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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zahnmedizin mit 2,2???



Buffsta
04.07.2004, 20:02
hellas!

also hab in nrw abi gemacht mit 2,2 und bin danach ein jahr nach ungarn zu sonem vorbereitungsjahr! kann mir ma wer sagen wie meine chancen so stehen dieses jahr noch studieren zu können? wie ist denn das mit den grenzen für auswahlverfahren? bin ich da noch mit drin möglicherweise??

HELP!

ich bedanke mich für jegliche informationen schonma im vorraus!

agouti_lilac
04.07.2004, 20:12
Hi,

WS 03/04: NRW: 2,2 (8)
Du hättest doch letztes Jahr mit dem Hochschulverfahren und einer geschickten Uniwahl deinen Studienplatz sicher gehabt
(bzw. über das Nachrückverfahren auch!?).

Vergleiche doch mal die Grenzen der Vorauswahl fürs Auswahlverfahren der letzten Jahre,dann hast du doch schonmal eine Prognose.

Gruß, lilac

Buffsta
04.07.2004, 20:22
hi!
erstma danke für deine schnelle antwort!
leider wurd ich letztes jahr ziemlich schlecht beraten von der zvs und hab mich selbst auch nicht genug drum gekümmert! will ja eigentlich humanmedizin machen und hab mich letztes jahr dafür beworben, hab halt nicht nachgedacht. versuche es jetz mit klagen( was aber wirklich lange dauert und meiner meinung nach auch nichts bringt) und halt mit quereinstieg über zahnmedizin. die letzetn jahre war die grenze 2,2 aber ich hab halt schiss, dass das wieder steigt, weil das bei humanmedizin bestimmt passiert! hab schon nen studienplatz für budapest, aber würde doch lieber in deutschland bleiben, wenn das irgenwie geht!aber auf zvs kann ich mich nicht verlassen!

agouti_lilac
04.07.2004, 20:32
Also, wenn du nicht vom Klagen überzeugt bist, dann lass besser die Finger davon! Lese mal ein paar Threads hier im Forum übers Klagen: Die Prozentzahlen einer erfolgreichen Klage sind schon ziemlich gering.

Hmm, letztes Jahr hätte es fürs Auswahlverfahren für dich gelangt (NRW. 2,3). Auch hier gilt: Tabellen der letzten Jahre vergleichen, eine evtl. Prognose erkennnen und dann entscheiden.

Bis wann kannst du denn deinen Platz in Budapest absagen, ohne dass du Verluste hast? Ist der Platz für Human- oder Zahnmedizin? Wenn du doch einen Platz über die ZVS bekommst, kannst du den ja dann annehmen, ansonsten musst du dich entscheiden. Und Quereinstige sollen ziemlich erschwert worden sein...


Gruß, lilac

Buffsta
04.07.2004, 20:37
mit absagen ist ja das problem! weil muss bis zum 9.7. 6000eur semsetergebühren für ungarn überweisen, und das hab ich schon gemacht und absagen kann ich nur bis zum 1.9., danach ist das ganze geld pfutsch!und die zusagen oder absagen von zvs kommen erst am 3.9.! das ham die ungarn schon sehr ge***** eingeschädelt!!! hab zvs schon angerufen und die sagen nix vorm 3. dieses system kann man echt voll vergessen! naja, da kann ich wohl nur warten und hoffen!!! danke trotzdem! geh jetz fussball gucken;)
tschüssi

morgoth
05.07.2004, 00:02
Zum letzten Wintersemester gab die ZVS circa 1 Woche vor Versand der Bescheide Auskunft über die Zulassung und den Studienort (telefonisch oder per Mail an deine betreffende "Gruppe" ([email protected])). Ich hatte eine (unverbindliche) Zusage am 28.08.2003.
morgoth

Agent Smith
05.07.2004, 00:08
hab keine ahnung wie die wartesemesterliste für zahnmed. aussieht.... :-???
wie lange müsste ich mit einem schnitt von 2,8 und 4 wartesemestern auf einen platz warten?


greets ,
agent :-top

agouti_lilac
05.07.2004, 00:14
Original geschrieben von Agent Smith
hab keine ahnung wie die wartesemesterliste für zahnmed. aussieht.... :-???
wie lange müsste ich mit einem schnitt von 2,8 und 4 wartesemestern auf einen platz warten?


greets ,
agent :-top

www.zvs.de (http://www.zvs.de) ist auch bei dir die URL 1.Wahl ;-). Wenn du mir sagt, in welchem Bundesland du Abi gemacht hast, kriegst du eine ganz persönliche Einschätzung von mir. Oder von morgoth, wenn er mal wieder schneller ist als ich :-)) .

Gruß, lilac

P.S.: @morgoth: Hier im Forum hat man immer wieder mal gelesen, dass eben die Aussage der ZVS *unverbindlich* war, also dass sie eben doch falsch war. Am Ende steht Buffsta dann mit gar nichts da. :-( Wirklich blöde.

morgoth
05.07.2004, 00:14
vgl. hier (www.zvs.de/service/download/nc_001_ws2003.pdf)
Zum Wintersemester 2003/2004 lag die Grenze für die Studienplatzvergabe nach Wartezeit bei 6 Wartesemestern (bei Abischnitt 3,4 oder besser). Du wirst dich also vermutlich auf 2 weitere Wartesemester einstellen müssen. Solltest du dein Abitur in Berlin gemacht haben, könnte der Schnitt für ein Auswahlgespräch im Hochschulverfahren reichen; hier bietet sich also eine Möglichkeit, deine Wartezeit zu verkürzen.
morgoth

morgoth
05.07.2004, 00:17
Danke für die Information agouti_lilac, tatsächlich habe ich hier mehrmals gelesen, dass die unverbindlichen Zusagen der ZVS noch nie falsch gewesen wären. Es gab da auch in der Vergangenheit einige Threads dazu; leider spielt die Suchfunktion da nicht so mit, diese gezielt herauszufiltern.
Dass die ZVS tatsächlich einmal daneben gelegen hätte, kann natürlich durchaus einmal vorkommen; ich denke aber dieses "Risiko" kann man eingehen.
morgoth

Edit: Klar sind die Zusagen "unverbindlich", ich denke kein ZVS-Mitarbeiter, der eine solche Auskunft erteilt, möchte im Nachhinein bei Falschinformation als "Sündenbock" dastehen; da die Möglichkeit des Nachfragens erst etwa eine Woche vor Versand der Bescheid gegeben ist, denke ich nicht, dass sich da noch viel ändern wird. Es wird halt einfach im Computer oder wo auch immer nachgeschaut, wie es für den jeweiligen Bewerber aussieht. Wie gesagt Fehler können auch bei solch einem trivialen Prozess auftreten, aber ein gewisses Restrisiko besteht immer, das ich in diesem Fall jedoch als minimal einschätzen würde.

Agent Smith
05.07.2004, 00:32
verdammt seid ihr schnell mit antworten :-top
bin beeindruckt!!!
komme übrigens aus niedersachsen...

morgoth
05.07.2004, 00:44
Dein Niedersachsen-Schnitt von 2,8 hätte zum Wintersemester 2003/2004 nicht zu einem Studienplatz über das "normale" ZVS-Verfahren gereicht. Man sollte jedoch bedenken, dass eigentlich immer Nachrückverfahren durchgeführt werden (es nehmen immer wieder eigentlich zugelassene Bewerber ihren Studienplatz aus welchen Gründen auch immer nicht an). D.h. diese "Deadline" von 2,6, die du in den ZVS-Tabellen findest, kann noch leicht nach oben steigen, eben weil einige Bewerber (mit schlechterem Abischnitt als 2,6) trotzdem einen Studienplatz erhalten haben. Also solltest du dich auf jeden Fall bei der ZVS bewerben; man weiss ja nie ...
Zum anderen kannst du natürlich auch auf das Losverfahren zurückgreifen; hier findest du im Forum einige Threads. (vgl. auch Merkblatt 10 der ZVS (http://www.zvs.de/Service/Download/M10.pdf).)
morgoth

agouti_lilac
05.07.2004, 00:51
Hallo,

betreff "nachrücken": werden die nichtangenommenen Plätze denn nicht mit Leuten aufgefüllt, die etwas schlechter als der NC waren? Also die zwar ins Auswahlverfahren gekommen sind (wenn sies denn angekreuzt haben), aber nicht genommen wurden? Ich denke, da darf man nur wenige Kommastellen von dem Niedersachsen-NC (2,6) abweichen und nicht die Grenze des Auswahlverfahrens als Grundlage nehmen. :-meinung

Gruß, lilac

morgoth
05.07.2004, 01:12
Ich denke, da darf man nur wenige Kommastellen von dem Niedersachsen-NC (2,6) abweichen und nicht die Grenze des Auswahlverfahrens als Grundlage nehmen.
Das Zweite mache ich ja auch eigentlich gar nicht; es war vielleicht etwas schlecht ausgedrückt; auf jeden Fall glaube ich, dass wir das gleiche meinen: Die Niedersachsen-Grenze für das Hochschulverfahren lag zum WS2003/2004 bei 2,6; kleine Veränderungen zu diesem Wintersemester 2004/2005 können diese Grenze vielleicht in die Nähe von 2,7 heben, und mit 2,8 wärst du dann im Nachrückverfahren dabei. Z.B. weiss ich von einem Fall, wo ein Bayern-Schnitt von 2,3 (Grenze eigentlich 2,2) im Nachrückverfahren noch ausgereicht hat. Aber diese Zahlenspielereien sollten eigentlich in erster Linie dazu gedacht sein, damit du - obwohl es zum WS2003/2004 vielleicht trotzallem nicht gereicht hätte - deine Bewerbung abschickst. Freilich hast du auch nie das Gegenteil behauptet.
Ich glaube, es ist tatsächlich eine sehr gute Frage, von wo die Leute im Hochschulverfahren nachrücken; der (belegte) Bayern-Fall scheint zu suggerieren, dass tatsächlich Bewerber nachrücken, die im ersten Verfahren überhaupt nicht für das Hochschulverfahren berücksichtigt wurden (Landesgrenze nicht geknackt), und nicht etwa die Bewerber, die zwar die Verteilungs-, nicht aber die Auswahlgrenze geknackt haben. (Dieses Szenario erscheint mir auch logischer, da andernfalls gewisse Bewerber zweimal am Hochschulverfahren teilnehmen würden; aber ich glaube, jetzt wird das Ganze zu schwammig und spekulativ ... )
Also da möchte ich mich echt nicht weiter vorwagen, bis weitere gesichterte Fälle vorliegen.
Fazit: Bewerbung abschicken! ;-)
morgoth

agouti_lilac
05.07.2004, 01:18
Das würde mich aber auch interessieren, welche Leute da nachrücken. Die Abgelehnten vom Auswahlverfahren oder diejenigen, die bereits im "normalen" Verfahren nicht über die Landesliste ausgewählt wurden. Hat da jemand nähere Informationen?!?!

lilac (ich geh schlafen. und wehe, morgen steht keine brauchbare information hier :-D!)

morgoth
05.07.2004, 01:35
Also nur um einmal das Offensichtliche vorweg zu klären:
§11 - (1) - 4 derVergabeordung zum WS2004/2005 (http://www.zvs.de/Service/Download/VergVO_WS04_05.pdf):

An Nachrückverfahren nimmt teil, wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassen ist;
§11 - (4) - 3:

Die Zentralstelle stellt nach Eingang der Mitteilungen der Hochschulen unverzüglich die Anzahl der noch verfügbaren Studienplätze fest und vergibt sie in Nachrückverfahren.
Mehr habe ich leider zu dieser späten Stunde nicht gefunden; ich wage jedoch zu behaupten, dass die gewünschte Information nicht im Gesetzestext, der eigentlich recht übersichtlich gehalten ist, enthalten ist. Vielleicht hat ja jemand das ZVS-Heft zur Hand!?
morgoth

agouti_lilac
05.07.2004, 11:16
Ich hab mal :-lesen :
Im ZVS-Info steht nur, dass derjenige, der bereits einen Studienplatz (keinen Teilstudienplatz) erhalten hat, nicht mehr am Nachrückverfahren teilnimmt. Ach nee... :-sleppy

Speziell zu den im Auswahlverfahren abgelehnten Bewerbern steht nichts drin.

LG, lilac

morgoth
05.07.2004, 13:01
Im ZVS-Info steht nur, dass derjenige, der bereits einen Studienplatz (keinen Teilstudienplatz) erhalten hat, nicht mehr am Nachrückverfahren teilnimmt. Ach nee...

Huch, echt? :-))
Aber dass sonst nichts drin steht, wundert mich doch etwas. Naja, vielleicht kann man nach dem Versand der Bescheide selbst dann Vermutungen aufstellen. ;-)