Lesmoux
05.07.2004, 14:36
Hallo,
man darf ja bekanntlich nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen.
Doch was zählt jetzt schon zur Teilnahme, bloß wenn man im ZVS-Zulassungsantrag das Feld 3.7 leer lässt oder erst wenn man unter die NC-Verteilergrenze fällt.
D.h.: Wenn die Grenze z.b: bei 2,7 liegt und ich 2,8 habe, das Feld 3.7 freigelassen habe, habe ich dann mein einziges mal verschenkt???
Danke für die Antworten!!
man darf ja bekanntlich nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen.
Doch was zählt jetzt schon zur Teilnahme, bloß wenn man im ZVS-Zulassungsantrag das Feld 3.7 leer lässt oder erst wenn man unter die NC-Verteilergrenze fällt.
D.h.: Wenn die Grenze z.b: bei 2,7 liegt und ich 2,8 habe, das Feld 3.7 freigelassen habe, habe ich dann mein einziges mal verschenkt???
Danke für die Antworten!!