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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung v. d. Pflichtversicherung i. d. Zusatzversorgung d. öffentl. Dienstes.....e



kv1.5
09.07.2004, 17:51
Hallo,
Folgende Frage für AIPs mit einer "wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen" = "AIP an Universitätsklinik"

Befreit ihr euch von der Pflichtversicherung in der Zusatzverordnung des öffentlichen Dienstes (§Absatz 2 Tarifvertrag Altersversorgung - ATV ?

Ich habe diesen Antrag eine Woche nach Tätigkeitsbeginn vom Arbeitgeber bekommen, und zwar mit folgendem Wortlaut :

"Ich beantrage für die Dauer meines Beschäftigungsverhältnisse von .... bis... die Befreieung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder"

Was sind denn die Vor- oder Nachteile einer solchen Befreiung ? Ich habe schon von Kollegen gehört, dass dies eine billige Möglichkeit der zusätzlichen Altersversorgung ist, der Arbeitgeber zahlt ja wesentlichen mehr als der -nehmer. Diese sagen, dass der Arbeitnehmer den Antrag nur zusendet, weil sie sich eben diese Kosten sparen wollen.
Andere sagen, dass das Guthaben verfällt, wenn man sich irgendwann niederlässt (d.h. den öfffentlichen Dienst verlässt) und das ganze nur sinnvoll für Berufsgruppen, wie z.B. Pflegepersonal, die wahrscheinlich ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst tätig sind. Das Geld sollte man besser in eine private Altersvorsorge stecken.

Was meint ihr ? Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen, man hat ja nur 2 Monate nach Arbeitsbeginn Zeit, sich befreien zu lassen.