blondesengelchen31
07.07.2004, 21:08
Hallo Leute!
Ich hab hier nun schon einige Beiträge zum Thema Hochschulauswahlverfahren gelesen!
Oft wurde dort gesagt, daß diesem Verfahren auch die Durchschnittsnote zu Grunde liegt und man nur bis zu einem bestimmten NC an diesem Verfahren teilnehmen kann!
Ich hab aber nun auch von einem Bekannten gehört, der vor ca. 8 Jahren Abitur mit einem Schnitt von 2,5 gemacht hat, daß er über ein solches Auswahl trotzdem an einen Studienplatz kam, obwohl gerade damals der NC noch viel strenger war! (Vielleicht ist das aber auch schon verjährt! :-?
So hab ich also das "liebe" :-)) ZVS-Heft durchforstet und bin auf S. 78 auf folgende Aussage gestoßen:
Zitat: "Wer von der ZVS in den bundesweit einbezogenen Studiengängen (...) nach Durchschnittsnote und Wartezeit oder als Härtefall NICHT zugelassen werden konnte, hat eine Zulassungsmöglichkeit im Auswahlverfahren der Hochschulen."
Das heißt doch auch, daß bei den entsprechenden Hochschulen, bei denen in der Liste angegeben ist, daß sie z.B. nach Vorstellungsgespräch auswählen garnicht nach NC entscheiden!
Oder versteh ich das falsch?!
Kann mich evtl jemand berichtigen?
Es würde mir besonders weiterhelfen Rückmeldungen von Leuten zu bekommen, die evtl über dieses Auswahlverfahren zu einem Studienplatz kamen!
Liebe Grüße
Eva
Ich hab hier nun schon einige Beiträge zum Thema Hochschulauswahlverfahren gelesen!
Oft wurde dort gesagt, daß diesem Verfahren auch die Durchschnittsnote zu Grunde liegt und man nur bis zu einem bestimmten NC an diesem Verfahren teilnehmen kann!
Ich hab aber nun auch von einem Bekannten gehört, der vor ca. 8 Jahren Abitur mit einem Schnitt von 2,5 gemacht hat, daß er über ein solches Auswahl trotzdem an einen Studienplatz kam, obwohl gerade damals der NC noch viel strenger war! (Vielleicht ist das aber auch schon verjährt! :-?
So hab ich also das "liebe" :-)) ZVS-Heft durchforstet und bin auf S. 78 auf folgende Aussage gestoßen:
Zitat: "Wer von der ZVS in den bundesweit einbezogenen Studiengängen (...) nach Durchschnittsnote und Wartezeit oder als Härtefall NICHT zugelassen werden konnte, hat eine Zulassungsmöglichkeit im Auswahlverfahren der Hochschulen."
Das heißt doch auch, daß bei den entsprechenden Hochschulen, bei denen in der Liste angegeben ist, daß sie z.B. nach Vorstellungsgespräch auswählen garnicht nach NC entscheiden!
Oder versteh ich das falsch?!
Kann mich evtl jemand berichtigen?
Es würde mir besonders weiterhelfen Rückmeldungen von Leuten zu bekommen, die evtl über dieses Auswahlverfahren zu einem Studienplatz kamen!
Liebe Grüße
Eva