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rovo
04.07.2004, 19:12
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agouti_lilac
04.07.2004, 19:20
Kannst du mal bitte die URL angeben? Das ist alles ein bißchen unübersichtlich sonst....

morgoth
04.07.2004, 19:34
also bei marburg das n einerseits und das 1,4 andererseits kommt, weil leute mit gutem abi so unklug gewählt haben, dass sie ins ungenannnte marburg verteilt wurden, gell?!
Ja.

heisst das dann auch, dass alle, die marburg überhaupt genannt haben, hingekommen sind?
Nein, du musst ja immer noch die NC-Grenze deines Bundeslandes, sowie die Verteilungs- und Auswahlgrenze für Marburg knacken. Sollte dies jedoch alles der Fall sein, kommst du natürlich nach Marburg, sofern du diese Uni genannt hast (und im Verteilungsverfahren nicht schon an eine andere, zuerst genannte Uni verteilt wurdest)

und was heisst n 11, am 11.platz genannt? 11 leute, die marburg nicht genannt hatten?

Wenn kein Ortswunsch im Verteilungsverfahren berücksichtigt werden kann (z.B. im Fall einer irrealistischen Wahl mit lauter Unis mit sehr hohen NCs), der Bewerber aber trotzdem am Hochschulverfahren teilnehmen kann, da er die NC-Grenze seines Bundeslandes geknackt hat, versucht die ZVS, ihn an anderen Unis, die er nicht explizit genannt hat, in einem Hochschulverfahren unterzubringen. Dabei probiert sie dann die verfügbaren Hochschulen der Reihe nach durch (welche Reihenfolge sie dabei benutzt, ist mir freilich unklar; z.B. einfache alphabetische Reihenfolge oder aber sortiert nach Bundesländern; spielt auch keine grosse Rolle); N11 heisst in diesem Fall, dass erst der 11. Versuch insgesamt erfolgreich war. Hatte der Bewerber z.B. 4 Ortswünsche explizit genannt (und die Landesgrenze geknackt), werden natürlich zuerst diese 4 Ortswünsche probiert; diese sind alle gescheitert; das Verfahren läuft dann weiter mit dem 5. Versuch (1. nichtgenannte Uni), usw.
Bei 11 Versuchen wäre dann Schluss gewesen; das heisst, dass eine Uni mit "N11" eigentlich recht unbeliebt ist, da ja soviel andere Unis vor ihr ihr Gesamtplätzekontingent aufgefüllt hatten.

und bei hamburg: haben die mit 2,5 dann 100 jahre wartezeit, oder wie kommt die erste ortspräferenz im gegensatz zur "schlechten" note zustande?

Naja 100 Jahre Wartezeit halte ich für ein Gerücht. :-))
Nee, aber im Ernst: Solche Fragen kann man eigentlich nur beantworten, wenn man das genaue Verhältnis Bewerberzahl/Studienplätze insgesamt kennt. (als möglicher Anhaltspunkt: Hamburg hat sehr viele Studienplätze (347) angeboten; gleichzeitig war das Verhältnis 1:3,9, was zuar schon recht heftig ist, aber immer noch deutlich unter dem Niveau von anderen gefragteren Unis liegt; somit sind Szenarien denkbar, in dem bestimmte globale Wahltendenzen (Bewerber mit guten Abis konzentrieren sich auf eine bestimmte Gruppe A von Unis, die mit "schlechteren" Abis peilen eher eine Gruppe B an) denkbar, die letztendlich dazu führen, dass an einer Gruppe C (weder attraktiv für hohe noch für niedrige Schnitte, wobei dies jetzt keine Bewertung für Hamburg darstellen soll!) die NCs deutlich sinken.)
Naja, das war jetzt ein eher müder Erklärungsversuch, vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee. ;-)
morgoth
P.S. Deine Zahlen sind alle irgendwie "falsch"; vgl. doch mal den folgenden Link (www.zvs.de/service/download/nc_001_ws2003.pdf)
P.P.S. Go Griechenland Go !

rovo
04.07.2004, 22:34
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morgoth
04.07.2004, 23:55
Huch, ich bin tatsächlich davon ausgegangen, du würdest Fragen in Bezug auf das Hochschulverfahren stellen. Deine Zahlen sind natürlich richtig; sie beziehen sich jedoch auf das ZVS-Verfahren. Nichtsdestotrotz ändern jedoch einige numerische Unterschiede nichts an den Verteilungsprinzipien.
Du hast dann natürlich auch insofern recht mit Marburg, als dass jetzt zwei Verteilungsverfahren für den Ort durchgeführt werden, einmal nach Note (Grenze bei 1,2, SK5) und einmal nach Sozialkriterium (Grenze bei SK5, Abischnitt 1,4). Das bedeutet natürlich, dass jeder mit Sozialkriterium 4 oder besser seinen gewünschten Platz in Marburg erhalten hat. Wie gesagt, mein vorheriger Post bezog sich auf das Hochschulverfahren, wo halt keine Berücksichtigung des Sozialkriteriums im eigentlichen Auswahlverfahren mehr stattfindet; hier geht es dann einzig und allein nach Note.
morgoth

rovo
05.07.2004, 00:47
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morgoth
05.07.2004, 00:59
Zu Marburg und Hamburg: Ja.
Zu Münster: Sozialkriterium 3 lässt dich das Verteilungsverfahren schaffen, du gelangst also in den "Pool" der dreimal mehr Bewerber, als Studienplätze vorhanden sind. Wenn du jedoch die Verteilungsgrenze nach Note nicht schaffst, hast du auch keine Chance, die Auswahlgrenze nach Note zu schaffen, die ja logischerweise tiefer liegt (1,7 vs. 1,9), eine solche Auswahl wäre demnach sinnlos. Das Sozialkriterium hilft dir also nur, das Verteilungsverfahren zu überstehen; das ZVS-geführte Auswahlverfahren im Hochschulverfahren verfährt leider erstmals und ausschliesslich nach Abidurchschnitt.
Das Verteilungsverfahren verläuft mit Hilfe von 2 Ranglisten:
1. Rangliste (25% der Plätze im Pool) klassiert nach Abischnitt.
2. Rangliste (75% der Plätze im Pool) klassiert nach Sozialkriterium 1-3. Dieses Kontingent wird jedoch nie ganz ausgeschöpft, so dass der Rest dieser Plätze dann wiederum durch die erste Rangliste verteilt werden. Es ergbit sich daher deshalb keine Auswahlgrenze nach Sozialkriterien (*), weil einfach theoretisch viel zu viel Plätze für eigentlich sehr wenige Bewerber (Schwerbehinderte, Bewerber mit Ehegatte und Kind, Bewerber mit schwerwiegendem gesundheitlichen, finanziellen, etc. Gründen) zur Verfügung stehen. Genaue Zahlenverhältnisse habe ich freilich auch nicht.
vgl. auch: Merkblatt 12 der ZVS (http://www.zvs.de/Service/Download/M12.pdf).
morgoth

OliP
05.07.2004, 09:31
@ morgoth
Also die ZVS sollte Dir ein kleines Honorar für Beratungstätigkeit zahlen ;-) So engagiert, kompetent und zahlreich wie Deine Beiträge zu diesen ZVS-(An-)Fragen hier im Forum eintreffen ist echt bewundernswert!

RESPEKT! :-top

Gruß OliP

morgoth
05.07.2004, 13:08
Huch, danke dir! :-)
Naja, wie bereits erwähnt, ich bin zur Zeit nicht ganz ausgelastet, unser Hirnkurs beginnt erst am Mittwoch :-)); aber man tut was man kann.
Kleiner Nachtrag zu meinem letzten Post: Die Zahlenverhältnisse im Verteilungsverfahren sind 30% - 70 % (nicht 25 % - 75 %).
Aber auch 70% aller Studienplätze werden wohl nur in wirklich extremen Fällen an Bewerber mit ausschliesslich Sozialkriterium 1-3 vergeben.
morgoth

rovo
05.07.2004, 23:03
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morgoth
05.07.2004, 23:26
heisst das, dass ALLE mit soz.krit. 1-3 sowieso in die auswahl gekommen sind, und dann über note reinkamen oder eben nicht und der rest der 70% wurde in der 1. liste verbraten, oder wie?

Ja.

p.p.s. gibt es ein merkblatt, welche hochschulen dieses ws ein hs-verfahren durchführen?

siehe hier: Angebotstabelle für WS2004/2005 (http://www.zvs.de/Studienangebot/04_2/001/Medizin.htm)
Die "2" oder "4" oder "6" in der Tabelle steht für Auswahlgespräch. (siehe Legende)
morgoth

Blackeneier
05.07.2004, 23:47
morgoth, wie immer besser als jeder zvs-mensch selbst geantwortet! hast auch das eigentlich am Anfang mal erwähnt, aber ich sags zur Sicherheit nochmal


also nochmal:
ich habe nrw 2,0(2), also komme ich ins hochschulverfahren, dennn das geht bis 2,3.
marburg: n14; 2,4; 5 heisst: wenn ich irgendwo diese uni angegeben habe als wunsch, werde ich dahin verteilt. genommen werde ich dann aber nur, wenn ich 2,0(0) oder besser habe?

du wirst natürlich, wenn du Marburg "irgendwo" nennst, zb 10. Stelle, nur dorthin verteilt, wenn du nicht an deinen 1.-9.Wunsch verteilt werden konntest.
D.h. du solltest nicht darauf spekulieren, Marburg als 10.Wunsch nehmen und davor eine etwas beliebtere Uni mit "Verteilung 2,1" und "Auswahl 1,7" zb, denn dann wirst du an diese Uni verteilt, aber nicht ausgewählt, hast aber damit am Auswahlverfahren teilgenommen ("Joker versschossen") und es bringt dir nix, daß du in Marburg genommen wärest...