal sagen, dass du direkt über die Note nicht zugelassen werden kannst, da der NC für Ba-Wü im letzten WS höher lag. Allerdings hättest du am Hochschulverfahren teilnehmen können. Wo du wahrscheinlich (je nach Erstwahl Uni) auch einen Platz bekommen hättest. Schau einfach mal unter
www.zvs.de->Download->NC-Tabellen.
Da findest du sowohl die Auswahlgrenzen für die Bundesländer als auch die Fürs Hochschulverfahren...

onlineMedikus
30.06.2004, 08:50
Na "toll", nach dem Hochschulverfahren wäre dann wohl Ulm (nach Note bis 2,4) besser als Tübingen (nach Note bis 1,7) oder Heidelberg (nach Note bis 1,8).

Annahme:
1.Wunsch: Tübingen
2.Wunsch: Heidelberg
3.Wunsch: Ulm

Ich muss ins Hochschulverfahren.

Wenn ich in Tübingen selbst im Hochschulverfahren nicht nach Note einen Studienplatz erhalten kann, werde ich dann automatisch nach Heidelberg bzw. wenn es dort auch nicht klappt nach Ulm weitergereicht, wenn ich dort nach der DN zugelassen werden könnte, oder komme ich dann in Tübingen zu den Kandidaten für das Auswahlgespräch?

PS: Ich glaube nicht, dass man den NC für Ba-Wü für dieses Jahr mit dem vom letzten Jahr wirklich vergleichen kann, denn dank unserer Kultusministerin ist unser Jahrgang der erste, der eine "reformierte Oberstufe" :-( besuchen "durfte" :-( . Bisher sieht es jedenfalls so aus, dass die Durchschnittsnoten im Abi-Jahrgang 2004 (deutlich?) schlechter ausfallen werden als im letzten Jahr. Trotzdem ist das natürlich nur eine unsichere Einschätzung... :-??? :-((

morgoth
30.06.2004, 09:32
Also ich denke, es wäre u.U. taktisch unklug, Tübingen als Erstwahl anzugeben!
Du hattest zum WS2003/2004 keine Chance, dort direkt einen Studienplatz zu erhalten (Grenze über das Hauptverfahren: Erstwahl-Sozialkriterium 4-1,5-Schnitt), sondern konntest nur auf ein Auswahlgespräch hoffen (Grenze: Erstwahl-1,8-Schnitt-Sozialkriterium 4).
Wesentlich günstiger ist da Heidelberg (hier hätte dein Abischnitt zu einem Platz über das Hochschulverfahren gereicht, denn die Grenze lag bei 1,7).
Wenn nach dieser Reform tatsächlich die Noten niedriger sein sollten, und da die ZVS bei der Ortsverteilung alle Bundesländer gemeinsam nach Abidurchschnittsnote klassiert, scheiterst du voraussichtlich sowohl an der Grenze für das Hochschulverfahren in Heidelberg als auch an der Grenze für das Hochschulverfahren in Tübingen. Die sicherste Alternative wäre demnach auf das Auswahlgespräch in Ulm zu hoffen.
Sollte sich deine Prognose zu den schlechteren Abischnitten jedoch nicht bewahrheiten, schaffst du IMHO sowohl die Auswahlgrenzen für Heidelberg und Tübingen; in dem Fall würde ich natürlich den direkten Studienplatz in Heidelberg annehmen, anstatt auf das sehr ungewisse Auswahlgespräch in Tübingen zu hoffen.
Also, wenn es wirklich für dich keine Rolle spielt, und du auf Nummer sicher gehen willst: Visiere das Auswahlgespräch in Ulm an, das hast du auf jeden Fall sicher (sehr niedrige Grenze).
Bei grösserer Risikofreudigkeit würde ich Heidelberg angeben, da du doch berechtigte Chancen hast, über das dortige Hochschulverfahren einen Platz zu bekommen.
Zu deinen anderen Fragen: Du kannst nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen; wenn du also in Tübingen keinen Platz über das Hochschulverfahren bekommen hast (aber daran teilgenommen hast), ist diese Chance vertan.

Wenn ich in Tübingen selbst im Hochschulverfahren nicht nach Note einen Studienplatz erhalten kann, werde ich dann automatisch nach Heidelberg bzw. wenn es dort auch nicht klappt nach Ulm weitergereicht, wenn ich dort nach der DN zugelassen werden könnte, oder komme ich dann in Tübingen zu den Kandidaten für das Auswahlgespräch?

Diese Frage habe ich nicht verstanden, da das Tübinger Hochschulverfahren eben in der Durchführung eines Auswahlgespräches besteht!
morgoth

onlineMedikus
30.06.2004, 14:08
Wie sind eigentlich die Chancen im Hochschulverfahren, wenn ich als 1. oder 2.Wunsch Unis aus anderen Bundesländern mit niedriegen Vorraussetzungen (zur Erinnerung: meine DN ist 1,6) angebe? (Bsp.: s.u.). Ich könnte dann natürlich das Sozialkriterium 4 nicht geltend machen.


1.Wunsch. München U (Verteilung nach Note bis: 2,3 ; Auswahl möglich bis: 1,9)

2.Wunsch: Frankfurt/M. (Verteilung nach Note bis: 2,3 ; Auswahl möglich bis: 2,0)

3.Wunsch: Marburg (Verteilung nach Note bis: 2,4 ; Auswahl möglich bis: 2,0)

4.Wunsch: eine Uni aus Ba-Wü mit niedrigen Anforderungen, aber mit Auswahlgespräch, also Ulm

Frankfurt/M. und Marburg sind dann vermutlich weniger beliebte Unis, aber immerhin hätte ich, wenn es funktioniert, einen relativ sicheren Studienplatz auch ohne Auswahlgespräch, oder?


PS.: Wieviel bringt beim Hochschulverfahren das Sozialkriterium 1 (könnte ich vielleicht sogar erreichen) z.B. bei der Uni Heidelberg (Verteilung nach Note bis: 1,8 ; Auswahl möglich bis: 1,6; bisher alles mit Sozialkriterium 5)
ohne und mit den in meinem letzten Posting genannten verschlechterten Durchschnittsnoten?

morgoth
30.06.2004, 18:25
Die Kriterien der ZVS beim Hochschulverfahren sind etwas anders als im Hauptverfahren. (nachzulesen imMerkblatt 12 (www.zvs.de/service/download/m12.pdf))
Bei der Verteilung beim Hochschulverfahren werden zunächst Sozialkriterien 1-3 berücksichtigt (bis zu 70% aller verfügbaren Plätze), dann erst wird nach Durchschnittsnote verteilt (nachrangiges Kriterium: Sozialkriterium 4). D.h. das allem für sich günstige Sozialkriterium 1 sichert dir nur zu, auf deine Wunschuni verteilt zu werden, sprich am dortigen Hochschulverfahren teilnehmen zu können. Leider werden dann im eigentlichen Hochschulverfahren die Studienplätze nur nach Abinote verteilt, sodass ein Sozialkriterium 1 keinen zu tiefen Abischnitt wieder herausreissen kann. Der "Hochschuljoker" (unter der Regie der ZVS) funktioniert halt weitestgehend unter Berücksichtigung deiner Abinote.
Zu deinen Beispielen: München wäre meines Erachtens eine gute Erstwahl, wenn du dort studieren willst. Sowohl die Verteilungs- als auch die Auswahlgrenze waren zum Wintersemester 2003/2004 günstig; diese Wahl wäre also IMHO von der reinen "Taktik" her recht klug.
Da du nur auf das Hochschulverfahren spekulierst, ist es eigentlich auch irrelevant, wieviel und welche nachrangige Ortswünsche du angibst; die ZVS versucht halt zunächst, ein Hochschulverfahren an deinem erstgenannten Ort durchzuführen; die Verteilungsgrenze müsstest du schaffen (Bsp. München bei 2,3); wenn das Hochschulverfahren scheiteren sollte, ist dein Joker eh vertan, und deine nachrangigen Wünsche werden bedeutungslos.
Also wichtig ist vor allem die Erstwahl, da hier aller Voraussicht nach dein (hoffentlich erfolgreiches) Hochschulverfahren durchgeführt werden wird.
morgoth

test
30.06.2004, 18:33
Original geschrieben von onlineMedikus


PS: Ich glaube nicht, dass man den NC für Ba-Wü für dieses Jahr mit dem vom letzten Jahr wirklich vergleichen kann, denn dank unserer Kultusministerin ist unser Jahrgang der erste, der eine "reformierte Oberstufe" :-( besuchen "durfte" :-( . Bisher sieht es jedenfalls so aus, dass die Durchschnittsnoten im Abi-Jahrgang 2004 (deutlich?) schlechter ausfallen werden als im letzten Jahr. Trotzdem ist das natürlich nur eine unsichere Einschätzung... :-??? :-((

Ist zwar OT aber ich finde es mal wieder lächerlich wie Leute aufgrund einer Reform meinen benachteiligt zu sein, durch das ganze rumgeheule wieviel alles wäre werden die Lehrer sicher mit ihren Ansprüchen runtergegangen sein usw. außerdem bietet das reformierte System bessere Möglichkeiten zur Abrechnung als das alte. Was ich mitbekommen habe von mehreren Schulen (meine Mutter ist selber am Gymnasium als Lehrerin) ist überall der Schnitt im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Ob es schon einen repräsentativen Wert für ganz BaWü gibt weiß ich nicht.

onlineMedikus
30.06.2004, 22:56
Ich halte es in meinem Fall (DN: 1,6) halt für unmöglich allein durch den Abischnitt einen Studienplatz zu erhalten, daher muss ich halt auf das Hochschulverfahren setzen. In ein Auswahlgespräch möchte ich eigentlich nicht (ist mir viel zu unsicher) und die einzige Uni in Ba-Wü bei der ich durch die DN im Hochschulverfahren eine Chance hätte, ist Heidelberg und das nur sehr knapp. Es scheint mir daher am klügsten mich für die Uni in München zu bewerben, da mir dort durch meine DN ein Studienplatz relativ sicher zu sein scheint.

Aber trotzdem: Mit was für einer Wartezeit hätte ich bei meinem Durchschnitt in Ba-Wü zu rechenen? Was muss ich tun um nicht in ein Hochschulverfahren zu kommen, sondern auf die Warteliste?

agouti_lilac
30.06.2004, 23:06
Ich bin wahrlich auch kein Freund der Oberstufenreform, wie Frau Schavan diese eingeführt hat und saumäßig froh, dass ich mein Abi nach dem alten System machen durfte. Aber eigentlich ist es ja in deinem Fall egal, da ja deine Mitbewerber und du erstmal auf die Landesliste Baden-Württemberg verteilt werden. Du konkurrierst ja mit den Bewerbern deines eigenen Bundeslandes. Es ist ja nicht so, dass alle Abiturienten BaWüs jetzt auf einmal ein super-Abi hingelegt haben und nur du ein schlechteres. Das wird also den Braten kaum fett machen. :-meinung


Aber trotzdem: Mit was für einer Wartezeit hätte ich bei meinem Durchschnitt in Ba-Wü zu rechenen? Was muss ich tun um nicht in ein Hochschulverfahren zu kommen, sondern auf die Warteliste?

Wartezeit gilt bundesweit, also nicht länderbezogen. Prognosen sagen, etwa 6-8 Semester. Um nicht am Hochschulverfahren teilzunehmen, darfst du einfach nicht das Häkchen in das entsprechende Kästchen setzten (oder keine 1 oder 2 reinschreiben, weiss der Geier, was die da nochmal verlangen). Auf die Warteliste kommst du automatisch. Die sehen ja, wieviel Wartezeit du schon hast. Aber meiner Meinung nach solltest du dich nicht um die Möglichkeit bringen, einen Studienplatz durch das Auswahlverfahren zu bekommen. Immerhin werden über dieses 24% (oder so) der Plätze verteilt!

Gruß, lilac

test
01.07.2004, 07:12
Ich würde aber sagen wenn der NC jetzt nicht noch brutal anzieht solltest du spätestens im SOmmer dabei sein. Guck dir doch mal die Werte des regulären und des Hochschulverfahrens im SOmmer an und überleg ob du dir das Hochschulverfahren nicht dafür aufhebst. :-notify

morgoth
01.07.2004, 08:43
Du konkurrierst ja mit den Bewerbern deines eigenen Bundeslandes.
Das stimmt für das ZVS-Hauptverfahren; im Hochschulverfahre (worauf er ja spekuliert) wird eine bundesweite Rangliste nach Abinote erstellt. Trotzdem ist 1,6 immer noch eine sehr gute Voraussetzung, einen direkten Studienplatz (ohne Auswahlgespräch) über das Hochschulverfahren zu erhalten.
morgoth

onlineMedikus
01.07.2004, 14:46
Hallo Leute,
wie ist das eigentlich, wenn ich mich mich auf die Warteliste setzen lasse und während den Wartesemestern eine Ausbildung im Bereich Gesundheit (z.B. als Physiotherapeut) mache. Verkürzt das dann meine Wartezeit, oder habe ich überhaupt dadurch einen Vorteil einen Studienplatz zu erhalten?

PS: Ich möchte mich jetzt mal bei allen bedanken, die sich die Mühe machen und gemacht haben, mir ein paar Tipps zu geben! DANKE! :-top :-)

morgoth
01.07.2004, 15:33
Eine Ausbildung nach dem Abitur bringt leider keine Verkürzung der Wartezeit mehr; es gab einmal Regelungen, dank denen eine Ausbildung so anrechnen konnte; Stichdatum für den Beginn der Ausbildung war jedoch der 16. Januar 1998 (nachzulesen hier (www.zvs.de/service/download/m04.pdf)). Konkret verbessern sich deine Chancen auf einen Studienplatz durch eine Ausbildung nicht wirklich; das einzige, was ich mir zur Zeit vorstellen kann, ist dass du eine Ausbildung im medizinischen Bereich als Trumpfkarte in einem Auswahlgespräch spielen kannst; aber nach abgeschlossener Ausbildung hast du eh bereits einige Wartesemester angesammelt, so dass sogar ein Studienplatz über das Hauptverfahren (ohne Hochschulverfahren, z.B. Auswahlgespräch) in Frage kommen könnte.
morgoth

ToolKing
01.07.2004, 15:40
D.h., die Zeit, die die Ausbildung in Anspruch nimmt, wird dir als Wartezeit in Wartesemester umgerechnet.

Ansonsten schlägst du keinen Vorteil daraus. Für mich etwas paradox, da der wartende Azubi genauso behandelt wird wie der wartende Nichtstuer...

Es sei denn, du machst eine Ausbildung VOR dem Abi, da wird dir dann etwas angerechnet (ich glaube 2 WS), aber das ist ja bei dir nicht der Fall.

ToolKing
01.07.2004, 15:41
da war morgoth schon schneller...

onlineMedikus
01.07.2004, 15:49
Wenn ich das Hochschulverfahren nicht bestehen sollte, kann ich mich dann weiterhin für das ZVS-Verfahren bewerben, oder bin ich dann nicht mehr nur aus dem Hochschulverfahren sondern auch aus dem ZVS-Verfahren für immer raus?


@morgoth:
Eine Ausbildung zum Physiotherapeuten würde 2 Jahre (also 4 Semester) dauern, glaubst du das ist genug um durch das ZVS-Verfahren über die Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen?

Schakal
01.07.2004, 15:58
Du kannst Dich so oft bei der ZVS bewerben wie Du lustig bist (naja, fast), aber Du kannst nach momentaner Regelung nur einmal in Deinem Leben am Hochschulauswahlverfahren teilnehmen.


Das Hochschulverfahren ist im Prinzip nur ein weiteres Vergabekriterium, nach dem 24 % der Plätze vergeben werden (IIRC). Für dieses Kriterium gilt eben die Beschränkung der einmaligen Teilnahme und die Besonderheit, daß sich die Hochschulen hier ihre Studenten selbst aussuchen können (unter den von der ZVS bestimmten [Studienplätze * 3] Bewerbern, IIRC).

Wartezeit ist im Moment schwer vorherzusagen --> Abschaffung der ZVS. 4 Wartesemster würden im Moment aber nicht ausreichen um einen Studienplatz zu bekommen.


"FE"

morgoth
01.07.2004, 16:50
daß sich die Hochschulen hier ihre Studenten selbst aussuchen können
... mit der Einschränkung freilich, dass sehr viele Unis von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, und das sogenannte "Hochschulverfahren" an die ZVS zurückgeben, die nach derzeitigem Stand als erstes Kriterium die Abinote benutzt.
morgoth

test
01.07.2004, 17:57
Ich würde an deiner Stelle mich jedes Semester bewerben auch wenns mit dem Hochschulverfahren nicht geklappt haben sollte oder du noch die Ausbildung machst. Du bist wenn nur knapp am NC vorbei, die Chance ist sehr hoch, dass es dann mal klappt ohne die volle Wartezeit abzusitzen, allerdings mußt du glaube ich wenn du dann einen Platz bekommst diesen annehmen. Stand zumindest mal hier in nem anderen Thread kenne da aber keine quelle zu. :-nix

onlineMedikus
01.07.2004, 18:22
Hi,
mein Plan sieht momentan so aus:

1.) Bewerbung für das WS 04/05 für die Uni in München mit dem Ziel ins Hochschulverfahren zu kommen. In Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm habe ich schlechte Chancen das Hochschulverfahren aufgrund der Note zu bestehen bzw. müsste ins Auswahlgespräch was mir viel zu unsicher erscheint.
In München stehen meine Chancen per ZVS-Verfahren vermutlich schlecht, allerdings sind meine Chancen im Hochschulverfahren realistisch.

2.) Sollte ich das Hochschulverfahren nicht bestehen und damit nie wieder daran teilnehmen können, würde ich mit der Ausbildung zum Physiotherapeuten beginnen und mich wie schon empfohlen jedes Semester aufs neue bewerben oder auf die Wartezeit hoffen, diesen Teil muss ich aber noch einaml gründlich durchdenken.

Auf jeden Fall danke ich euch für eure Hilfe und "DRÜCKT MIR DIE DAUMEN!" :-top

PS: Kann mir jemand sagen ab wann die in diesem Link beschriebenen Änderungen gelten? lhttp://www.n-tv.de/5259960.html