Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ersthelfer am "Epileptischen Anfall"
Gibt es aber 100%ig!
Ich als frewilliger Feuerwehrmann hab viel Kontakt zu Rettungsdienstlern und interessiere mich sonst für.
Wenn ich entsprechenden Link im Inet finde, poste ichs hier mal, aber fragt solange mal RAs der verschiedenen Bundesländer.
Prinzipiell darf sowieso ein nicht-Arzt ohne Genehmigung des aufsichthabenden Arztes keine Behandlung durchnehmen. Da hab ich auch mal ein Gesetz zu gelesen, wenn ich bloß wüsste wo :-???
ich habe nichtt nur Kontakt zu Rettungsdienstlern ich bin einer ;-)
und die Rechtsgrundlage ist in Deutschland überall die gleiche!!
Und was meinst du bitte mit aufsichtshabenden Arzt???
Feuerblick
05.07.2004, 11:35
Ach herrjeh, jetzt müßten wir unsere allgemeine Freundin mit dem schönen Namen "Notkompetenz" wieder auspacken, oder täusche ich mich da? :-))
@Tux: Da bist du ein wenig auf dem Holzweg. Es gibt durchaus Tätigkeiten und Behandlungen, die auch ein Nicht-Arzt (hier ein RettAss) unter gewissen Bedingungen ohne danebenhockenden Akademiker durchführen darf. In diese Kategorie gehören auch Zugänge und Gabe von Infusionen wie z.B. NaCl. Leider bewegen sich solche Maßnahmen in einer Grauzone, die Berufsverbände endlich zu einer "Regelkompetenz" umbauen möchten, was bisher aber noch nicht geklappt hat. Leider!
Funkelauge
Dr. Pschy
05.07.2004, 15:49
Ich stimme zu. Die Regelung mit der Notkompetenz aufgrund des Rechtfertigenden Notstands (§34 StgB) gilt doch schon mal von Gesetzes Wegen fuer die gesamte BRD.
80erJoschi
06.07.2004, 13:45
Nicht nur dass du es machen darfst, im Sinne der Garantenstellung muss der RA diese Massnahmen auch durchführen.
Original geschrieben von 80erJoschi
Nicht nur dass du es machen darfst, im Sinne der Garantenstellung muss der RA diese Massnahmen auch durchführen.
moment, jetzt werft mal nicht mit Sachen um euch, die ihr irgendwann mal gehört habt.
Die Garantenstellung hat nichts mit der Notkompetenzregelung der Bundesärztekammer zu tun!
80erJoschi
06.07.2004, 14:11
Das habe ich auch nicht behauptet! Ich hab das einige Male gehört ;-) . Wollte nur ausdrücken, dass du als RA auch in gewissen Situationen helfen mußt, auch wenn es invasive, eigentl. Ärzten vorbehaltene Maßn., sind, und nicht nur darfst, im Rahmen der Notk.!
die Garantenstellung bezieht sich aber nicht auf invasive Maßnahmen!
Genau...
Sonst kommt nämlich diese häßliche Sache names "Übernahmeverschulden" zustande... ;-)
Ein weiterer Grund neben der Verletzungsgefahr (der Kiefer ist dann meist tonisch), ist der Zeitpunkt des Zungebisses. Normalerweise ist der geschehen mit den ersten Zuckungen. Bis der Helfer gemerkt hat, dass der Schrei keine Unmutsäußerung, sondern ein initialer war, ist der Biss schon passiert. Oder eben nicht. Beisskeile eignen sich aufgrund der Form und des großartigen Grips auf fast allen Untergründen aber prima als Türstopper, und sollten von daher nicht von den Rettungsmitteln verschwinden.
An all die lustigen Notkompetenzforderer und Garanten vor dem Herrn:
Mich störts auch, dass ich keine Infusion legen darf, ohne mich per Notarztalarmierung zu versichern. Aber vielleicht sollten wir zum Äußersten schreiten, und mit dem Patienten sprechen. Ein Dialog könnte zum Beispiel so aussehen:
"Ich möchte Ihnen gerne eine Infusion geben, damit sie etwas mehr Flüssigkeit in ihren Gefäßen haben. Sie haben Fieber und einen niedrigen Blutdruck, die Infusion wird Ihnen gut tun."
"Machen Sie doch bitte, Herr Sani."
"Ich bin kein Arzt und brauche deshalb Ihre Einwilligung, dass ich Ihnen eine Nadel in den Arm lege. Sind Sie damit einverstanden? Ich habe das häufig geübt und normalerweise geht das sehr gut. Sie kennen das ja schon, manchmal gibt das einen blauen Fleck, der geht von selber wieder weg."
"Gut."
"Ich notiere hier auf meinem Protokoll, dass sie einverstanden sind, dass ich Ihnen eine Nadel lege und eine Infusion gebe. Und ich habe sie aufgeklärt, dass ich kein Arzt bin."
Dann steht auf dem Protokoll z.B. Zugang HR re 14G, Infusion VE 500ml nach Aufklärung und mit Einverständnis Pat
Dann ist das keine Körperverletzung, sondern ihr handelt im Auftrag des Patienten, die Notaufnahme sieht, dass ihr reflektiert handelt und nicht in wildem Aktionismus Unterarmpiercings setzt, der weiterbehandelnde Arzt freut sich über die zügige Therapiemöglichkeit (im Zweifel die on-bord-Infusionssysteme dem HauptzulieferungsKH anpassen...), dem Patient geht's besser.
Das funktioniert auch mit Medikamenten, falls Ihr eine Kommunikation mit dem normalerweise behandelnden Arzt hinkriegt. Bis jetzt hat mir jeder Patient, den ich freundlich gebeten habe, sein Telefon überlassen und mir die Nummer vom HA gegeben. Den Namen will das KH eh wissen, eine Entwicklung der letzten Wochen kann der auch am Besten wiedergeben.
Setzt halt alles etwas Kommunikationsvermögen und die furchtbare Erkenntnis, dass wir doch nicht approbiert sind, voraus.
Beste Grüße,
RettAss
Original geschrieben von RettAss
"Ich bin kein Arzt und brauche deshalb Ihre Einwilligung, dass ich Ihnen eine Nadel in den Arm lege.
BTW: Sollte sich auch der Arzt einer Einwilligung nach Aufklärung versichern!
Danke, RettAss hat mich eben bestätigt...
Es steht in vielen Büchern, und wird in vielen Foren und Berichten diskutiert. Die rettungsdienstlichen Kompenttenzen sidn landesspezifisch - seht es wie ihrs wollt, ich weiß was ich ständig lesen muss (auch wenns mir auch nicht unbedingt gefällt).
Übrigens mein ich mit aufsichthabendem Arzt nicht, dass der daneben Hocken muss, sondern für Gewisse Vorgänge einfach ..wenn man es so will... den segen doer die Erlaubnis eines Arztes man braucht. Genauso ist es beim Krankenpflegepersonal. Die dürfen ohne Kompetenzzuteilung des Arztes z.B. keine Impfungen durchführen.
Wenns nicht so wäre, dürfte jeder x-beliebige Ersthelfer auf der Strasse, der meint es drauf zu haben ohne eine entsprechende Qualifizierung, jemandem beim Herzinfarkt irgendwelche Medikamente verabreichen, oder sonstwas injezieren... nene.
Abgesehn von der erweiterten ersten bzw. zweiten Hilfe darf man ohne NA-Genehmigung nichts mehr.
Oder was meint ihr wieso so viele kritisch gegenüber dem neuen "European Emergency Medical Service Paramedic" stehen und die einen es Akzepteiren, die anderen nicht.
Eine Rettunsgassistentenaufwertung, die nicht zugelassen wird weil sich viele (Not)Ärzte wehren und weigern höhere Kompetenzen ohne ihr individuelles Einverständnis zu erteilen.
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